Beschlussvorlage - B/18/0291

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Sachverhalt

Baumbereisung vom 10.12.2025

 

 

1.) Wunderstr. 53

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Die Fachverwaltung stellt einen Antrag auf Fällung einer Platane im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Wunderstraße. Bereits Ende 2024 wurde die Fällung von drei Bäumen beschlossen. Die Planung sah jedoch eine weitere Baumfällung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor. Der Baum soll entnommen werden, da die Baumscheibe die gesamte Gehwegbreite einnehmen würde. Der restliche vorhandene Gehweg liegt auf dem Privatgrundstück, sodass dieser im Härtefall zurückgebaut werden müsste.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von Vertretern des zuständigen städtischen Fachbereiches erläutert. Auch wurde zugegeben, dass dieser Baum im Rahmen der ersten Antragstellung übersehen wurde.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung des Baumes aus. Eine Ersatzpflanzung soll auf der Wunderstraße realisiert werden.

 

 

2.) Im Lipperfeld 21

 

Antrag: Fällung von 1 Schnurbaum

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Die WBO GmbH wurde mit der Regulierung des Gehweges sowie der Parkbuchten und des Straßenbelages beauftragt. Der gesamte Bereich, um die Baumscheibe herum, wurde massiv durch das Wurzelwerk angehoben.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von Vertretern der WBO GmbH erläutert.

 

Es gibt keinerlei technische Möglichkeiten das massive Wurzelwerk zu überbauen. Auch weist der Gehweg derzeit ein Gefälle in Richtung des Privatgrundstücks auf, sodass dies kurzfristig behoben werden muss. Öffentliches Wasser (auch Niederschlagswasser) darf nicht auf ein Privatgrundstück geleitet werden.


 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich mehrheitlich mit einer Gegenstimme für die Fällung des Schnurbaumes aus. Eine Ersatzpflanzung ist in einer regulierten und verbesserten Baumscheibe an Ort und Stelle zu leisten. Die Baumart ist von der SBO vorzugeben.

 

 

3.) Hahnenstr. 3

 

Antrag: Fällung von 1 Robinie

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Der zuständige Fachbereich plant derzeit den eventuellen Ausbau der Hahnenstraße. Im Rahmen einer Begehung ist die Robinie aufgefallen. Sie weist einen Pilzbefall am Stammfuß auf.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen. Aus fachlicher Sicht wurde die Notwendigkeit der Fällung aufgrund des Pilzbefalls erläutert. Gleichzeitig wurde die Frage aufgeworfen, ob die Fällung nicht im Rahmen des eventuellen Ausbaus erfolgen könnte. Da der Pilzbefall an dieser Stelle schnell zu einer akuten Verkehrsgefahr werden kann, sollte die Fällung aus fachlicher Sicht jedoch zeitnah erfolgen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung der Robinie aus. Sie baten ausdrücklich, dass der Baum an Ort und Stelle ersetzt wird. Der Baumstandort ist vor der Ersatzpflanzung zu verbessern und im Rahmen einer möglichen Ausbauplanung zu berücksichtigen.

 

 

4.) Liste der abgängigen und geschädigten Bäume der SBO

 

Antrag:  Fällung von abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:  Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

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Anlagen

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