Beschlussvorlage - B/18/0195
Grunddaten
- Betreff:
-
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) - Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Torsten Kunz-Aue
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zu.
Für die Beschlussfassung unter diesem Punkt 1. werden nachfolgende Vorbehalte definiert:
a) in der Sache gleiche Beschlussfassungen der Mitgesellschafter der FMR sowie
b) positive Anzeigenbestätigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden.
- Der Gesellschaftervertreter der Stadt Oberhausen wird beauftragt, alle für die Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlichen Beschlüsse zu fassen sowie die erforderlichen Unterschriften zu leisten
Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen ist mit 4,05% an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) beteiligt. Neben der Stadt Oberhausen halten der Regionalverband Ruhr (64,14 %) sowie die Städte Duisburg (8,17 %), Bochum (7,15 %), Witten (4,26 %), Bottrop (4,05 %), Essen (2,67 %) und Gelsenkirchen (2,67 %) sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis (2,84 %) Anteile dieser Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag wurde mit der Verschmelzung verschiedener Gesellschaften erstmalig im Juni 2017 gefasst und am 16.06.2023 in der Weise angepasst, dass insbesondere der seit 2017 bestehende Betrauungsakt aufgehoben worden ist (vgl. auch Drucksachen-Nr. B/17/2811-01 vom 12.12.2022).
Veränderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Jahresabschlusserstellung und zum Ausweis der Bezüge der Organe erfordern nun eine Satzungsanpassung. Bei der Gelegenheit sollen organisatorische Punkte (Ladung, Beschlussfassung im Umlaufbeschlussverfahren) klarer geregelt sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat der FMR hat in seiner Sitzung am 13.06.2025 die hier gegenständliche Änderung des Gesellschaftsvertrages vorberaten und die Gesellschafterversammlung der FMR hat der Änderung im Umlaufbeschlussverfahren unter dem Vorbehalt der noch vorzunehmenden Beschlussfassungen in den politischen Gremien der Gesellschafter sowie der positiven Anzeigenbestätigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zugestimmt.
Die detaillierten Änderungen des Gesellschaftsvertrages können der beigefügten Synopse (Anlage 1) entnommen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden im Vorfeld mit den Beteiligungssteuerungen aller Mitgesellschafter abgestimmt. Die Mitgesellschafter werden in ihren Gremien in der Sache vergleichbare Beschlüsse herbeiführen. Die Abstimmung des Gesellschaftsvertrages mit den zuständigen Aufsichtsbehörden steht noch aus.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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308,5 kB
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