Beschlussvorlage - B/18/0186
Grunddaten
- Betreff:
-
Initiierung einer Vergabe nach EU-Recht zur Weiterführung der Förderung für Schülerinnen und Schüler mit einer isolierten Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) an Oberhausener Grundschulen für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2030
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Ronny Wehr
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport; Dezernat 1 / Finanzen und Kultur; Dezernat 0 / Verwaltungsführung
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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08.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung einer Vergabe nach EU-Recht zur Weiterführung der Förderung für Schülerinnen und Schüler mit einer isolierten Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) an Oberhausener Grundschulen für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2030.
Sachverhalt
Die Förderung für Schülerinnen und Schüler mit einer isolierten Lese-/Rechtschreibschwäche an Oberhausener Grundschulen (LRS-Förderung) ist bis zum 31.12.2025 im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen 2021-2025 (Drucksache B/17/0431-01) implementiert. Vor dem Hintergrund, dass der politische Wunsch zur Fortführung der LRS-Förderung besteht, wurde unter Beteiligung der Bereiche 3-1/Kinder, Jugend und Familie, 4-6/Recht sowie der Vergabestelle eine tragfähige Struktur erarbeitet. Dementsprechend wurde die Weiterführung der Aufgabe ab dem 01.01.2026 einer beschränkten Ausschreibung zugeführt, um den Zeitraum bis zum 31.07.2026 abzudecken. Für die Fortführung der Aufgabe über den Sommer 2026 hinaus ist, aufgrund der Betragshöhe, eine Vergabe nach EU-Recht durchzuführen.
Die aktuell geschätzten Kosten liegen bei ca. 300.000,00 EUR p. A. Es muss jedoch zwingend festgehalten werden, dass es sich lediglich um eine Kalkulation handelt, das Ergebnis einer Ausschreibung, aus der Erfahrung heraus, mitunter deutlich abweichen kann, da die Angebots- und Marktbedingungen potentieller Interessenten nicht berücksichtigt werden können (Lohn-, Materialkosten, Gewinnspanne, Rabatte, Angebot-Nachfrage-Relation …).
Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 300.600,00 EUR p. A. sind in den Haushaltsjahren 2026 ff. unter dem Auftrag 310006050308 – § 13 Jugendsozialarbeit, Sachkonto 533134 – Sonstige Leistungen der Jugendhilfe eingeplant. Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Rates, sowie der Aufsichtsbehörde über den Haushalt und das HSK 2026 ff. stehen damit für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2030 rund 1,2 Mio. EUR insgesamt zur Verfügung.
