Beschlussvorlage - B/16/1098-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRWhier: Fortführung des Landesprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ an Oberhausener Grundschulen im Schuljahr 2015/ 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die am 14.07.2015 vom Oberbürgermeister Klaus Wehling und vom Ratsmitglied Daniel Schranz gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung - Fortführung des Landesprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ an Oberhausener Grundschulen im Schuljahr 2015/ 2016 - wird genehmigt.
Haushaltsmittel stehen unter den entsprechenden Aufwands- und Ertragspositionen zur Verfügung:
Produkt 040701 – Musikschule und Sinfoniekonzerte
Musikschule Auftrag 860004070101
Ertrag
446100 - Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte282.420,00 €und
414800 - Zuschüsse von übrigen Bereichen49.229,00 €
Insgesamt331.649,00 €
Aufwand
501200 - Tariflich Beschäftigte145.045,00 €
501900 - Aufw. f. sonstige Beschäftigte169.037,00 €und
529152 - Sonstige Aufw. f. Öffentlichkeitsarbeit17.567,00 €
Insgesamt331.649,00 €
Konsequenzen
Bezug
Dringlichkeitsentscheidung vom 14.07.2015 (Drucksache-Nr. B/16/0997-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[ x ]
Ausgaben: geschätzte Personalkosten und Einnahmeausfälle durch
Sozialermäßigungen331.649,00 €
Einnahmen:geschätzte Entgelte, Erstattungen Dritter331.649,00 €
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Städtische Musikschule Oberhausen führt das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) im Schuljahr 2015/ 2016 mit insgesamt 29 Grundschulen fort. Dabei nehmen rund 529 Schüler/-innen des 2. Schuljahres, 290 Schüler/-innen des 3. Schuljahres sowie 119 Schüler/-innen des 4. Schuljahres teil.
Das Programm JeKi läuft mit dem Schluss des Schuljahres 2017/ 2018 aus. In den verbleibenden Jahren wird es durch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Musikschulen ermöglicht, im Rahmen des Programms JeKi den Schülern und Schülerinnen zusätzlichen Musikunterricht zu erteilen.
Ab dem zweiten Schuljahr wird entgeltpflichtiger Instrumentalunterricht angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Unterrichtet wird in Kleingruppen von jeweils 2 – 7 Schüler/-innen. Es werden Entgelte erhoben, die in bestimmten Fällen komplett erlassen oder aufgefangen werden.
Ab dem dritten Schuljahr findet neben dem entgeltpflichtigen Instrumentalunterricht auch noch Ensembleunterricht statt. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist freiwillig. Es werden hierfür ebenfalls Entgelte erhoben, die in bestimmten Fällen komplett erlassen oder aufgefangen werden.
Kosten
Für die Durchführung des Programms entstehen der Städtischen Musikschule Oberhausen im Wesentlichen Kosten für:
- Personalkosten der tätigen Musiklehrer/-innen
- Instrumente – inkl. Wartungskosten und Reparaturen
- Overheadkosten
- Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung des beteiligten Lehrpersonals
Die Städtische Musikschule Oberhausen
- berechnet maximal folgende monatliche Entgelte
Im 2. Jahr (Instrumentales Orientierungsjahr)20 €/ mtl.
Im 3. und 4. Jahr
(Fortführung des Instrumentalunterrichtes mit Ensemble)35 €/ mtl.
(Fortführung des Instrumentalunterrichtes ohne Ensemble)25 €/ mtl.
- erhebt für Empfänger von Sozialleistungen keine Entgelte (Ein eventuell dadurch entstehender Entgeltausfall ist von der Stadt Oberhausen zu tragen).
Planung des Programmschuljahres 2015/ 2016
Insgesamt nehmen 29 Oberhausener Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/ 2016 an dem Programm JeKi teil.
Für diese insgesamt 938 Kinder hat die Städtische Musikschule Oberhausen neben dem erforderlichen Anschauungs- und Unterrichtsmaterial (Instrumente, Noten) insbesondere die Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Erhöhung der Jahreswochenstunden / Gesamtdeputat:
Gemäß der Programmvorgaben wird der Unterricht im
2. Schuljahr1 Schulstd./ Wo./ Gruppe
(bei einer Gruppengröße von ca. 3 - 7 Kindern)
3. und 4. Schuljahr2 Schulstd./ Wo./ Gruppe
(bei einer Gruppengröße von ca. 2 - 7 Kindern)
betragen.
Damit müssen 252,33 Jahreswochenstunden (JWStd.) zusätzlich geleistet werden:
Für Unterricht 2. - 4. Schuljahr inkl. Ensemble212,33 JWStd.
Projektleitung40 JWStd.
Um die Durchführung des Programms gewährleisten zu können, muss das Gesamtdeputat der Jahreswochenstunden entsprechend erhöht werden!
- Korrektur der Personalkosten:
Aktuell arbeiten 30 Lehrerinnen und Lehrer an dem Programm mit. Es handelt sich um 10 fest angestellte Lehrkräfte und 20 Honorarkräfte.
Gemäß der Programmstandards sind vorrangig angestellte und nach TVÖD bezahlte Musiklehrer/-innen einzusetzen. Honorare sind, angepasst an die entsprechenden TVÖD/ TVL-Arbeitgeberkosten zu zahlen. Das entspricht einer durchschnittlichen Zahlung von 1.470,00 € je JWStd.
- Bereitstellung von Instrumenten:
Im 2., 3. und 4. Schuljahr erhalten 938 Kinder in Gruppen von 2 - 7 Schüler/-innen Unterricht in den Fächern Gitarre, Keyboard, Violine, Blockflöte, Querflöte, Cello, Trompete, Kontrabass, Horn, Klavier, Klarinette, Cajon und Djembe.
Für die 409 Schüler/-innen der 3. und 4. Schuljahre wird darüber hinaus noch Ensembleunterricht erteilt. Er findet einmal in der Woche statt (45 Minuten). Die Gruppengröße hierbei variiert zwischen 10 und 25 Kindern.
Voraussichtliche Ausgaben im Schuljahr 2015/ 2016 insgesamt:
- 501200 - tariflich Beschäftigte
Personalkosten Lehrkräfte TVöD
(1.470 € x58,67JWStd.) 86.245,00 €
- Personalkosten Projektleitung
(1.470 € x40JWStd.) 58.800,00 €
- 501900 - Aufw. f. sonstige Beschäftigte
Kosten Honorarkräfte
(1.100 € x153,67JWStd.) 169.037,00 €
- 529152 - sonstige Aufw. f. Öffentlichkeitsarbeit
Sachkosten
(Unterrichtsmaterial / Klein-Instrumente) *17.567,00 €
Insgesamt331.649,00 €
*In der Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung B/16/0997-01 wurde hier irrtümlicher Weise 117.567,00 eingetragen.
Davon entfallen:
5/12 (Zeitraum Aug. bis Dez. 2015 auf das Haushaltsjahr 2015) =138.187,00 €
7/12 (Zeitraum Jan. bis Jul. 2016 auf das Haushaltsjahr 2016) =193.462,00 €
Voraussichtliche Einnahmen im Schuljahr 2015/ 2016 insgesamt:
- 446100 - Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte
Entgelte
(20,00 € x 529 Kinder x 12 Mon.)126.960,00 €
(35,00 € x 273 Kinder x 12 Mon.)114.660,00 €
(25,00 € x 136 Kinder x 12 Mon.)40.800,00 €
- 414800 – Zuschüsse von übrigen Bereichen
Zuschuss Programmbüro
(31,00 € x 529 Kinder 2. Schuljahr)16.399,00 €
Overheadkosten Pauschale
(35,00 € x 938 Schüler/ Jahr)32.830,00 €
Insgesamt331.649,00 €
Davon entfallen:
5/12 (Zeitraum Aug. bis Dez. 2015 auf das Haushaltsjahr 2015) =138.187,00 €
7/12 (Zeitraum Jan. bis Jul. 2016 auf das Haushaltsjahr 2016) =193.462,00 €
Um die Kostendeckung für die Gesamtdauer des Projektes sicher zu stellen, sind etwaige Einsparungen/ Mehreinnahmen unbedingt für die Dauer des Gesamtprogramms zur Verfügung zu halten. Sie können also nicht als Konsolidierungsbeitrag zum städtischen Haushalt genutzt werden.
Gleichwohl bemüht sich die Städtische Musikschule Oberhausen, den eventuellen Eigenanteil der Kosten für einen Entgeltausfall aufzufangen.
