Beschlussvorlage - B/16/1168-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH (PBO)hier: Entsendung von Vertretern / Vertreterinnen in den Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Karin Bulatow
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen empfiehlt der Geschäftsführung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) , folgende Personen in den Aufsichtsrat der PBO erneut bzw. neu für die Amtszeit bis zur Gesellschafterversammlung 2019 zu entsenden:
1. Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz
2. Herrn/Frau________________________
3. Herrn/Frau________________________
4. Herrn/Frau________________________
5. Herrn/Frau________________________
und hierfür die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates der STOAG herbeizuführen.
Sachverhalt
Begründung
Der Aufsichtsrat der PBO besteht aus neun Mitgliedern. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages werden von der STOAG (Nachfolgerin der Oberhausener Bauförderungsgesellschaft mbH (OBG)) auf Vorschlag des Rates der Stadt Oberhausen fünf Mitglieder entsandt. Dazu gehört laut Gesellschaftsvertrag der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, so dass die Vorgabe aus § 113 Abs. 2 GO NRW erfüllt ist.
Das Entsendungsrecht wird durch die Geschäftsführung der STOAG ausgeübt, die entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der STOAG der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.
In seiner Sitzung am 22.03.2010 hat der Rat der Stadt der OBG vorgeschlagen, folgende Personen in den Aufsichtsrat der PBO zu entsenden:
- Herr Oberbürgermeister Klaus Wehling
- Herr Wolfgang Große Brömer
- Herr Daniel Schranz
- Herr Volker Wilke (Nachfolgerin Frau Regine Wittmann)
- Herr Stefan Zimkeit (Nachfolgerin Frau Elia Albrecht-Mainz)
Die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates endet mit Abschluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Der Aufsichtsrat wurde im Jahr 2010 neu gebildet, so dass die Amtszeit im Jahr 2015 mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 endet.
Gemäß § 113 GO NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.
Kurzfassung
- entfällt -
