Beschlussvorlage - B/18/0283

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Baumbereisung vom 11.12.2025

 

 

1.) Holtkampstraße

 

Antrag: Fällung von 3 Hainbuchen und 2 Ginkgos

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der Elpenbach soll im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom Mischwasser durch die Emschergenossenschaft abgekoppelt werden. In der Holtkampstraße muss daher der neue Reinwasserkanal in offener Bauweise verlegt werden.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde die Situation vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Bäume aus. Als Ersatz sollen nach Abschluss der Bautätigkeiten die Baumscheiben – soweit der Straßenquerschnitt es zulässt – wiederhergerichtet und mit standortgerechten Laubbaumhochstämmen der Qualität 20-25 cm Stammumfang bepflanzt werden. Sollte ein Standort nicht an Ort und Stelle wiederhergestellt werden können, ist die Ersatzpflanzung in örtlicher Nähe in Abstimmung mit der SBO durchzuführen.

 

 

2.) Zilianplatz

 

Antrag: Fällung von 5 Linden

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der Elpenbach soll im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom Mischwasser durch die Emschergenossenschaft abgekoppelt werden. In der Straße Zilianplatz muss der Kanal aufgrund der Höhenlage in offener Bauweise erneuert werden. Die vorhandenen Bäume stehen mittig auf der Kanalachse.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde die Situation vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Bäume aus. Als Ersatz sollen nach Abschluss der Bautätigkeiten die Baumscheiben wiederhergerichtet und mit Sommerlinden der Qualität 20-25 cm Stammumfang bepflanzt werden. Sollte die Baumart für den Standort nicht geeignet sein, ist seitens der SBO eine Baumart vorzugeben, die als Bienennährgehölz dient.

 


 

3.) Gartenstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Spitzahorn

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung von 1 Spitzahorn und 2 Bergahornen und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Für die Ausführung der Baumaßnahme „Klimaresilienter Umbau der Bahnhofstraße“ wird eine Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Hierzu wird der auf der Gartenstraße vorhandene Parkplatz für die Zeit der Umbaumaßnahme als Baustelleneinrichtungsfläche vorgehalten. Eine Verkehrsführung wurde im Vorfeld geprüft und festgelegt, um ein Anliefern mittels Sattelzug zu ermöglichen. Die Schleppkurve zeigt, dass eine Befahrung am Eckpunkt der Straße zu Schäden an dem vorhandenen Spitzahorn führen würde.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde die Situation vor Ort erläutert. Des Weiteren ist im Rahmen der Bereisung aufgefallen, dass zwei Bergahorne (unmittelbar neben dem zur Fällung beantragten Baum) in einem schlechten vitalen Zustand sind. Einer dieser Bäume weist bereits einen Stammschaden auf.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung des beantragten Spitzahornes zu. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die zwei Bergahorne in gleichem Zuge entnommen werden sollen, damit sie bei der Befahrung und Lagerung auf den Flächen nicht weiter geschädigt und damit zu einer Gefahr werden. Nach Abschluss der Bautätigkeiten soll die BE-Fläche zurückgebaut werden. Beim Rückbau sind die Baumscheiben wiederherzustellen und mit insgesamt drei Bergahornen in der Qualität 20-25 cm Stammumfang zu bepflanzen.

 

 

4.) Teutoburger Str. ggü. 1-3

 

Antrag: Fällung von 5 Mehlbeeren

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der Elpenbach soll im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom Mischwasser durch die Emschergenossenschaft abgekoppelt werden. Das Projekt beinhaltet den Bau des Reinwasserkanals durch die Emschergenossenschaft und den Bau eines neuen Mischwasserkanals durch die WBO GmbH. Beide Projekte treffen an dem Knotenpunkt an der Teutoburger Straße zusammen. Für die Bautätigkeiten soll die bereits erstellte Baustelleneinrichtungsfläche der Baumaßnahme „Autobahnbrücke“ mitgenutzt werden. Für die Kanalarbeiten muss zusätzlich eine Zielgrube der WBO für den Mischwasserkanal und eine Startgrube für den Reinwasserkanal der Emschergenossenschaft errichtet werden. Aufgrund der durch die Autobahnmeisterei bereits genutzten Fläche ist für die Start- und Zielgrube lediglich der Platz an dem die Mehlbeeren stehen möglich. Daher wird die Fällung der 5 Mehlbeeren beantragt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde die Situation vor Ort erläutert.


 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmten einstimmig der Fällung der Bäume zu. Sie baten darum, dass die Ersatzpflanzungen mit den Kompensationen für die Baustelle der Autobahn abgestimmt werden, sodass die Fläche im späteren einheitlich wiederhergestellt wird. Die Fachverwaltung sagte zu, die Kompensationen entsprechend abzustimmen und dem Antragsteller aufzuerlegen.

 

 

5.) Bachstr. 69e-69f

 

Antrag: Fällung von 1 Pappel

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Lichtraumprofilschnitt

 

Sachverhalt

Der Anwohner schildert, dass die im Bereich der Spielstraße Bachstr. 65-69 acht öffentliche Parkplätze mit Begrünung errichtet wurden. Hier wurden in 1999 drei Ahorne gepflanzt. Des Weiteren hat sich eine Pappel nach Angaben der Anwohner selbst ausgesät. Die Pappel ist zweistämmig. Einer der Stämme neigt sich nach Westen und beeinträchtigt die Lichtverhältnisse der Straßenbeleuchtung. Daher wird die Fällung eines Stammes beantragt.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen. Es wurde festgestellt, dass die Pappel nicht ab Boden zweistämmig ist, sondern einen Zwiesel in ca. 1,5 m Höhe aufweist. Gleichzeitig konnte eine Verschattung der Straßenbeleuchtung nicht nachvollzogen werden. Die Äste weisen einen bisher ausreichenden Abstand zur Leuchte auf. Gleichzeitig ist aus fachlicher Sicht die Entnahme eines „Stämmlings“ nicht möglich.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung der Pappel sowie eine Stämmlings einstimmig ab. Es wird gebeten an der Pappel einen Lichtraumprofilschnitt vorzunehmen, um die Entfernung des Astwerkes zur Straßenbeleuchtung zu vergrößern.

 

 

6.) Scheiferskamp ggü. 1

 

Antrag: Fällung von 1 Walnussbaum

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Anwohner meldeten die Beeinträchtigung der Straßenbeleuchtung. Im Rahmen einer in Vorfeld durchgeführten Ortsbesichtigung konnte festgestellt werden, dass die Straßenbeleuchtung ca. 30 cm neben dem Baumstamm steht und somit vollständig in der Baumkrone verschwindet. Ein Versetzen der Straßenbeleuchtung ist laut Auskunft der OB-Netz nicht möglich. Somit ist die Fällung des Baumes die einzige Möglichkeit, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt erläutert. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass sich der Walnussbaum vermutlich selbst ausgesät hat. Bereits bevor die derzeitige Bebauung erfolgte, waren der Baum sowie die Leuchte vorhanden. Zum damaligen Zeitpunkt lag jedoch keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor, da das Gebiet nicht vollständig erschlossen war.


 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich mit einer Enthaltung für die Fällung des Walnussbaumes aus. Eine Ersatzpflanzung ist in örtlicher Nähe an einem geeigneten Standort vorzunehmen.

 

 

7.) Tüsselstr. 34

 

Antrag: Fällung von 1 Tulpenbaum

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Die WBO GmbH teilte der Fachverwaltung mit, dass der Gehweg vor dem Grundstück Tüsselstr. 34 durch das Wurzelwerk des vorhandenen Tulpenbaumes massiv angehoben wird. Hier bestehen Stolpergefahren, die zu beheben sind. Des Weiteren wurde der Randstein komplett angehoben, sodass der Stein herausgefallen ist. Die Regulierung ist nach Aussage der WBO GmbH nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter mit der Begutachtung der Situation beauftragt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass eine Starkwurzel von ca. 20 cm Durchmesser für die Aufwerfungen verantwortlich ist. Diese Wurzel ist für den Baum standsicherheitsrelevant. Eine Kappung unter Erhaltung des Baumes ist aus gutachterlicher Sicht nicht möglich.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich auf der Grundlage der Einschätzung des Gutachters einstimmig für die Fällung des Baumes aus. Nach Abschluss der Regulierungsarbeiten soll die Baumscheibe verbessert und mit einer geeigneten Baumart bepflanzt werden. Die Baumart ist von der SBO vorzugeben.

 

 

8.) Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO

 

Antrag:  Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:  Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...