Beschlussvorlage - B/18/0197
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 im Produktbereich 16 'Allgemeine Finanzwirtschaft' wie folgt zu:
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(Finanzstelle) |
Bezeichnung |
Kostenart (Finanzposition) |
Bezeichnung |
Betrag (EUR) |
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110016010100 (PN1601) |
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen |
534100 (7300.00) |
Gewerbesteuerumlage |
782.170 |
Deckungsvorschlag: Entsprechende Mehrerträge im Auftrag 110016010100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, Kostenart 401300 - Gewerbesteuer.
Sachverhalt
Gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz NRW (GemFinRefG) führen die Gemeinden eine Umlage an das für sie zuständige Finanzamt ab. Diese Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund und das Land aufzuteilen.
Die Umlage bemisst sich nach § 6 (2) GemFinRefG NRW anhand des ermittelten Istaufkommens der Gewerbesteuer im Erhebungsjahr, geteilt durch den von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz der Gewerbesteuer, multipliziert mit dem in § 6 (3) GemFinRefG NRW festgelegten Vervielfältiger.
Für das Haushaltsjahr 2025 betrug die Planung der Gewerbesteuer 149.038.340 EUR. Der Hebesatz gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2025 beläuft sich auf 580 v. H., die so ermittelte abzuführende Gewerbesteuerumlage auf rund 8.993.690 EUR.
Aufgrund der gegenüber der Haushaltsplanung stark verbesserten Entwicklung bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer durch erhebliche Zahlungen die Vorjahre betreffend sind auch die von der Stadt Oberhausen zu leistenden Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage im Haushaltsjahr 2025 anzupassen.
Entsprechend der letzten Prognose, die Gewerbesteuererträge in Höhe von rund 162.000.000 EUR enthält, beträgt der voraussichtlich zu leistende Aufwand für die Gewerbesteuerumlage rund 9.775.860 EUR. Die zusätzlich anfallenden Kosten sind erheblich und damit vom Rat der Stadt zu beschließen. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen und durch die o. g. Mehrerträge vollständig kompensiert, sodass sich keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergeben.
