Beschlussvorlage - B/18/0182
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Oberhausen über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Teilnahme der Stadt Oberhausen an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Vanessa Butz
- Verantwortung:
- Herr Düllmann, Herr Motschull, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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09.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die „Satzung der Stadt Oberhausen über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Teilnahme der Stadt Oberhausen an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr vom …“ in der als Anlage beigefügten Fassung.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 26.05.2025 hat der Rat der Stadt Oberhausen entsprechend der Beschlussvorlage B/17/6538 beschlossen, dass er die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes, eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele zu prüfen, begrüßt. Zugleich hat der Rat die Verwaltung gebeten, eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten.
In der Folge dieses Beschlusses ist die gemeinsame Bewerbung der Austragungsorte mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen weiter konkretisiert und am 28.05.2025 in Köln als „Regionalkonzept Rhein-Ruhr – Olympische und Paralympische Spiele“ in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen und Hauptverwaltungsbeamten der teilnehmenden Städte und Gemeinden präsentiert worden.
Da es von Beginn der Planungen an sowohl seitens des DOSB, als auch seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und der als Austragungsorte in Aussicht genommenen Städte beabsichtigt war, die Bewerbung auf eine breite Unterstützung durch die Bevölkerung zu stellen, wurde in einer Videokonferenz zwischen dem Ministerpräsidenten und beteiligten Städten am 07.07.2025 verabredet, möglichst zeitgleich in allen Austragungsorten im Frühjahr 2026 einen Ratsbürgerentscheid mit ausschließlicher Briefstimmabgabe durchzuführen; hierfür ist inzwischen der 19.04.2026 vorgesehen.
Ein positives, mithin zustimmendes Ergebnis des jeweiligen Ratsbürgerentscheids ist Voraussetzung für die Teilnahme einer Stadt an der an der Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr.
Die Bürgerentscheidsatzung der Stadt Oberhausen vom 20.06.2006 („Bürgerentscheidsatzung“) sieht ebenso wie die Mehrzahl der entsprechenden Satzungen der an der Bewerbung beteiligten Städte die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids ausschließlich durch Stimmabgabe per Brief nicht vor. Eine solche satzungsmäßige Grundlage ist jedoch rechtlich erforderlich.
Mit der nunmehr vorgelegten Satzung soll folglich eine wesentliche rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, um in Oberhausen einen Ratsbürgerentscheid über die Olympiabewerbung ausschließlich durch Stimmabgabe per Brief durchführen zu können. Die Verwaltung hat sich hierbei dem Beispiel anderer Städte folgend entschlossen, dem Rat nicht eine Änderung der Bürgerentscheidsatzung vorzuschlagen, sondern ihm eine ausschließlich für den hier relevanten Ratsbürgerentscheid zur Anwendung kommende gesonderte Satzung vorzulegen, um zunächst praktische Erfahrungen mit einem ausschließlich durch Stimmabgabe per Brief durchgeführten Bürgerentscheid zu gewinnen.
Ggf. wird dem Rat in der Folge dieser Erfahrungen ein entsprechender Vorschlag zur Änderung der Bürgerentscheidsatzung vorgelegt, der auch weitere sinnvolle Anpassungen der Bürgerentscheidsatzung enthalten kann.
Weitere zwingende Voraussetzung für die tatsächliche Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über die Teilnahme der Stadt Oberhausen an der Olympiabewerbung ist ein Ratsbeschluss im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Hierzu legt die Verwaltung dem Rat der Stadt eine gesonderte Drucksache vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,4 kB
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