Beschlussvorlage - B/18/0190
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse für Übungsleiter/innen in Sportvereinen (Breitensport) für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Verantwortung:
- Herr A. Beulshausen, Herr J. Schmidt, Herr A. Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, Oberhausener Sportvereinen Zuschüsse für deren Übungsleiter/innen im Breitensport in einer Gesamthöhe von 59.598,- € zu gewähren. Der jeweils an den Verein zu zahlende Zuschuss ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage.
Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Sachverhalt
Auf Basis der Abrechnungsdaten des Landesportbundes NRW e. V. (LSB) wurden von dort die nach den Landesregularien zu bezuschussenden Übungsleiter/innen in Sportvereinen errechnet. Der LSB hat für das Jahr 2025 insgesamt 774 Übungsleiter/innen von Oberhausener Vereinen anerkannt. Die Vereine mit der jeweiligen berücksichtigten Anzahl an Übungsleiter/innen sind der Anlage zu entnehmen.
Hinweis:
- Der LSB hat nach 2024 im Jahr 2025 erneut darauf verzichtet, eine Abfrage getrennt nach Geschlechtern durchzuführen. Demnach ist der Anlage ausschließlich die Anzahl der vom LSB bewilligten Fördereinheiten zu entnehmen.
- Bei Erstellung dieser Vorlage befinden sich einige Vereine aktuell noch im Nachbewilligungsverfahren beim LSB. Sobald hier bewilligte Fördereinheiten vorliegen, wird die Sportverwaltung den „Nachzüglern“ richtlinienkonform den ermittelten Zuschussbetrag auszahlen.
Der Landessportbund gewährt für das Haushaltsjahr 2025 einen Zuschuss von je 98,02 € pro Übungsleiter/in. Für verspätet eingehende Anträge erfolgt eine Bezuschussung nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget des LSB.
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine gewährt die Stadt Oberhausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an Oberhausener Sportvereine gemäß Ziffer 7.1 a) einen Zuschuss, wenn entsprechende Zuschüsse dieser Art beim Landessportbund beantragt wurden. Die Zahlung erfolgt nach den Kriterien des LSB im Verhältnis zum Haushaltsansatz und nach Maßgabe der vom LSB bestätigten Anträge.
Der Zuschuss der Stadt Oberhausen beträgt im Jahr 2025 77,- € pro Übungsleiter/in. Dieser wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.2024, Drucksachen-Nr. A/17/6152, in diesem Jahr um zehn Prozent erhöht. Addiert mit dem Zuschuss des Landessportbundes würde für jede(n) Übungsleiter/in somit ein Betrag in Höhe von 175,02 € (Zusammenfassung LSB und Stadt Oberhausen) gezahlt. Der für 774 Übungsleiter/innen ermittelte städtische Zuschuss beträgt auf der Basis von 77,- € pro Übungsleiter/in insgesamt 59.598,- €. Der auf jeden Verein entfallende Zuschuss ist der Anlage zu entnehmen.
Die nachfolgende Übersicht soll die Entwicklung in den vergangenen Jahren veranschaulichen:
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Jahr
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Anzahl Übungs- leiter/ innen |
Zuschuss LSB
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Zuschuss LSB (gesamt)
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Zuschuss Stadt
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Zuschuss Stadt (gesamt)
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Gesamt- zuschuss
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2019 |
813 |
90,29 € |
73.405,77 € |
70,- € |
56.910,- € |
130.315,77 € |
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2020 |
831 |
132,51 € |
110.115,81 € |
70,- € |
58.170,- € |
168.285,81 € |
|
2021 |
743 |
95,20 € |
70.733,60 € |
70,- € |
52.010,- € |
122.743,60 € |
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2022 |
741 |
100,67 € |
74.596,47 € |
70,- € |
51.870,- € |
126.466,47 € |
|
2023 |
699 |
102,73 € |
71.808,27 € |
70,- € |
48.930,- € |
120.738,27 € |
|
2024 |
738 |
97,26 € |
71.777,88 € |
70,- € |
51.660,- € |
123.437,88 € |
|
2025 |
774 |
98,02 € |
75.867,48 € |
77,- € |
59.598,- € |
135.465,48 € |
Übungsleiter/innen bilden die Säule innerhalb der Vereine. Ohne Übungsleiter/innen ist Sport im Verein nicht denkbar, da alle Sportler/innen und insbesondere Kinder sowie Jugendliche auf Basis fundamentierter, sportlicher Grundlagen angeleitet werden müssen. Des Weiteren muss betont werden, dass die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche vorzuhalten hat. Hier werden ausdrücklich sportliche Betätigungen genannt. Die Sportvereine in Oberhausen erfüllen somit einen gesetzlichen Auftrag und müssen, zumal sie über viele Jahre hinweg die Zuschüsse bekamen und auf eine weitere Auszahlung vertrauen, gestärkt werden in der Wahrnehmung dieser wichtigen sozialen Aufgabe.
Ebenfalls bildet der Breitensport, hier insbesondere für Kinder und Jugendliche, das Fundament für den Spitzensport innerhalb der Stadt. Sollten die Zuschüsse in diesem Segment entfallen, ist eine kontinuierliche Entwicklung des Spitzensportes sicherlich nicht weiter denkbar. Ohne die Zuschüsse für Übungsleiter/innen werden Vereine ihr Angebot in erheblichem Umfang einschränken müssen. Als Folge wäre die Mehrarbeit und Kostensteigerung im sozialen Bereich der Jugendhilfe unvermeidlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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175,2 kB
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