Beschlussvorlage - B/18/0198
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Produktbereich 16 'Allgemeine Finanzwirtschaft' wie folgt zu:
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Auftrag (Finanzstelle) |
Bezeichnung |
Kostenart (Finanzposition) |
Bezeichnung |
Betrag (EUR) |
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110016010100 (PN1601) |
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen |
537201 (7300.00) |
Umlage Landschaftsverband Rheinland |
3.749.170 |
Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die Landschaftsumlage, die die Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2025 zu leisten hat, mitgeteilt. Grundlage für die Berechnung der Landschaftsumlage ist die Höhe der Umlagegrundlage der Stadt Oberhausen gem. 1. Modellrechnung GFG 2025 in Verbindung mit dem in der Haushaltssatzung des LVR festgelegten Hebesatzes von 16,20 %.
Demnach ist für das Haushaltsjahr 2025 eine Landschaftsumlage in Höhe von 83.749.170 EUR zu zahlen, sodass ein Betrag von 3.749.170 EUR überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
