Beschlussvorlage - B/18/0120

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, die Teilzeitstelle der Leitung des Fachbereiches 2-2-30 durch die Einrichtung einer halben Planstelle auf Vollzeit aufzustocken.

Die zusätzlich entstehenden Personalkosten in Höhe von jährlich 20.192,00 EUR, anteilig in 2026: 13.461,33 EUR, sind zum Haushalt 2026 ff. anzumelden. Eine Refinanzierung erfolgt zu 100% über den Gebührenhaushalt.

 

Reduzieren

Bezug

VV-Beschluss vom 04.11.2025 (Drucksachen-Nr. V/18/0065)

Reduzieren

Sachverhalt

Der Fachbereich 2-2-30/ Klima- und Ressourcenschutz verfügt auf der Leitungsebene über eine Vollzeit- und eine Teilzeitstelle.

 

Im Zuge der Wiederbesetzung der Teilzeitstelle zum 1. Mai 2026 ist vorgesehen, die Aufgabengebiete Abfallberatung/Abfallwirtschaftsplanung und Klimaschutz/Klimaanpassung organisatorisch zu trennen und jeweils in eigenständigen Fachbereichen zu verankern.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 4. November 2025 beschlossen:

 

  1. Die Aufgaben der Abfallberatung/Abfallwirtschaftsplanung verbleiben im neu zu benennenden Fachbereich 2-2-30/ Abfallberatung, Ressourcenschutz.
  2. Die Aufgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung werden in den neu zu gründenden Fachbereich 2-2-40/ Klimaschutz, Klimaanpassung verlagert.

 

Gleichzeitig ist vorgesehen, die Teilzeitstelle der Fachbereichsleitung des künftigen Fachbereiches 2-2-30/ Abfallberatung, Ressourcenschutz auf Vollzeit aufzustocken.

Die Stelle ist derzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 32,0 Stunden besetzt und liegt damit bereits faktisch über einer Teilzeitbeschäftigung. Angesichts des mit der Stelle verbundenen Leitungs- und Aufgabenumfangs ist eine Vollzeitbeschäftigung dringend erforderlich. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die zahlreichen Überstunden, welche auf der Stelle bereits angesammelt wurden.

 

Perspektivisch soll zudem das Aufgabenfeld „Straßenreinigung“ mit 1,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vom Bereich 5-6/ Mobilität in den Fachbereich 2-2-30 verlagert werden. Auch dieser Umstand unterstreicht die Notwendigkeit einer Vollzeitstelle, um die Aufgaben der Abfallberatung und Abfallwirtschaftsplanung dauerhaft und in erforderlicher Qualität sicherzustellen.

 

Die Notwendigkeit der Stellenaufstockung ergibt sich zusätzlich aus folgenden Entwicklungen:

 

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
    1. Bioabfallverordnung (seit 1. Mai 2025): Verschärfte Grenzwerte für Fremdstoffe erfordern eine intensivere Vermeidung und Kontrolle von Fehlbefüllungen.
    2. Kreislaufwirtschaftsgesetz (seit 1. Januar 2025): Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Alttextilien getrennt zu sammeln.
    3. Batteriedurchführungsgesetz (ab 1. Januar 2026): Rücknahmepflicht für Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes und E-Scootern für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
  2. Steigende Fallzahlen bei der Bekämpfung wilder Müllkippen; steigender Präventionsbedarf (Öffentlichkeitsarbeit, Kontrollen und deren Koordination)

Jahr

Aufträge

Anlieferungen

Tonnage

2020

2.598

459

199,15 t

2024

4.444

1.092

313,45 t

 

Die Einrichtung einer halben Planstelle zur Aufstockung der Stelle der Fachbereichsleitung auf Vollzeit ist sowohl aus Sicht des Bereiches 2-2/ Umwelt als auch aus organisatorischer Sicht notwendig, um den Bereich zukunftssicher aufzustellen und den aktuellen und anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden.

 

Kosten

Die betroffene Stelle (EG 14 TVöD) verursacht derzeit bei einer Wochenarbeitszeit von 32,0 Stunden nach KGSt-Richtwerten jährliche Personalkosten in Höhe von rund 92.308,00 EUR. Mit der Aufstockung auf Vollzeit steigen die Kosten um ca. 20.192,00 EUR auf insgesamt 112.500,00 EUR jährlich. 

 

Stellenbesetzung

Die Stelle ist zum 1. Mai 2026 wiederzubesetzen. Die Stelle soll zunächst intern und bei erfolgloser interner Ausschreibung extern ausgeschrieben werden.

 

Kompensation/Refinanzierung

Mit der Aufstockung der Stelle wäre eine Ausweitung des Stellenplans um 0,5 VZÄ verbunden. Insofern wurde in Zusammenarbeit mit dem Bereich 2-2/ Umwelt geprüft, ob entsprechende kompensatorische Maßnahmen in Frage kommen.

 

Zur Kompensation können keine Stellen herangezogen werden. Eine Ausweitung des Stellenplanes ist somit erforderlich.

 

Die Kosten der Stelle können jedoch zu 100 % über den Gebührenhaushalt refinanziert werden.

 

Vor Umsetzung der Maßnahmen sind die Beteiligungsgremien einzubinden.

 

Loading...