Beschlussvorlage - B/18/0191
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Verantwortung:
- Herr A. Beulshausen, Herr J. Schmidt, Herr A. Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 15 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 18.225,- €.
2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen (Anlage lfd. Nr. 16 bis 21) in Höhe von insgesamt 7.762,50 € zu bezuschussen. Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 25.987,50 €.
Sachverhalt
Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 15) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) unterstützt diese Anträge in Gänze.
Der Zuschuss der Stadt Oberhausen beträgt im Jahr 2025 1.350,- € (2024: 1.227,- €) pro Übungsleiter/-in bzw. Trainer/-in. Dieser wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.2024, Drucksachen-Nr. A/17/6152, in diesem Jahr um zehn Prozent erhöht.
Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 16 bis 21 wird im Einvernehmen mit dem SSB folgende Stellungnahme abgegeben:
Karate (lfd. Nr. 16 und 17 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings werden die Voraussetzungen der Ziffer 7.3.4., Nr. 2, erfüllt, da beide Vereine über entsprechende Kader-athleten/-innen verfügen.
Tanzen (lfd. Nr. 18 und 19 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga vertreten ist.
Poolbillard (lfd. Nr. 20 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga vertreten ist.
Karambolbillard (lfd. Nr. 21 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Dazu erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1 nicht, da die Mannschaft in der NRW-Oberliga vertreten ist. Diese Liga ist in der Disziplin „Karambol: kleines Billard“ die höchste deutsche Spielklasse im Regel- bzw. Meisterschaftsspielbetrieb.
Info: Die Vereinsanträge der lfd. Nummern 16 bis 21 erfüllen die bestehenden Richtlinien nur teilweise. Dennoch wirken diese Vereine stark leistungsorientiert. In den Vorjahren hat der Sportausschuss diese Vereinsanträge durchweg positiv beschieden.
Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 16 bis 21 der Anlage erfolgt, würde diese für die/den jeweilige/n „Cheftrainer/in“ des Vereins 1.350,- € und für die/den jeweilige/n Co-Trainer/in des Vereins 1.012,50 € betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 7.762,50 € auf 25.987,50 € erhöhen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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68,2 kB
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