Beschlussvorlage - B/16/1171-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Teilzeitstelle im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bereichs 3-4/Gesundheitswesen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Sachverhalt
Begründung
Der Bereich 3-4/Gesundheitswesen beantragt die Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle im Fachbereich 3-4-30/Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD), da seit 2012 eine stetige Erhöhung der Arbeitsbelastung festzustellen ist, die von den vorhandenen Mitarbeiterinnen des Fachbereiches nicht mehr aufgefangen werden kann. In der Folge können vorgeschriebene Fristen für Untersuchungsaufträge, insbesondere für die Schuleingangsuntersuchungen nicht eingehalten werden.
Schwerpunktmäßig sind folgende Untersuchungsaufträge durch den KJGD zu erledigen:
- Schuleingangsuntersuchungen
- KTE-Aufnahme / Gutachten zur Frage der Eingliederungshilfe
- Seiteneinsteiger, insbesondere im Rahmen des Zuzugs von Asylbewerbern
- Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sind insgesamt 3 Ärztinnen in Teilzeit und 1 Ärztin (Sachgebietsleitung) in Vollzeit beschäftigt. Unterstützt werden die Ärztinnen durch 7 medizinische Fachangestellte (6 Teilzeitkräfte, 1 Vollzeitkraft), die maßgeblich an der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung mitwirken. Eine Teilzeitstelle im Bereich der medizinischen Fachangestellten wurde im Rahmen des HSP 2012 (Maßnahme Nr. 108) im April 2014 eingespart.
Zur Verdeutlichung der Entwicklung der Arbeitsbelastung hat der Bereich 3-4 eine Übersicht der Untersuchungsaufträge der vergangenen 4 Jahre eingereicht. Diese Zahlen wurden zur Veranschaulichung in dem anliegenden Diagramm dargestellt.
Es wird deutlich, dass die Zahl der Schuleingangsuntersuchungen in den letzten Jahren nur leicht zurückgegangen ist, während die Zahl aller anderen Untersuchungsaufträge stetig angestiegen ist.
Die Annahme, dass durch einen Rückgang der Schülerzahlen freie Kapazitäten entstehen, die die Zunahme anderer Aufgaben kompensieren können, hat sich nicht bestätigt, sondern es ist im Gegenteil eine Mehrbelastung entstanden. Im Detail liegen den erhöhten Untersuchungsaufträgen folgende Ursachen zugrunde:
Gutachtenaufträge im Rahmen der Eingliederungshilfe / KTE-Aufnahme
In diesem Bereich ist im Zusammenhang mit der Einführung der Interdisziplinären Frühförderung Ende 2010 und der Heilpädagogischen Förderung ein Aufgabenzuwachs entstanden. Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt durch den örtlichen Sozialhilfeträger, der im Rahmen der Entscheidungsfindung eine ärztliche Begutachtung anfordert. Im Bereich der entwicklungsauffälligen Kinder besteht ein großer Unterstützungs- und Beratungsbedarf, so dass sich bei Aufnahme der Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf in eine KTE meist weitere Gutachtenaufträge anschließen. Hinzu kommt, dass das Alter der zu begutachtenden Kinder sinkt, so dass der Zeitaufwand für die Untersuchungen zunimmt.
Seiteneinsteiger, Zuwanderung, Asylsuchende
Die Zahl der Untersuchungsaufträge hat sich insbesondere durch die gestiegene Zahl Asyl suchender Familien erhöht. Für die zugewanderten Kinder und Jugendlichen, die schulpflichtig sind, müssen zur Beurteilung des Gesundheits- und Entwicklungsstands medizinische Gutachten als Basis für eine Zuweisung zu den verschiedenen Schulformen erstellt werden. Darüber hinaus sind Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen der Krankenhilfe für Kinder im Asylverfahren zu fertigen. Erschwert werden die Terminvereinbarungen und Untersuchungen meist durch Verständigungsprobleme. Oftmals werden Termine nicht wahrgenommen, was zu zusätzlichen Terminvereinbarungen führt.
Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
Die Zahl der Untersuchungsaufträge nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Jahr 2014 sprunghaft angestiegen. Ursache dafür ist eine seit Ende 2013 bestehende erweiterte Meldepflicht für verschiedene Erkrankungen. Kindergemeinschaftseinrichtungen sind zu einer namentlichen Meldung entsprechend erkrankter Kinder verpflichtet. Die betroffenen Einrichtungen sind über die entsprechende Krankheit zu informieren und beraten. Unter Berücksichtigung der Fallzahlen ist dadurch ein enormer Bearbeitungs- und Nachverfolgungsaufwand entstanden.
Folge der dargestellten Mehrbelastungen ist, dass in den vergangenen Jahren die Fristen zur Erledigung der Schuleingangsuntersuchungen nicht mehr eingehalten werden konnten und um bis zu 10 Wochen überschritten wurden. Bei der Schuleingangsuntersuchung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsbehörde, bei der nicht nur die Schulfähigkeit festgestellt werden soll, sondern auch frühzeitig ein Förderbedarf erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Weiterhin benötigt auch die Schulbehörde rechtzeitig Planungssicherheit hinsichtlich der Einschulungszahlen. Zur Verbesserung der Situation wurde und wird das Stammpersonal auch aktuell durch Ärzte auf Honorarbasis unterstützt. Dabei handelt es sich meist um Berufseinsteiger, die in erster Linie Routineaufgaben übernehmen und daher ausschließlich im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen eingesetzt werden können. Die Kosten für diese Einsätze beliefen sich im Jahr 2013 auf rd. 21.500 € und im Jahr 2014 auf rd. 13.000 €. Die Einhaltung der Fristen konnte trotz dieser Unterstützung nicht erreicht werden. Zudem ist der Einsatz von Honorarkräften nicht verlässlich planbar, da es immer schwieriger wird entsprechende Ärzte/innen zu gewinnen.
Eine Entspannung dieser Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Vor dem dargestellten Hintergrund wird auch aus organisatorischer Sicht die Notwendigkeit einer personellen Unterstützung im Bereich des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes gesehen. Es wird daher zunächst die Einrichtung einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Umfang von 20,5 Wochenstunden vorgeschlagen. Zur Abdeckung besonders arbeitsintensiver Phasen wäre eine flexible Arbeitszeiterhöhung bis maximal 30 Wochenstunden denkbar. Der Stellenwert richtet sich nach A 14 BBesO bzw. EG 14 TVöD; die zusätzlichen Personalkosten belaufen sich bei externer Einstellung eines / einer Beamten /in auf 51.700 €, bei Einstellung eines/einer Tarifbeschäftigten auf 43.450 €. Die o.g. Honorarkosten würden im Falle einer personellen Aufstockung entfallen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,3 kB
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