Beschlussvorlage - B/18/0206
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abgabesatz-Satzung 2026 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur; Umwelt; Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Beteiligungen; Dezernat 2 / Soziales, Gesundheit, Wohnen und Recht; Recht
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt gem. § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, auf die Vorberatung durch den Stadtplanungs- und Umweltausschuss zu verzichten.
- Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2026 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 – 4.
Sachverhalt
- Beschlussvorschlag zu 1.: Verzicht auf Vorberatung durch den Stadtplanungs- und Umweltausschuss
Die Beschlussfassung der als Anlage beigefügten Abgabesatz-Satzung 2026 lag aufgrund des Fehlens wesentlicher Informationen erst so spät vor, dass eine rechtzeitige Einbringung für eine Vorberatung im Stadtplanungs- und Umweltausschuss am 04.12.2025 nicht erfolgen konnte.
- Beschlussvorschlag zu 2.: Erlass der Abgabesatz-Satzung 2026
1. Grundlage
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz−Satzung zugrundeliegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.
2. Kostenprognose 2026
2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)
Als Leistungsentgelt wird grundsätzlich der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde auf Basis der Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2026 angehalten.
Ab dem 01.01.2025 sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vor. Somit ist die Sammlung der Alttextilien ab 2025 gebührenrelevant. Der Leistungsvertrag mit der WBO vom 12.01.1996 wurde nach einem Probelauf in 2025 mit Ergänzungsvertrag vom 25.09.2025 entsprechend angepasst. Für die Sammlung der Alttextilien wird ab 2026 ein zusätzliches Leistungsentgelt auf der Grundlage des öffentlichen Preisrechts von rund 326.980°EUR durch die WBO GmbH erhoben.
Gemäß Änderungsvereinbarung vom 16.10.2025 zum Leistungsvertrag vom 12.01.1996 wird die Aufstellung der Laubkörbe um zusätzliche 1000 Laubkörbe aufgestockt. Dadurch errechnen sich auf der Grundlage des öffentlichen Preisrechts ab 2026 Mehrkosten von 77.350 EUR/a.
Um der Gebührensatzung Rechtssicherheit zu geben, wird der bisher im Leistungsentgelt der WBO enthaltene Gewinnanteil von 3,2 % für die Gebührenkalkulation auf 1 % gesenkt. Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann für Preise die nach den „Leitsätze für die Preisbildung aufgrund von Selbstkosten“ (LSP) gebildet werden, ein Gewinnanteil von maximal 1 % zugrunde gelegt werden.
Es ergeben sich folgende Steigerungen des Leistungsentgelts für die WBO:
Abwasserbeseitigung 2,99 %
Abfallbeseitigung 3,06 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 3,06 %
Straßenreinigung 2,77 %
2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH)
Die Entsorgungskosten sind auf Grund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW und den auf dieser Basis getroffenen vertraglichen Regelungen mit der Stadt Oberhausen von der GMVA jedes Jahr neu entsprechend den Vorschriften für das Preisrecht zu kalkulieren.
Für die Kalkulation des Verbrennungsentgeltes 2026 hat die GMVA einen Preis von 133,77 EUR/t (brutto) berechnet. Damit erhöht sich der Preis je Tonne um 12,08 EUR. Das kalkulierte Entgelt für freie Kapazitäten steigt um 5,35 EUR auf 16,61 EUR/t (brutto). Wesentlich für die Erhöhung des Verbrennungsentgeltes ist die weitere Erhöhung der ansatzfähigen Aufwendungen für den Erwerb von CO2 Zertifikaten nach dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz. Der Gesetzgeber sieht für 2026 sowohl eine Versteigerungsphase mit begrenzten Zertifikatemengen mit einer Preisspanne von 55−65°EUR pro Zertifikat als auch eine feste Phase für den Erwerb mit Preisen von 68 EUR bzw. 70 EUR vor. Für 2026 wird auf der vorgenannten Grundlage mit einem Preis von 65,45 EUR/t gegenüber 55,00 EUR/t in 2025 kalkuliert. Darüber hinaus sind für die Erhöhung des Verbrennungsentgelts der Anstieg der Kosten für die Entsorgung der Verbrennungsrückstände der GMVA relevant. Demgegenüber können die moderat wachsenden Erlöse aus dem Verkauf von Energie die Kostensteigerungen nur teilweise kompensieren.
Wie in den vorangegangenen Jahren wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC) mit der Prüfung, ob die Kalkulation den preisrechtlichen Vorschriften entspricht, beauftragt. Die gutachterliche Stellungnahme von PWC vom 22.10.2025 kommt zu dem Ergebnis, dass die Kalkulation des Verbrennungsentgeltes nachvollziehbar ist und mit den preisrechtlichen Vorschriften im Einklang steht.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2026 die Auflösung folgender Sonderposten:
|
|
Entnahme |
Stand - neu - |
|
Abfallbeseitigung |
83.115,78 EUR |
322.463,13 EUR |
|
Hausmüllähnlicher Gewerbemüll |
155.831,31 EUR |
97.275,92 EUR |
|
Straßenreinigung |
21.346,19 EUR |
13.600,38 EUR |
|
Schmutzwasserbeseitigung |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
|
Niederschlagswasserbeseitigung |
124.727,11 EUR |
249.454,22 EUR |
2.4 Abfallbeseitigung (Produkt 110202)
2.4.1 Hausmüllabfuhr
Die Aufwendungen steigen um 6,69 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2025 = 25.170.810 EUR
Aufwand 2026 = 26.853.940 EUR
Differenz = + 1.683.130 EUR
Die im vorgenannten Aufwand enthaltenen Entsorgungskosten steigen in 2026 gegenüber dem Vorjahr um 1.024.750,00 EUR (+ 12,98 %).
Die kalkulierten Entsorgungsmengen steigen um rd. 3.063 t (+ 4,67 %).
Der Entsorgungspreis steigt um 12,08 EUR brutto (+ 9,93 %).
Der Markt für Alttextilien ist in 2025 europaweit eingebrochen. In 2026 ist nicht mit einem Erlös aus der Veräußerung von Alttextilien zu rechnen. Stattdessen wird für die Entsorgung der Alttextilien mit zusätzlichen Entsorgungskosten von rd. 100.000,00 EUR kalkuliert.
Das Leistungsentgelt der WBO GmbH steigt um 514.580,00 EUR (incl. Leistungsentgelt für Alttextilien).
Das Gesamtlitervolumen steigt um rd. 96.100 Liter (+ 1,26 %).
Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2024 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von rund 83.120,00 EUR geplant.
Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall steigt um rund 11,35 % zum Vorjahr (2025). Gründe für die Gebührensteigerung sind unter anderem der Anstieg bei den Entsorgungskosten durch den angepassten Verbrennungspreis der GMVA sowie gestiegene Entsorgungsmengen.
Die Gebühr für den Hausmüllsack steigt um 0,40 EUR auf 3,80 EUR.
Die Gebühr für den Grünabfallsack bleibt unverändert bei 1,70 EUR.
(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)
2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Die Aufwendungen steigen um 8,27 % (ohne Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren).
Aufwand 2025 = 1.973.520 EUR
Aufwand 2026 = 2.136.660 EUR
Differenz = + 163.140 EUR
Die Leerungshäufigkeit steigt um eine Leerung auf durchschnittlich 196 Leerungen je Arbeitstag.
Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2026 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Steigerung von rund 112.600,00 EUR (+ 18,03 %).
Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:
2022 = 58.555,38 EUR
2023 = 97.275,92 EUR
Insgesamt = 155.840,00 EUR (gerundet)
Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2022 ist damit komplett aufgelöst.
Aus dem Jahresabschluss 2024 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 6.727,59 EUR. Davon werden in der Gebührenkalkulation 2026 rd. 2.250,00 EUR als Aufwand berücksichtigt.
Die Gebühr steigt um 12,76 % im Vergleich zum Vorjahr (2025).
(s. Anlage 2)
2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)
Die Aufwendungen steigen um 3,94 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2025 = 5.376.640 EUR
Aufwand 2026 = 5.588.600 EUR
Differenz = + 211.960 EUR
Die Entsorgungskosten steigen in 2026 gegenüber dem Vorjahr um 70.360,00 EUR
(+ 24,90 %).
Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2022 bis 2024 angehalten.
Demnach steigt die voraussichtliche Entsorgungsmenge auf 1.122,00 t (+ 222,00 t) bei dem Laubanteil aus dem Straßenkehricht.
Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 4.197 Veranlagungsmeter (+ 0,38 %).
Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:
2022 = 12.864,64 EUR
2023 = 3.362,71 EUR
2024 = 5.118,83 EUR
Insgesamt = 21.350,00 EUR (gerundet)
Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2022 ist damit komplett aufgelöst.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
|
Gebührengruppe |
2025 (EUR) |
2026 (EUR) |
± (EUR) |
± (in v. H.) |
|
Anliegerstraßen (1x wöchentlich) |
4,14 |
4,29 |
+ 0,15 |
+ 3,62 |
|
Anliegerstraßen (2x wöchentlich) |
4,14 |
4,29 |
+ 0,15 |
+ 3,62 |
|
innerörtliche Straßen |
3,64 |
3,77 |
+ 0,13 |
+ 3,57 |
|
überörtliche Straßen |
3,35 |
3,47 |
+ 0,12 |
+ 3,58 |
|
fußläufige Straßen u. Straßenteile |
4,12 |
4,27 |
+ 0,15 |
+ 3,64 |
(s. Anlage 3)
2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2025 um 5,75 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2025 = 64.812.450 EUR
Aufwand 2026 = 68.536.950 EUR
Differenz = 3.724.500 EUR
Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2026 um rund 225.500,00 EUR
(+ 5,24 %) im Vergleich zur Kalkulation 2025 gestiegen.
Die Beiträge zur Emschergenossenschaft sind in der Prognose für 2026 um rund 2.016.160,00 EUR gestiegen (+ 8,32 %).
Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen gegenüber dem Vorjahr um 278.530 EUR (+ 2,99 %).
Die übrigen Kosten steigen zur Kalkulation 2025 um 1.164.830,00 EUR (+ 4,36 %), davon kalkulatorische Abschreibung 699.100,00 (+ 3,70 %). Die kalkulatorische Verzinsung steigt im Vergleich zu 2025 um 300.030 EUR (+ 4,55 %).
Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr steigt in der Prognose gegenüber 2025 um 891.000 cbm (+ 8,40 %).
Die Über- und Unterdeckungen der Jahresabschlüsse aus Vorjahren haben folgende Auswirkungen auf die Kalkulation 2026:
Schmutzwasser
Aus den Jahresabschlüssen der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2022 bis 2024 ergeben sich jeweils Unterdeckungen, die wie folgt als Aufwand für die Gebührenkalkulation 2026 berücksichtigt werden (Beträge gerundet):
2022 = 71.222,85 EUR
2023 = 597.640,88 EUR
2024 = 130.439,38 EUR
Insgesamt = 799.320,00 EUR (gerundet)
Niederschlagswasser
Aus den Jahresabschlüssen der Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2022 und 2023 ergeben sich Unterdeckungen, die wie folgt als Aufwand berücksichtigt werden (Beträge gerundet):
2022 = 145.867,09 EUR
2023 = 108.468,20 EUR
Insgesamt = 254.340,00 EUR (gerundet)
Aus dem Jahresabschluss 2024 im Bereich der Niederschlagswassergebühr ergibt sich eine Überdeckung, sodass eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 124.730,00 EUR eingeplant ist.
Ergänzend zu den zuvor erwähnten originären Jahresabschlüssen mussten für die Jahre 2022 – 2024 die Jahresabschlüsse aufgrund nicht vollständig berücksichtigter Abwasserabgaben der Emschergenossenschaft für Schmutz- und Niederschlagswasser neu berechnet werden. Daraus ergeben sich, die Verbandsbeiträge betreffend, für Nichtverbandsmitglieder Überdeckungen im Bereich der Schmutzwassergebühr in Höhe von 392.966,89 EUR sowie Unterdeckungen Bereich der Niederschlagswassergebühren -unter Berücksichtigung der Stadtanteile- in Höhe von 1.570.473,61 EUR.
Unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen des KAG NRW wird die Überdeckung bei den Schmutzwassergebühren in der Kalkulation 2026 mit einem Betrag von 223.433,00°EUR gebührenmindernd berücksichtigt, die Unterdeckung bei den Niederschlagswassergebühren wird in der Kalkulation 2026 mit einem Betrag von 1.113.469,47 EUR gebührensteigernd berücksichtigt.
|
Schmutz- wassser |
Überdeckung (+) Unterdeckung (-) |
2026 |
|
Niederschlags-wasser |
Überdeckung (+) Unterdeckung (-) |
2026 |
|
2022 |
+116.158,23 |
116.158,23 |
|
2022 |
- 933.072,45 |
-933.072,45 |
|
2023 |
+ 90.033,73 |
45.016,86 |
|
2023 |
+ 192.420,20 |
96.210,10 |
|
2024 |
+ 186.774,93 |
62.258,31 |
|
2024 |
- 829.821,36 |
-276.607,12 |
|
Summe |
+ 392.966,89 |
223.433,40 |
|
Summe |
- 1.570.473,61 |
-1.113.469,47 |
Die Zahl der Kleineinleiter sinkt zum Vorjahr auf 102 Kleineinleiter. Die Abwasserabgabe 2026 für Kleineinleiter sinkt auf 2.100,00 EUR. Die als Gebührenmaßstab anzuhaltenden Frischwassermengen steigen um 300 cbm auf 1.100 cbm (+ 37,50 %). Die Gebühren steigen um 12,35 % gegenüber 2025.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
|
|
2025 |
2026 |
± |
± (in v. H.) |
|
Nichtverbandsmitglieder und Private (Einwohner/innen der Stadt OB) |
||||
|
Schmutzwasser |
3,24 |
3,08 |
- 0,16 |
- 4,94 |
|
Niederschlagswasser |
1,74 |
1,95 |
+ 0,21 |
+ 12,07 |
|
Verbandsmitglieder |
||||
|
Schmutzwasser |
1,70 |
1,61 |
- 0,09 |
- 5,29 |
|
Niederschlagswasser |
0,97 |
1,01 |
+ 0,04 |
+ 4,12 |
|
Kleineinleiter |
1,70 |
1,91 |
+ 0,21 |
+ 12,35 |
|
Entsorgung von Grundstücks- entwässerungsanlagen |
60,39 |
60,39 |
0,00 |
0,00 |
(s. Anlage 4)
2.7 Kalkulatorische Zinsen
Mit Datum vom 07.12.2022 hat der Landtag das „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, um die mit der OVG-Entscheidung vom 17. Mai 2022 entstandenen Rechtsunsicherheiten deutlich zu reduzieren. Unter Anwendung dieses Gesetzes wird für die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2026 ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,779 % festgesetzt.
2.8 Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2025 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2026 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 7,66 % prognostiziert.
3. Musterfamilie
Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2026 nach bisherigem Stand 24,49 EUR jährlich / 2,04 EUR monatlich (+ 2,29 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).
Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2025/2026 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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71,2 kB
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186,5 kB
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6
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338,5 kB
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