Beschlussvorlage - B/18/0004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt mit sofortiger Wirkung die Änderungen der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen gemäß der Anlage 1.

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Bezug

B/17/0005-01

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Sachverhalt

1. Vorbemerkungen

Korrespondierend mit der Vorlage „Bildung und Besetzung von Ausschüssen des Rates“ (Drucksachen-Nr. B/18/0001) sowie den vorangegangenen Änderungen der Hauptsatzung (Drucksachen-Nr. B/18/0002) und der Geschäftsordnung (Drucksachen-Nr. B/18/0003) muss auch die Zuständigkeitsordnung geändert werden.

 

2. Aufteilung der Aufgaben des Umweltausschusses

Die Aufgaben des bisherigen Umweltausschusses werden auf den bisherigen Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss sowie den bisherigen Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss aufgeteilt; der bisherige Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss wird in Stadtplanungs- und Umweltausschuss, der bisherige Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss in Wirtschafts- und Ordnungsausschuss umbenannt. Dementsprechend wird in dieser Wahlperiode ein Ausschuss weniger gebildet, als in der Wahlperiode 2020 bis 2025.

 

Die neue Zuteilung entspricht eher den Dezernatszuschnitten (Dezernat 5: Stadtplanungs- und Umweltausschuss und Dezernat 4: Wirtschafts- und Ordnungsausschuss). Im bisherigen Umweltausschuss waren die Dezernate 4 und 5 vertreten. Die Arbeitsweise soll dadurch effektiver werden. Zudem wurden im bisherigen Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss erfahrungsgemäß verhältnismäßig wenige Vorlagen beraten.

 

Im Wirtschafts- und Ordnungsausschuss wird zudem zukünftig das Themenfeld „Arbeits- und Beschäftigungspolitik“ verortet sein.

 

Weitere inhaltliche Veränderungen ergeben sich nicht.

 

3. Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Die Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung zum 01.11.2025 umfasste eine grundsätzliche Veränderung des § 27 GO NRW. Gemäß § 27 Abs. 1 GO NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben (das ist in Oberhausen der Fall), ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden. § 27 Abs. 7 GO NRW regelt weiter, dass Rat und Ausschuss sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen sollen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Der Ausschuss soll zu Fragen, die ihm von dem Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. In der vorgelegten Drucksache ist dieser Gesetzestext als Zuständigkeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zunächst übernommen worden. Dem Rat wird in einem folgenden Beratungsgang ein Vorschlag für konkretere Zuständigkeiten für den Ausschuss vorgelegt. Der Ausschuss soll hierüber vorberaten.

 

Die Änderungen sind in der Synopse (Anlage 2) ersichtlich. Wegen der Aufteilung der Aufgaben des bisherigen Umweltausschusses und der Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (s. o.) ändern sich die Nummerierungen in § 1 Abs. 1 sowie die Bezeichnungen entsprechend; dies gilt ebenso für die betreffenden Anlagen.

 

Anlage 1 enthält eine durchgeschriebene Version der Änderungen der Zuständigkeitsordnung.

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Anlagen

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