Beschlussvorlage - B/16/1182-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von zunächst drei unbefristeten Stellen im mittleren Dienst, A 8 BBesO tg. Entgeltgruppe 8 TVöD innerhalb des Bereichs 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung im Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Sachgebiet Asyl)

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]187.500 EUR p. a.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Sachgebiet Asyl des Fachbereiches 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsan­gelegenheiten sind derzeit 4 Vollzeitstellen (EG 8) im mittle­ren Dienst eingerichtet.

 

Die zu betreuenden Personen des Sachgebietes Asyl sind Asylberechtigte, politisch Verfolgte, Personen mit Abschiebungsverboten, subsidiär Schutzberechtigte, jüdische Emigranten, Syrer, Inhaber/innen einer Aufenthaltserlaubnis, Duldungsin­haber/innen, Asylbewerber/innen und Folgeantragsteller/innen.

Die hauptsächlichen Aufgaben der Sachbearbeiter/innen bestehen in der Abwicklung der verwaltungstechnischen und rechtlichen Bearbeitung der Entschei­dungen des Bundesamtes sowie der Bearbeitung der Anträge auf Niederlassungs­erlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse der o.g. Gruppen und der Umsetzung der Entscheidungen im Bezug auf Familienzusammenführungs- und Zuzugsanträgen.

 

Weiterhin gehören zu den Aufgaben die Beratungen zur freiwilligen Ausreise und Hilfestellungen zur Durchführung der notwendigen Abschiebungen. In diesem Rahmen sind häufig ungewöhnliche Arbeitszeiten zu berücksichtigen (Nachtarbeit).

 

Aufgrund der erheblich und kontinuierlich steigenden Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind auch die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Asyl in dieses Thema mit eingebunden.

 

 

Langfristige Fallzahlenbetrachtung:

 

Die laufenden Asylverfahren sind seit 2011 von 92 Fälle auf derzeit 1152 Fälle im Oktober 2015 angestiegen und werden absehbar weiter steigen. Gleichzeitig ist die Anzahl der anerkannten Schutzbedürftigen von 75 Personen im Jahr 2011 auf 706 Personen im Oktober 2015 angestiegen. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber/innen im gleichen Zeitraum von 202 auf 161 gesunken, wobei es sich überwiegend um Personen aus Ex-Jugoslawien handelt.

 

 

Kurzfristige Fallzahlenbetrachtung:

 

Insbesondere im Zeitraum der letzten drei Monate hat ein erheblicher Fallzahlenanstieg stattgefunden. Seit Juli 2015 hat sich die Anzahl der laufenden Asylverfahren von 922 um 25% auf 1152 erhöht. Die Zahl der anerkannten Schutzbedürftigen ist von 603 auf 706 angestiegen. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber hat sich von 135 auf 161 erhöht, während sich die Anzahl der sonstigen Geduldeten von 90 auf 78 Fälle reduziert hat.

 

In der Gesamtbetrachtung haben sich alleine im Zeitraum von Juli bis Oktober 2015 die im Sachgebiet Asyl zu bearbeitenden Fälle von 1750 um 347 erhöht und damit um etwa 20% zugenommen.

 

In der Gesamtbetrachtung sind die Fallzahlen und die zu betreuenden Personen erheblich gestiegen, so dass eine personelle Kompensation dringend notwendig ist.

 

Die Fallzahlen stimmen nicht mit denen des Fachbereiches 3-2-50/ Existenzsi­chernde Leistungen überein, da der leistungsberechtigte Personenkreis nach § 1 Abs. 1 AsylbLG auch Personen mit Aufenthaltserlaubnissen aus dem humanitären Bereich umfasst.

 

Insbesondere ist zu beachten, dass regelmäßig eine Überprüfung der im Sachgebiet Asyl des Fachbereiches 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten geführten Akten durch die Bezirksregierung erfolgt, da die durch den Fachbereich an die Bezirksregierung gemeldeten Zahlen die Grundlage für die Zuweisung an die Stadt Oberhausen bilden.

 

Mit Einführung des Zuwanderergesetzes zum 01.01.2005 wurde erstmals eine Verpflichtung zur Überprüfung aller positiv entschiedenen Asylfälle nach spätestens drei Jahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegt. Der derzeitige Anstieg der anerkannten Schutzbedürftigen hat somit unmittelbaren Einfluss auf die Fallzahlen der nächsten Jahre.

 

 

Bearbeitungsprozess und Beratungsintervalle:

 

Die ankommenden Asylbewerber verfügen zunächst über eine sog. „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BümA). Dieses vorläufige Aufenthaltspapier hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer und muss bis zur Asylantragsstellung alle zwei Wochen durch die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Asyl verlängert werden. Aufgrund der Bearbeitungsrückstände beim Bundesamt müssen diese Bescheinigungen immer häufiger kurzfristig verlängert werden.

 

Wurde dem Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung erteilt, gilt diese für maximal drei Monate und muss jeweils von der Ausländerbehörde am Wohnort verlängert werden. In diesem Status erscheinen die Personen im Monats- bis Dreimonatsrhythmus bei der Ausländerbehörde.

 

Wurde der Asylantrag negativ beschieden, besteht die Verpflichtung zur Abschiebung. Personen in diesem Status müssen im wöchentlichen Rhythmus vorgeladen werden, wobei meist eine Verweigerungshaltung besteht und wenig Mitwirkung zu erwarten ist, was die Bearbeitung erheblich erschwert und zeitlich verlängert.

 

Neben den regulären zuvor beschriebenen Bearbeitungsfällen kommen ergänzend noch viele weitere nicht dokumentierte Vorsprachen hinzu, die Hilfeleistungen in Bezug auf allgemeine Lebensumstände der Asylbewerber betreffen.

 

 

Stellenbedarf:

 

Nach derzeitigem Stand ist es dringend erforderlich, dass im Sachgebiet Asyl des Fachbe­reiches 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten drei weitere unbefristete Planstellen (Vollzeit, A 8 BBesO tg TVöD EG 8) eingerichtet werden. Die Personalkosten betragen pro Stelle 62.500 EUR pro Jahr (lt. KGSt). Die jährlichen Gesamtpersonalkosten betragen demnach 187.500 EUR.

 

Der konkrete Stellenbedarf ermittelt sich anhand der vorgenannten Fallzahlen, die auch den beigefügten Diagrammen entnommen werden können. Pro Vollzeitstelle können 300 Fälle bearbeitet werden. Nach einer Prognose des Fachbereiches 2-4-30/ Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird die Anzahl der laufenden Asylverfahren weiterhin ansteigen. Demnach errechnet sich folgender derzeitiger Stellenbedarf:

 

2.100 Fälle / 300 Fälle pro Vollzeitstelle = 7 Stellen

 

Demnach müssen zu den bereits bestehenden 4 Vollzeitstellen weitere drei Vollzeitstellen eingerichtet werden.

 

Die Einrichtung der Stellen soll unbefristet erfolgen, da perspektivisch kein Rückgang, sondern vielmehr ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu erwarten ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die politische Lage in den derzeit zu verzeich­nenden Krisenherden in den nächsten Jahren entspannen wird. Da weitere hinzukommen werden, muss weiterhin mit einer erheblich steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewer­ber/innen gerechnet werden. Selbst wenn der Flüchtlingsstrom geringer wird, wird die Bearbeitung und Betreuung der bereits präsenten Flüchtlinge noch andauern, zumal sich der beim Bundesamt bestehende Bearbeitungsrückstand erst zeitverzögert auf die örtlichen Ausländerbehörden auswirkt.

 

Sollte tatsächlich ein Rückgang der Flüchtlingszahlen und in der Folge der zu bearbeitenden Fallzahlen eintreten, würden die Mitarbeiter bedarfsgerecht in anderen Aufgabenfeldern eingesetzt und die Stellen einer Konsolidierung zugeführt.

 

Da eine kurzfristige Besetzung der Stellen ausschließlich aus internem Personal wenig aussichtsreich ist, wird eine parallele interne und externe Ausschreibung der Stellen empfohlen.

 

Die notwendigen Beteiligungsverfahren werden parallel eingeleitet.

 

Ein Diagramm zur Darstellung der Fallzahlentwicklung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

Kurzfassung

 

Um den ständig steigenden Fallzahlen im Sachgebiet Asyl des Fachbereiches 2‑4‑30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Rechnung zu tragen, werden drei unbefristete Planstellen des mittleren Dienstes mit der Bewertung A 8 BBesO tg. TVöD EG 8 eingerichtet.

 

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Anlagen

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