Beschlussvorlage - B/18/0298

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss berät den Teilergebnis- und Teilfinanzplan nebst Anlagen (Produktbereich 05 – Soziale Leistungen –Seiten 182 - 189 sowie Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste – Seiten 205 - 212) des Haushaltsplanentwurfs 2026 vor.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 1 (3) Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen obliegt dem Gleichstellungsausschuss die Vorberatung des Haushaltsplanes im Rahmen der ihm zugeordneten Dezernate.

Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Produktbereich 05 – Soziale Leistungen, Seiten 182 - 189 sowie Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste, Seiten 205 - 212) sind dem Haushaltsplanentwurf 2026 zu entnehmen. Die Unterlagen sind im Intranet und Internet der Stadt Oberhausen sowie im Allris-System öffentlich zugänglich.

Dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2026 können die wesentlichen Informationen zum Verständnis der Finanzlage und der Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen entnommen werden. An dieser Stelle wird ein Überblick über den kompletten Haushalt gegeben.

Die abschließende Vorberatung des Haushaltes 2026 erfolgt am 2. Februar 2026 im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Beschlussfassung über den Haushalt 2026 findet in der Sitzung des Rates der Stadt am 9. Februar 2026 mit separater Vorlage statt.

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