Beschlussvorlage - B/18/0196
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen an die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) – Leistungsentgelt 2025 im Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Torsten Kunz-Aue
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von rund 1.185.730 EUR brutto für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu:
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Auftrag (Finanzstelle) |
Bezeichnung |
Sachkonto (Finanzposition) |
Bezeichnung |
Betrag [EUR] |
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560012010190 u.a. (PN1201) |
Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
529102 (7200.04) |
Sonst. Aufw. für Dienstleistungen - WBO |
1.185.730 |
Deckungsvorschlag:
Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2025 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG GmbH.
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Auftrag |
Bezeichnung |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag [€] |
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950015040700
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STOAG GmbH |
531540 |
Aufw. f. Zusch. an verb. Untern.,Bet., - STOAG Verlustausgleich |
500.000 |
Im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Die WBO GmbH meldet den zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung regelmäßig zum Ende des Jahres die ratierlich zu zahlenden Leistungsentgelte des Folgejahres. Irrtümlich sind zum Haushalt 2025 allerdings nur die gebührenrelevanten Leistungsentgelte angepasst worden, sodass im Bereich der Straßenunterhaltung die Ansatzerhöhung des WBO-Entgelts um 685.730 EUR nicht erfolgte.
Darüber hinaus wurde dieses Leistungsentgelt zusätzlich aufgrund der HSK-Maßnahme 2a “Überprüfung des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO GmbH und der damit zusammenhängenden sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen“ um 500.000 EUR reduziert. Für das Kalenderjahr 2025 wurde allerdings mit der WBO GmbH vereinbart, dass nicht beim WBO-Entgelt die Einsparung vorgenommen werden soll, sondern durch einen um 500.000 EUR erhöhten Beteiligungsertrag an die STOAG GmbH für das Geschäftsjahr 2024 diese HSK-Maßnahme erfüllt ist.
Um die Zahlung des Leistungsentgeltes für den Monat Dezember 2025 gemäß Leistungsvertrag an die WBO GmbH vornehmen zu können, ist nun ein überplanmäßiger Aufwand erforderlich, der zum Teil durch eine entsprechende Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2025 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG kompensiert wird. Im Übrigen ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
