Beschlussvorlage - B/16/1208-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Planstelle zur Beschäftigung eines/einer pädagogischen Mitarbeiters/in (EG 12 TVöD) im Hinblick auf die Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber/innen (100 %ige Refinanzierung)

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]100 %ige Refinanzierung

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Für eine schnellere Integration erhalten ab November Asylbewerber/innen und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Zugang zum bedarfsgerechten Lernen des Bundes in Form von Integrationskursen.

Die vollumfängliche Öffnung der Integrationskurse ist Teil eines Gesetzespaketes, welches Anfang November 2015 in Kraft getreten ist. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Integration von Asylbewerbern/innen in den Arbeitsmarkt und die Aufnahmegesellschaft.

Zurzeit wird Flüchtlingen aus dem Irak, Iran, Eritrea und Syrien diese Bleiberechtsperspektive zugesprochen.

 

Mit Stand vom 01.11.2015 leben derzeit insgesamt 349 Flüchtlinge aus diesen vier Ländern in Oberhausen. Der Zuwachs an flüchtenden Menschen wird sich zum großen Teil aus diesen Ländern zusammensetzen, so dass von einer enormen Steigerung der Flüchtlingszahlen in den nächsten Monaten auszugehen ist. Zugrunde gelegt werden kann nur die Zahl der Leistungsempfänger/innen in kommunal geführten Einrichtungen; dagegen erhalten die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Nachgang Sprachmaßnahmen an den Orten, denen sie endgültig zugewiesen werden.

 

Zunächst dürfen Flüchtlinge ohne abgeschlossenes Verfahren für 300 Stunden Sprachunterricht erhalten. Wenn der Aufenthaltsstatus geklärt ist, dürfen sie weitere 300 Stunden Sprachunterricht in Anspruch nehmen. Wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und sie in der Bundesrepublik bleiben, haben sie ohnehin einen Anspruch auf Deutschkurse, dieser bestand auch schon vor der neuen Rechtslage.

 

Die Bundesagentur für Arbeit stellt ebenfalls ab sofort Mittel zur Verfügung, um Maßnahmen in Form von Deutsch- und Integrationsunterricht, bis zu 320 Stunden, für Flüchtlinge durchzuführen. Diese müssen zwingend 2015 beginnen. Auch hier sind bisher nur Flüchtlinge aus den genannten vier Ländern zugelassen. Diese Liste kann sich aber jederzeit erweitern.

Die Kurse werden mit einer Unterrichtsstundenzahl von 15-25 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche unterrichtet, so dass von 12 - 20 Wochen Dauer für eine 300 Stunden-Maßnahme auszugehen ist.

 

Zurzeit werden an der VHS 10.000 UE pro Jahr Deutsch unterrichtet. Diese werden von einer hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiterin verantwortet, die zudem noch die kleinen Fremdsprachen koordiniert und plant.

Bei den Flüchtlingskursen ist von 10.000 - 16.000 UE mehr auszugehen, schon wenn 6 - 10 Kurse kontinuierlich durchgeführt werden. Zudem ist für die Kurse ein höherer Beratungs- und Koordinationsaufwand notwendig, zumal noch zusätzliche Räume und Lehrkräfte akquiriert werden müssen und die Netzwerkarbeit zum Flüchtlingsthema umfangreich und unabdingbar ist.

Mit den weiteren Integrationskursträgern innerhalb der Stadt Oberhausen ist die VHS schon seit langem vernetzt, insbesondere mit dem weiteren gemeinwohlorientierten Träger nach dem Weiterbildungsgesetz - dem Bildungswerk Ruhrwerkstatt.

Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand kann von den vorhandenen hauptamtlich pädagogischen Mitarbeitern/innen nicht aufgefangen werden. Die Volkshochschule ist diesbezüglich personell durch eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in zu unterstützen, welche/r für die Koordination und Sicherstellung der Durchführung von Integrationskursen zuständig ist.

 

 

Das Sachgebiet umfasst folgende Aufgaben:

 

Planung eines teilnehmer/innen-orientierten Bildungsprogramms für Flüchtlinge, i. d. R. Sprachkursmaßnahmen sowie die fachdidaktische Anleitung und die pädagogische Koordination von z. B. fachlichen Bedarfen, damit die nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeitenden die Integrationskurse reibungslos durchführen können.

Nicht zuletzt die Mitarbeit und eigene Fortbildung in regionalen und landesweiten Kooperationen; Organisation der Beratung von Flüchtlingen, Kooperation mit anderen Bildungsträgern sowie mit den Initiativen und Einrichtungen, die mit Flüchtlingen arbeiten; Umgang mit Drittmittelverwaltung.

 

Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 12 TVöD vorbehaltlich BWK.

Die Personalkosten in Höhe von 82.600 EUR werden refinanziert.

 

Im Rahmen der Beteiligungsrechte sind Personalrat und Gleichstellung noch einzubinden.

 

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