Beschlussvorlage - B/18/0198

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Produktbereich 16 'Allgemeine Finanzwirtschaft' wie folgt zu:

 

Auftrag

(Finanzstelle)

Bezeichnung

Kostenart

(Finanzposition)

Bezeichnung

Betrag (EUR)

110016010100

(PN1601)

Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen

537201

(7300.00)

Umlage Landschaftsverband

Rheinland

3.749.170

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die Landschaftsumlage, die die Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2025 zu leisten hat, mitgeteilt. Grundlage für die Berechnung der Landschaftsumlage ist die Höhe der Umlagegrundlage der Stadt Oberhausen gem. 1. Modellrechnung GFG 2025 in Verbindung mit dem in der Haushaltssatzung des LVR festgelegten Hebesatzes von 16,20 %.

Demnach ist für das Haushaltsjahr 2025 eine Landschaftsumlage in Höhe von 83.749.170 EUR zu zahlen, sodass ein Betrag von 3.749.170 EUR überplanmäßig bereitgestellt werden muss.

Loading...