Beschlussvorlage - B/18/0211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt gemäß § 27 Abs. 7 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die als Anlage 1 beigefügte „Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Oberhausen“.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 3 regelt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist durch das neu gewählte Gremium für die Legislaturperiode neu zu beschließen.

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Anlagen

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