Berichtsvorlage - M/18/0177
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zur Planung der Straßenbahnlinie 105
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Beteiligt:
- Stadtplanung
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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04.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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15.12.2025
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Bezug
Nahverkehrsplan: B/16/2313-01
Masterplan Neue Mitte: B/17/1980-01 und M/17/1733-01
Rahmenplan für das Gelände des ehemaligen Stahlwerks Ost: B/17/4010-01
Mobilitätsstrategie der Stadt Oberhausen: B/17/3333-01 und
Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Planungen und der notwendigen Verfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 von Essen nach Oberhausen: B/17/3858-01
Sachverhalt
1. Einleitung
Mit der gemeinsamen Entwicklung der Linie 105 zu einer durchgehenden Straßenbahnverbindung zwischen Essen und Oberhausen verfolgen die Städte gemeinsam mit ihren Verkehrsunternehmen Ruhrbahn und Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) ein zentrales Infrastrukturvorhaben von großer Tragweite. Das Vorhaben ist Ausdruck einer engen interkommunalen Zusammenarbeit sowie eines gemeinsamen Verständnisses von nachhaltiger Stadt- und Mobilitätsentwicklung.
Die neue Verbindung verbessert die Erreichbarkeit der Neuen Mitte Oberhausen und stärkt zugleich die westlichen Stadtteile der Stadt Essen durch eine direkte, umsteigefreie Verbindung. Sie integriert sich nahtlos in das bestehende Essener Straßenbahnnetz. Damit werden die Pendler und Lebensräume besser verbunden, die Mobilitätswende im Ruhrgebiet sichtbar vorangebracht und neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten entstehen. Das Ziel besteht darin, neue Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen, die Netze beider Städte enger zu verknüpfen und die Attraktivität des ÖPNV nachhaltig zu steigern. Zudem wird der Kommunikation eine strategische Schlüsselrolle für den Projekterfolg beigemessen. Eine frühzeitige, transparente und fortlaufende Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist wesentlich, um Vertrauen zu schaffen, Akzeptanz zu fördern und die Chancen des Projekts sichtbar zu machen.
2. Beschlusslage
Die Verlängerung der Linie 105 ist in den Nahverkehrsplänen beider Aufgabenträger enthalten (Drucksache B/16/2313-01). Die Stadt Oberhausen hat einen Masterplan Neue Mitte entwickelt und darin die Führung der Linie 105 als Voraussetzung für die weitere Wohnbau- und Gewerbeentwicklung verankert (Drucksachen B/17/1980-01 und M/17/1733-01). Mit Beschluss vom 5. Februar 2024 hat der Rat der Stadt Oberhausen eine Grundsatzentscheidung für die erforderlichen Planungs- und Verfahrensschritte zur Inbetriebnahme der Linie 105 getroffen (Drucksache B/17/3858-01). Im Anschluss wurden die Stadt Essen sowie die Ruhrbahn über das Vorhaben unterrichtet. Die Stadt Essen muss diesbezüglich eigene Beschlüsse einholen.
3. Aufgaben und Projektstruktur
Aktuell werden die Planungsphasen bis zur Genehmigung durch STOAG und Stadtverwaltung Oberhausen gemeinsam durchgeführt. Die STOAG hat die Leistungsphasen 1-3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an das Planungsbüro Spiekermann vergeben. Dabei liegen die Kernaufgaben der STOAG als Auftraggeber bei der Betreuung der Objektplanung für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke der Straßenbahn, der Sicherung der Finanzierung und der Beantragung von Fördermitteln sowie der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Die Kernaufgaben der Stadtverwaltung sind die verkehrliche, städtebauliche und umweltfachliche Begleitung sowie die Durchführung eines öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsprozesses. Die Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten wurde an eine externe Projektsteuerung übertragen.
Zur Realisierung des Lückenschlusses der Linie 105 arbeiten die Städte Oberhausen und Essen sowie die Verkehrsunternehmen Ruhrbahn und STOAG bereits zusammen.
Zur Leitung und Steuerung des Projektes wurden verschiedene Ebenen gebildet. An oberster Stelle steht der Lenkungskreis, der durch den Beigeordneten des Dezernats 5 und dem Geschäftsführer der STOAG sowie den Leitungen der Fachverwaltungen der Bereiche 5-1/Stadtplanung und 5-6/Mobilität besetzt ist. Darunter wurde eine Projektgruppe, bestehend aus der Fachverwaltung, der STOAG sowie dem Planungsbüro, eingerichtet, die in regelmäßigen Abständen zusammenkommt, Planungsergebnisse entgegennimmt und die Vorgaben für die nächsten Arbeitsschritte formuliert. Bei Bedarf bilden sich zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen, die ihre Ergebnisse der Projektgruppe vorstellen.
4. Planung
Die neu zu errichtende Straßenbahntrasse hat eine Streckenlänge von 3,5 km Länge, davon verlaufen 0,3 km auf Essener Stadtgebiet. Im Bereich des ehemaligen Stahlwerkgeländes ist die Planung der Straßenbahnlinie mit der Konkretisierung der Stadtentwicklung der Neuen Mitte/Brammenring eng verzahnt.
Ab der Kreuzung Frintroper Straße/Unterstraße/Breukelmannhof in Essen beginnt der Neubauabschnitt. Dort muss der Straßenraum überplant und eine barrierefreie Haltestelle an der Unterstraße vorgesehen werden. Im Bereich der Einmündung Schemannsfeld fädelt die Straßenbahnstrecke aus der Fahrbahn aus und verläuft nördlich der Essener Straße. Aktuell wird überprüft, ob auf ein Überführen von der Mittellage in die Seitenlage verzichtet werden kann. In Oberhausen folgt die Strecke der Essener Straße, kreuzt die Köln-Mindener-Eisenbahnstrecke sowie das Landschaftsschutzgebiet und erschließt die zu entwickelnden Flächen am Brammenring. Anschließend verläuft die Strecke parallel zur Strecke der Deutschen Bahn über die Osterfelder Straße am Centro entlang und erreicht am Gasometer die ÖPNV-Trasse. Dort endet die neu zu bauende Strecke. Die Linie 105 soll abwechselnd weiter auf den bestehenden Gleisen der Linie 112 zum Oberhausener Hauptbahnhof und Sterkrader Bahnhof verkehren.
Wenn alle Abschnitte auf Basis der Vorplanung (Leistungsphase 2) fertiggestellt sind, erfolgen die abschließenden Prüfungen durch die Fachämter mit dem Ziel, die Unterlagen für einen Planungsbeschluss durch die Räte der Städte Oberhausen und Essen vorzubereiten.
Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Planung auf der Essener Straße aus dem Jahr 2015 aufgrund ihrer Auswirkungen auf den Baumbestand und die betroffene Wohnbebauung auf der Nordseite der Straße aus heutiger Sicht zu überdenken ist. Es wird daher als erforderlich angesehen eine weitere Variante zu entwickeln.
Darüber hinaus wird geprüft, welche städtebaulichen Gestaltungsanforderungen an künftige Haltestellen bestehen. In diesem Zusammenhang ist zu klären, welche Haltestellen gestalterisch am Beispiel der Haltestelle Neue Mitte aufgewertet werden sollen.
5. Finanzierung
Die Bau- und Planungskosten einschließlich der Grunderwerbskosten liegen nach vorläufigen Schätzungen je nach Entwicklung der Baupreise in einer Spanne von 110 bis 130 Millionen Euro. Zur Finanzierung werden Fördermittel des Bundes und des Landes NRW nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) herangezogen. Es wird eine Förderquote von bis zu 95% der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. Eine Fördervoraussetzung ist die Verankerung der Maßnahme im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW. Hierzu wurden die notwendigen Schritte veranlasst. Dazu zählt u.a. eine aktuelle Nutzen-/Kostenbewertung, deren vorläufiges – positives – Ergebnis derzeit mit Vertretern der
zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes NRW umfangreich abgestimmt wird.
Die Mittel für die laufenden Planungskosten werden durch die STOAG bereitgestellt.
6. Genehmigungsverfahren
Das Vorhaben muss vor Baubeginn durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Form einer Planfeststellung genehmigt werden. Antragsteller für das Verfahren ist die STOAG. Bereits im Juli 2024 wurde der Genehmigungsbehörde das Projekt vorgestellt und dabei Anforderungen an die Antragsunterlagen erörtert. Das Genehmigungsverfahren dauert mindestens ein Jahr, die Genehmigungsbehörde geht aufgrund aktueller Erfahrung bei dem Projekt Citybahn in Essen von einem deutlich längeren Zeitbedarf aus. Das Verfahren wird nach Vorliegen qualifizierter Planungsunterlagen sowie ergänzender Untersuchungen, z.B. zur Umweltverträglichkeit, nach dem Planungsbeschluss des Rates der Stadt Oberhausen und nach Abschluss der anschließend fertigzustellenden Entwurfsplanung, eingeleitet.
7. Kommunikation
Zur Durchführung des öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsprozesses wurde die Agentur Hendricks & Schwartz (H&S) durch die STOAG in Abstimmung mit der Fachverwaltung beauftragt.
Der Auftragnehmer H&S übernimmt die Konzeption, Organisation und Umsetzung der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die Analyse relevanter Themen und Stakeholder sowie die Planung und Moderation von Kick-off-, Fach-und Lenkungsterminen. Der Auftragnehmer organisiert und führt Informationsveranstaltungen durch, erstellt und pflegt eine Projektwebsite, entwickelt Inhalte für Social Media und betreibt Newsletter sowie eine Projekt-Hotline. Ergänzend werden Beratungsleistungen zur Presse- und Krisenkommunikation erbracht. Ziel ist eine koordinierte, transparente und zielgruppenorientierte Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit während des gesamten Planungsprozesses.
Des Weiteren sind im April 2026 Bürgerveranstaltungen geplant, um die Öffentlichkeit über die Planung der Linienverlängerung zu informieren. Dies ist ebenso Voraussetzung für die Genehmigungsbehörde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens. Die parallel zur fachlichen Planung vorgesehene Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie wird diesen Prozess unterstützen. Relevante Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sollen in die Planung aufgenommen werden.
8. Zeitplan
Die Pläne zur Objektplanung der Verkehrsanlagen auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wurden durch das beauftragte Planungsbüro weitestgehend erarbeitet. Ende November wurden diese den beteiligten Fachämtern und der STOAG zur fachlichen Prüfung vorgelegt. Parallel hierzu werden für einzelne Teilbereiche alternative Planungsvorschläge erarbeitet und ebenfalls zur Prüfung eingereicht.
Die Gesamtprüfung umfasst mehrere Fachämter der Stadt Oberhausen, sodass im Rahmen des späteren Planungsbeschlusses sämtliche relevanten Belange berücksichtigt werden können. Im Zuge der fachlichen Abstimmung ist mit mehreren Überarbeitungs- und Rückkopplungsschleifen zu rechnen.
Nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung und auf Basis einer von der Ver-waltung mitgetragenen Planung ist vorgesehen, die Planungen im April 2026 im Rahmen einer Bürgerveranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen. Anschließend erfolgen gegebenenfalls weitere Anpassungen.
Ziel ist es, die überarbeitete Planung im Juni 2026 zur Beschlussfassung in die städtischen Gremien einzubringen. Im Anschluss daran werden die Unterlagen zur Vorbereitung des Planfeststellungsantrags final erstellt. Die Antragstellung ist für den weiteren Verlauf des Jahres 2026 vorgesehen. Die Zeitplanung sieht folgenden Ablauf vor:
Abbildung 1: Zeitplanung „Verlängerung Linie 105“, Stand: 25.11.2025, eigene Darstellung
9. Ausblick
Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgen unter anderem vorbereitende Arbeiten, wie beispielsweise die Ergänzung und Aktualisierung der Vermessung oder Baugrunduntersuchungen (inklusive Klärung des Leitungsbestands). Des Weiteren sind Planungsleistungen, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, der landschaftspflegerische Begleitplan sowie Gutachten zu Schall- und Erschütterungen zu erstellen. Anschließend wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bauvorhaben der Straßenbahnverlängerung 105 wird bei der Bezirksregierung in Düsseldorf durch den Vorhabenträger (STOAG) beantragt. Das Planfeststellungsverfahren dauert – voraussichtlich und in Abhängigkeit der Einwendungen und Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ - neun bis zwölf Monate und kann unter Einhaltung der Fristen voraussichtlich im Jahr 2027 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen werden. Die Gespräche mit dem Fördermittelgeber zur Infrastrukturförderung werden parallel zur Planungsphase geführt, um die Grundlagen der Antragstellung zu sichern. Für die eigentliche Bauausführung inklusive der vorgelagerten Vergabe der Bauleistungen sowie der nachgelagerten Schritte, wie zum Beispiel der Bauabnahme, der Testfahrten und des Genehmigungsverfahrens der technischen Aufsichtsbehörde (TAB) ist ein Zeitkorridor von 2027 bis Ende 2030 vorgesehen. Insbesondere die Bautätigkeiten im Bereich der Querung der Köln-Mindener Eisenbahn (in Abstimmung mit der Deutschen Bahn mit zeitweiser Sperrung der Strecke) erfordern eine entsprechende Bauzeit. Dieser Zeitraum wird vermutlich nicht mit anderen Verfahrensschritten parallel gesetzt, da hierzu die Planungen abgeschlossen und alle notwendigen Gutachten vorliegen müssen und das Vorhaben planfestgestellt sein muss. Darüber hinaus muss die Finanzierung sichergestellt sein.
Anlagen
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(wie Dokument)
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9 MB
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