Beschlussvorlage - B/16/1205-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt hebt den in der Ratssitzung vom 14.09.2015 zur Drucksache A/16/1084-01 gefassten Beschluss auf, mit dem Herr Bruckhoff die Dauer seiner Wahlperiode als beratendes Mitglied in den Beirat des Stadtteilprojekts Alt-Oberhausen bestellt worden ist, weil der Beschluss gegen § 2 b der Geschäftsordnung des Beirats verstößt.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, § 2 b der Geschäftsordnung für den Beirat des Stadtteilprojekts Alt- Oberhausen wie folgt zu ändern:

 

b) Beratende Mitglieder

Geborenes Mitglied aus der Verwaltung ist der / die zuständige Beigeordnete für die Stadterneuerung.

Weitere beratende Mitglieder sind:

  je 1 Vertreter/in

ALT: der in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vertretenen Parteien

(Fraktionen/Gruppe),

NEU: der im Rat der Stadt Oberhausen vertretenen Fraktionen/Gruppen,

die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind,

 1 Vertreter/in der katholischen Kirche,

 1 Vertreter/in der evangelischen Kirche,

 1 Vertreter/in des FROK. – Freie Oberhausener Kreativwirtschaft

 

3. Der Rat der Stadt bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode Herrn Peter Bruckhoff als beratendes Mitglied in den Beirat des Stadtteilprojekts Alt- Oberhausen.

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr.: A/16/1084-01

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der am 14.09.2015 gefasste Beschluss ist rechtswidrig.

 

Der Beschluss über die Bestellung von Herrn Bruckhoff zum beratenden Beiratsmitglied verstößt gegen die Geschäftsordnung des Beirats.

 

Die Geschäftsordnung regelt in diesem Zusammenhang in § 2 b die Voraussetzung für eine beratende Mitgliedschaft von Vertretern der in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vertretenen Parteien (Fraktionen/Gruppen), die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind. Die BOB-Fraktion, der Herr Bruckhoff angehört, ist in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nicht vertreten. Deshalb kann Herrn Bruckhoff ohne eine Anpassung in der Formulierung des § 2 b nicht zum beratenden Beiratsmitglied bestellt werden.

Um der Intention des Ratsbeschlusses – Entsendung von Herrn Bruckhoff – nachzukommen, ist die Änderung der Geschäftsordnung durch den o. g. Wortlaut erforderlich.

Loading...