Beschlussvorlage - B/18/0185

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt, dem ABSV Buschhausen 1950 e. V. für den Erwerb einer elektronischen Schießanlage einen Zuschuss in Höhe von 3.600,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Der ABSV Buschhausen 1950 e. V. hat einen Zuschussantrag für den Erwerb einer elektronischen Schießanlage gestellt. Der Schützenverein hat dank tatkräftiger Unterstützung seiner Mitglieder vor ca. 40 Jahren in Eigenleistung eine mechanische Schießanlage errichtet. Ein zweiter Standortwechsel erfolgte im Jahr 2008. In Räumlichkeiten der Gaststätte Alt Buschhausen, Lindnerstraße 191, 46149 Oberhausen, wurde die Schießanlage in Betrieb genommen.

 

Die Mechanik der veralteten Anlage müsste aufwändig erneuert werden. Vor allem wirtschaftliche Aspekte haben die Planungen reifen lassen, eine elektronische Schießanlage zu erwerben. Diese soll auf zwei Schießbahnen errichtet werden und beinhaltet ein Sicherheitskonzept, eine Sicherheitsverkabelung und die Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung.

 

Die Gesamtkosten für den Erwerb, die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme sowie Abnahme der elektronischen Schießanlage betragen lt. vorliegenden Angeboten ca. 12.000,- €. Folgende Finanzierung kann auch vor dem Hintergrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen:

 

Gesamtkosten: 12.000,- €

Barmittel, Selbsthilfe:   8.400,- €

Städtischer Zuschuss:   3.600,- €

 

Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.

Loading...