Beschlussvorlage - B/18/0217
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Verantwortung:
- Herr Kunz-Aue, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
- Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 S. 3 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen in der Fassung vom 20.03.2020 verzichtet.
- Der Rat der Stadt beschließt den Beteiligungsbericht 2024
Sachverhalt
Begründung
- Verzicht auf die Vorberatung durch Ausschüsse
Zwischen dem Ende der Ladungsfrist für die konstituierende Sitzung des Rates am 17.11.2025 und dem Termin zur Versendung der Beschlussvorlagen für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2025 liegt nur ein Zeitraum von drei Wochen. Aufgrund der erforderlichen Zusammenstellung der umfangreichen Unterlagen sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den rechtlichen vorgegebenen Anforderungen an den Inhalt des Beteiligungsberichts war es nicht möglich, die Ladungsfrist für den Haupt- und Finanzausschuss einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für die konstituierende Sitzung des Rates ein erheblicher Teil der Vorlagen vom Bereich Beteiligungen vorzubereiten war.
- Sachverhalt
Nach §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 S. 1 GO NRW in der aktuell gültigen Fassung ist ein Beteiligungsbericht ab dem Haushaltsjahr 2019 nur noch im Fall der Befreiung der Kommune von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aufgrund der in § 116a Abs. 1 GO NRW festgelegten Größenmerkmale verpflichtend aufzustellen. Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 16.12.2024 (Drucksache: B/17/5979) die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2024 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW beschlossen. Wenn ein Beteiligungsbericht aufzustellen ist, wird gem.
§ 117 Abs. 1 S. 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeigeführt.
Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Der Beteiligungsbericht wird im ALLRIS-System zur Verfügung gestellt. Nach Beschluss durch den Rat der Stadt ist der Beteiligungsbericht für jedermann im Internetauftritt der Stadt Oberhausen unter der Rubrik Rathaus => Verwaltung => Verwaltungsführung => Beteiligungen => Beteiligungsbericht einzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11 MB
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