Beschlussvorlage - B/18/0213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integrationder Stadt Oberhausen für die Vergabe und Verwendung der Mittel zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen stehen unter dem Sachkonto 542145 „Zuschüsse zur Förderung der freien Kulturarbeit“ 10.230,-- € zur Verfügung. Die Förderung von interkulturellen Aktivitäten ist ein wichtiges Ziel der Arbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen. Zu diesem Zweck erhält der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration von der Stadt Oberhausen finanzielle Mittel zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten. Gemäß § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration können diese Mittel sowohl durch Vergabe für entsprechende Aktivitäten Dritter als auch für außenwirksame Veranstaltungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration selbst verwendet werden. Die Unterstützung der Migrantenselbstorganisationen, die einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten, und der herkömmlichen deutschen Vereine und Initiativen, die in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, wie in der Jugend- und Sozialarbeit, der Kultur und Bildung, im Freizeitbereich und nicht zuletzt im Bereich des Sports wirken und in denen Deutsche und Migrantinnen und Migranten, besonders auch Jugendliche miteinander aktiv sind und im Alltag integriert werden, ist unverzichtbar. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Förderung der Selbsthilfe und Entwicklung von Eigeninitiativen, sowohl bei den Migrantinnen und Migranten als auch bei der deutschen Bevölkerung. Dazu gehören gezielte Integrationsmaßnahmen, die sich sowohl an Migrantinnen und Migranten als auch an die deutsche Bevölkerung richten, um Problemen und Sorgen, die auf beiden Seiten bestehen, angemessen zu begegnen. Den vorgenannten Zielen dient eine Vergabe von Förderungsmitteln. Daneben kann der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen selbst – ggf. in Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen – ebenfalls außenwirksame interkulturelle Aktivitäten durchführen. Auch diesem Zweck dienen die Förderungsmittel. Die Richtlinien des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen für die Vergabe und Verwendung der Mittel zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten sind durch das neu gewählte Gremium für die Legislaturperiode zu beschließen.

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Anlagen

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