Beschlussvorlage - B/18/0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen berät die bezirksbezogenen Haushaltspositionen (Seiten 523 - 526) des Haushaltsplanentwurfs 2026 vor.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Nach § 37 (4) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wirkt die Bezirksvertretung an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie berät über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken.

 

Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Bezirksbezogene Haushaltspositionen, Seiten 523 - 526) sind dem Haushaltsplanentwurf 2026 zu entnehmen. Die Unterlagen sind im Intranet und Internet der Stadt Oberhausen sowie im Allris-System öffentlich zugänglich.

 

Dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2026 können die wesentlichen Informationen zum Verständnis der Finanzlage und der Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen entnommen werden. An dieser Stelle wird ein Überblick über den kompletten Haushalt gegeben.

 

Die abschließende Vorberatung des Haushaltes 2026 erfolgt am 2. Februar 2026 im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Beschlussfassung über den Haushalt 2026 findet in der Sitzung des Rates der Stadt am 9. Februar 2026 mit separater Vorlage statt.

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