Beschlussvorlage - B/18/0216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Hebesätze der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer (unverändert) der Stadt Oberhausen (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Mit den zum 01.01.2025 beschlossenen Hebesätzen für

 

Grundsteuer A     282 v. H. 

(land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

 

Grundsteuer B 1     727 v. H. 

(Wohngrundstücke)

 

Grundsteuer B 2     1.389 v. H.

(Nichtwohngrundstücke)

 

konnten die angestrebte Aufkommensneutralität für die Grundsteuer A und B für 2025 nicht erreicht werden. Voraussichtlich bleiben die Grundsteuererträge im laufenden Haushaltsjahr ca. 1,27 Mio. EUR unter den erforderlichen Haushaltsansätzen.

 

 

Maßgeblich für die Ermittlung der Hebesätze der Grundsteuer ist die Summe der neu festgesetzten und für die Stadt bindenden Messbeträge für alle Grundstücke in Oberhausen, die die Oberhausener Finanzämter übermittelt haben. Die aktuellen Daten liegen nunmehr vor. Um vor allem die prognostizierten Einnahmen von 47,2 Millionen Euro aus der Grundsteuer B erzielen zu können, bleibt der Stadt nur die Möglichkeit, die Hebesätze zu erhöhen.

 

Die höheren Hebesätze bedeuten keine Steuermehreinnahme gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung (aufkommensneutral). Sie sind vielmehr eine notwendige Korrektur der Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den Haushalt der Stadt Oberhausen. Ohne Anpassung der Hebesätze würde die Stadt deutlich geringere Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als bislang geplant.

 

Um Aufkommensneutralität innerhalb der Gruppe zu erzielen errechnen sich folgende Hebesätze:

 

 

Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert, wird aber regelungssystematisch mit in die Hebesatzsatzung aufgenommen.

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Anlagen

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