Beschlussvorlage - B/18/0214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt die als Anlage 1 beigefügten „Richtlinien des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integratio nder Stadt Oberhausen für den Arbeitskreis Personal und Organisation“

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen hat der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationder Stadt Oberhausen zum Zwecke der Abstimmung zwischen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration und der Geschäftsführung einen Arbeitskreis Personal und Organisation gebildet. Für die Arbeit des Arbeitskreises Personal und Organisation hat der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen gemäß § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration diese Richtlinien erlassen. Die Richtlinien des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen für den Arbeitskreis Personal und Organisation sind durch das neu gewählte Gremium für die Legislaturperiode zu beschließen.

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Anlagen

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