Beschlussvorlage - B/18/0200

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, dass der Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177) rückwirkend ab dem 01.08.2024 der folgende Standort als dauerhafter Teilstandort zugewiesen wird: Drosselstr. 5-11, 46119 Oberhausen.
 
2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, den folgenden Punkt 8. von dem durch den Antrag A/17/7122-01 geänderten Beschluss der Vorlage B/17/7052 vom 29.09.2025 aufzuheben:
„Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig an 3 Standorten zu führen:
1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.“


3. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, dass der Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit dem Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 die Standorte Hasenstr. 10, 46119 Oberhausen und Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen, als Teilstandorte zugeordnet werden. Der neue Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen wird befristet fortgeführt, bis ein entsprechender Ausbau der Schillerschule erfolgt ist. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.

 

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Theodor-Heuss-Realschule

 

Seit dem Schuljahr 2024/2025 wird das Gebäude an der Drosselstraße 5-11 – insbesondere bedingt durch den Brand im Juni 2024 – umfänglich durch die Theodor-Heuss-Realschule genutzt. Dort befinden sich die Schulbibliothek, die Räume der LRS- und Sprachförderung, die Hauswirtschaftsküche, das Selbstlernzentrum sowie Differenzierungsräume. Um den schulgesetzlichen Bestimmungen (§ 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW) zu entsprechen, ist ein Ratsbeschluss sowie die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einrichtung des Teilstandorts erforderlich.

 

Schillerschule

Die Bezirksregierung hat den am 29.09.2025 getätigten Beschluss A 17/7122-01 (Vorlage B/17/7052) nicht genehmigt. Der oben angeführte Beschluss wurde erneut mit der Bezirksregierung abgestimmt. Der Beschluss sollte in dieser Form erhalten bleiben, um eine Genehmigungsfähigkeit zu gewährleisten.

 

Loading...