Beschlussvorlage - B/18/0196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von rund 1.185.730 EUR brutto für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu:

 

Auftrag

(Finanzstelle)                                                

Bezeichnung

Sachkonto (Finanzposition)                                                        

Bezeichnung

Betrag [EUR]

560012010190 u.a. (PN1201)                                                      

Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen

529102 (7200.04)                   

Sonst. Aufw. für Dienstleistungen - WBO

1.185.730

Deckungsvorschlag:

Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2025 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG GmbH.

Auftrag

Bezeichnung

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag [€]

950015040700

 

STOAG GmbH

531540

Aufw. f. Zusch. an verb. Untern.,Bet., - STOAG Verlustausgleich

500.000

 

Im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die WBO GmbH meldet den zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung regelmäßig zum Ende des Jahres die ratierlich zu zahlenden Leistungsentgelte des Folgejahres. Irrtümlich sind zum Haushalt 2025 allerdings nur die gebührenrelevanten Leistungsentgelte angepasst worden, sodass im Bereich der Straßenunterhaltung die Ansatzerhöhung des WBO-Entgelts um 685.730 EUR nicht erfolgte.

Darüber hinaus wurde dieses Leistungsentgelt zusätzlich aufgrund der HSK-Maßnahme 2a “Überprüfung des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO GmbH und der damit zusammenhängenden sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen“ um 500.000 EUR reduziert. Für das Kalenderjahr 2025 wurde allerdings mit der WBO GmbH vereinbart, dass nicht beim WBO-Entgelt die Einsparung vorgenommen werden soll, sondern durch einen um 500.000 EUR erhöhten Beteiligungsertrag an die STOAG GmbH für das Geschäftsjahr 2024 diese HSK-Maßnahme erfüllt ist.

Um die Zahlung des Leistungsentgeltes für den Monat Dezember 2025 gemäß Leistungsvertrag an die WBO GmbH vornehmen zu können, ist nun ein überplanmäßiger Aufwand erforderlich, der zum Teil durch eine entsprechende Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2025 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG kompensiert wird. Im Übrigen ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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