Beschlussvorlage - B/18/0212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien für die Geschäftsführung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und zur Verwendung der Sachkosten für die Geschäftsführung des Integrationsrates.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Nach § 27 Abs. 10 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen verfügt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationder Stadt Oberhausen zur Erledigung seiner Aufgaben über eine eigene Geschäftsstelle. Für die Sachkosten der Geschäftsstelle stellt die Stadt Oberhausen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration finanzielle Mittel zur Verfügung. Für die Arbeit der Geschäftsstelle und zur Verwendung der Sachkosten für die Geschäftsstelle erlässt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationder Stadt Oberhausen diese Richtlinien. Die Richtlinien für die Geschäftsführung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integrationder Stadt Oberhausen und zur Verwendung der Sachkosten für die Geschäftsführung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen sind durch das neu gewählte Gremium für die Legislaturperiode zu beschließen.

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Anlagen

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