Beschlussvorlage - B/18/0318
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 3,0 Planstellen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie, Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung, im Zuge der Reintegration von gegenwärtig durch einen freien Träger bewirtschafteten Planstellen in der Jugendgerichtshilfe.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Britta Wirtgen
- Beteiligt:
- Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.01.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die Einrichtung von 3,0 Planstellen Sachbearbeitung „Sozialarbeit“ mit dem Stellenwert S 12 TVöD SuE bzw. A 10 LBesG,
- sowie darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 130.510,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001) unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzung zum 01.07.2026 und eines Stellenwertes S 12 TVöD SuE im Haushaltsjahr 2026.
Deckungsvorschlag
Einsparung im Auftrag 310206050305 ‚Jugendgerichtshilfe‘ beim Sachkonto 523800 ‚Erstattungen an übrige Bereiche‘ in Höhe von 25.230 Euro, im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Das Diakoniewerk Oberhausen gGmbH ist derzeit mit 2,5 VzÄ als freier Träger an der Aufgabenerledigung der Jugendgerichtshilfe beteiligt.
Aufgrund von Änderungen im Vergaberecht muss die Beauftragung seit dem Jahr 2018 im Wege der Vergabe erfolgen. Die Möglichkeit einer Vergabe im Rahmen einer nationalen Ausschreibung gemäß der Unterschwellenvergabeverordnung ist hierbei begrenzt durch den für das maximal zulässige Auftragsvolumen geltenden EU-Schwellenwert von 750.000,- Euro, oberhalb dessen würde eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Vorgabe der Stabsstelle Zentrale Vergabe ist weiterhin ein 10%iges Abstandsgebot zum Schwellenwert, woraus ein maximales Gesamtauftragsvolumen von 675.000,- Euro resultiert.
Dieses Volumen wird mit einem Maximalentgelt i. H. V. 632.000,- Euro in der laufenden Vertragsperiode ( vom 01.01.2024 – 30.06.2026) bereits nahezu ausgeschöpft.
Aufgrund der kontinuierlichen Kostensteigerungen auf Seiten des beauftragten Trägers seit 2018 und der gestiegenen Personalkosten entsprechend der letzten Tarifeinigungen, wird eine weitere Unterschwellenvergabe rechtlich nicht mehr möglich sein, sodass hierdurch das Erfordernis einer europaweiten Ausschreibung entstünde.
Die europaweite Ausschreibung dürfte zu einem erheblichen Aufwand führen und zudem den Verlust jedweder Kontrolle mit sich bringen, welche Träger sich an einer solchen Ausschreibung beteiligen würden.
Somit haben sich die Vertragsparteien im Rahmen der letzten Vergabeverhandlungen bereits darauf verständigt, dass die Beteiligung des freien Trägers mit Ende des zum 30.06.2026 auslaufenden Vertrages eingestellt wird.
Dementsprechend sind die derzeit durch den freien Träger bewirtschafteten 2,5 Stellen zum 01.07.2026 in den städtischen Stellenplan zu reintegrieren.
Eine der derzeit drei Beschäftigten des Diakoniewerkes Oberhausen hat vorzeitig ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem freien Träger zum 31.12.2025 gekündigt, sodass ab dem 01.01.2026 nur noch zwei Beschäftigte die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe in einem Stellenumfang von 2,0 VzÄ sicherstellen können. Die Vorauszahlungen für das erste Quartal 2026 an das Diakoniewerk Oberhausen werden entsprechend um einen Betrag in Höhe von 25.230 Euro gekürzt.
Es ist beabsichtigt, den zwei verbliebenen Beschäftigten zum 01.07.2026 ein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Oberhausen anzubieten. Um den weggefallenen Stellenanteil von 0,5 VzÄ aufzufangen, ist eine Besetzung der künftigen Planstelle mit einer Teilzeitkraft, ggfs. als Elternzeitrückkehrerin, denkbar.
Darüber hinaus ist derzeit eine Teilzeitkraft mit 25 Std./ Woche außerplanmäßig seit dem Jahr 2023 ununterbrochen in der Jugendgerichtshilfe eingesetzt, um die Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung in dem Arbeitsgebiet zu gewährleisten.
Personalbemessung:
Der Fachbereich 4-1-10/ Organisation, Allg. Verwaltungsangelegenheiten hat in Vorbereitung auf die erforderlichen Stelleneinrichtungen die Fallzahlenentwicklung in der Jugendgerichtshilfe betrachtet. Aufgrund der kontinuierlich gestiegenen Fallzahlen wurde der bisherige Personaleinsatz bereits legitimiert.
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden aktuell auf Ebene der Sachbearbeitung wie folgt abgedeckt:
Stadt Oberhausen:
7,0 VzÄ Planstellen laut Stellenplan
0,5 VzÄ apl-Einsatz seit dem Jahr 2023
Diakoniewerk Oberhausen:
2,5 VzÄ durch Beschäftigte des freien Trägers
Planung ab dem 01.07.2026:
Stadt Oberhausen:
10,0 VzÄ Planstellen durch Stelleneinrichtung von zusätzlichen 3,0 VzÄ.
Im Ergebnis wird aus organisatorischer Sicht die Einrichtung von 3,0 VzÄ
Sachbearbeitung „Sozialarbeit“ empfohlen.
Umsetzung:
Einrichtung von 3,0 Planstellen Sachbearbeitung „Sozialarbeit“ mit dem Stellenwert S 12 TVöD SuE bzw. A 10 LBesG.
Kostendarstellung:
Personalkosten:
Neustelle:
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Grund |
S 12 TVöD SuE/ KGST-Wert Stelle/p.a. |
A 10 LBesGNRW/ KGST-Wert/ Stelle/p.a. |
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Jahrespersonalkosten |
89.200,00 EUR |
91.800,00 EUR |
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Sachkosten Büroarbeitsplatz |
9.700,00 EUR |
9.700,00 EUR |
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Gemeinkosten/ 20% der Personalkosten |
17.840,00 EUR |
18.360,00 EUR |
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Gesamtkosten p.a. |
116.740,00 EUR |
119.860,00 EUR |
Die Gesamtkosten für 3,0 VzÄ betragen somit unter Berücksichtigung des Stellenwertes S 12 TVöD SuE jährlich 350.220,00 Euro (3x 116.740,00 Euro je 1,0 VzÄ). Bei einer Besetzung der Planstellen zum 01.07.2026 errechnen sich für das 2. Halbjahr 2026 somit anteilig Gesamtkosten in Höhe von 175.110,00 Euro.
Für das erste Halbjahr 2026 wurden Gesamtkosten für die durch das Diakonische Werk Oberhausen bewirtschafteten 2,5 VzÄ in Höhe von 126.400 Euro für die Haushaltsplanung 2026 unter dem Auftrag 310206050305 ‚Jugendgerichtshilfe‘ beim Sachkonto 523800 ‚Erstattungen an übrige Bereiche‘ berücksichtigt. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung wären auch im zweiten Halbjahr 2026 Personalkosten mindestens in Höhe des bisherigen Betrages von 126.400 Euro entstanden, die jedoch im aktuellen Haushalt 2026 ff. unter der o.g. Haushaltsstelle nicht mehr geplant wurden. Folglich entstehen die in dieser Vorlage beschriebenen überplanmäßigen Mittelbedarfe.
Darüber hinaus wurden Personalkostenaufwendungen für den außerplanmäßigen Einsatz der Teilzeitbeschäftigten in Höhe von 44.600,00 Euro im Deckungsring Personal (D00000001) für das zweite Halbjahr 2026 bereits berücksichtigt.
In Summe würde eine Weiterführung des bisherigen Einsatzes von städtischem Personal und dem darüber hinaus gehenden Einsatz von Personal des freien Trägers, Personalkosten für das zweite Halbjahr in Höhe von 171.000,00 Euro verursachen.
Die überplanmäßigen Ausgaben für das zweite Halbjahr 2026 berechnen sich wie folgt:
Gesamtkosten für 3,0 VzÄ und einem Stellenwert S 12 TVöD SuE (Jahrespersonalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten): 175.110,- Euro, abzüglich der bereits im Deckungsring Personal berücksichtigten Personalkosten für die außerplanmäßig beschäftigte Teilzeitkraft: 44.600,00 Euro, ergibt einen überplanmäßig bereitzustellenden Betrag von 130.510 Euro. Eine teilweise Deckung erfolgt durch Einsparung in Höhe von 25.230 Euro aufgrund einer vorzeitigen Kündigung eines Beschäftigten des Diakoniewerkes Oberhausen (0,5 VzÄ). Darüber hinaus ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei einer Weiterführung des bisherigen Vertragsmodells unter Berücksichtigung einer außerplanmäßigen Beschäftigung einer städtischen Teilzeitkraft für das zweite Halbjahr 2026 Gesamtpersonalkosten in Höhe von 171.000 Euro entstanden wären. Die neue Personalkostenplanung für das zweite Halbjahr 2026 weist einen Gesamtbetrag von 175.110 Euro aus, somit lediglich 4.110 Euro mehr.
Die voraussichtlichen jährlichen Personalkosten ab 2027 sind unter Berücksichtigung einer zu erwartenden durchschnittlichen Kostensteigerung i.H.v. 2,5 % p.a. bei der Haushaltsplanung 2027 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
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2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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358.980 EUR |
367.960 EUR |
377.160 EUR |
386.580 EUR |
Verortung:
Für die zusätzlichen Planstellen im Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung des Bereiches 3-1/ Kinder, Jugend und Familie, stehen ausreichende räumliche Kapazitäten und ausgestattete Arbeitsplätze im Haus des Jugendrechts des Dienstgebäudes auf der Paul-Reusch-Straße 2 zur Verfügung. Diese Arbeitsplätze werden aktuell vom Diakonischen Werk genutzt und werden künftig städtischen Mitarbeiter/innen dienen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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