Berichtsvorlage - M/16/1169-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat in 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Diese Vereinbarung ist in Deutschland 2009 in Kraft getreten.

 

Das Ziel, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen - und damit auch der Teilnahme am Unterricht in den Regelschulen -  zu ermöglichen, wurde auch durch den Rat der Stadt Oberhausen bekräftigt.

 

Bereits in den 90er Jahren wurde die Grundschule Ruhrschule ein Standort des Gemeinsamen Lernens. Dieses Angebot wurde in den folgenden Jahren auf drei Grundschulen ausgeweitet. In 2004 bot die Albert-Schweitzer-Hauptschule als erste weiterführende Schule Gemeinsames Lernen an.

 

Seit 2012 wird durch die Eltern bei den Anmeldungen immer häufiger eine Regelschule für deren Kinder mit Förderbedarf gewählt, was zu einer Aufstockung der Schulstandorte, die Kinder zielgleich und zieldifferent unterrichten können, führte. Mittlerweile sind 7 weiterführende Schulen aller Schulformen Standorte des Gemeinsamen Lernens. Durch die Änderungen im 9. Schulrechtsänderungsgesetz sind – je nach Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten – alle gewählten Grundschulen Standorte des Gemeinsamen Lernens.

 

Zur planvollen Umsetzung der Inklusion erarbeiten die Schulen pädagogische Konzepte, um die nachgefragten Förderschwerpunkte beschulen zu können. In diesen Konzeptionen ist nicht vorgesehen, dass jede Schule alle Kinder mit jedem Förderschwerpunkt aufnimmt, mit Ausnahme der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Förderschwerpunktschulen sind durchaus möglich. Unterschiede können die Schulen bei den zweiten Förderschwerpunkten machen. Hierzu gehören beispielsweise die Förderbedarfe Hören, Sehen, motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung. Entsprechende Entscheidungen trifft der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung in Absprache mit den Schulen und der Unteren Schulaufsicht. Im derzeit in der Erstellung befindlichen Bildungsplan, der im November in die Gremien eingebracht und im Frühjahr 2016 beschlossen werden soll, wird auch das Thema Schwerpunktschulen intensiv betrachtet werden.

 

Förderschwerpunktschulen sind insofern notwendig, dass eine Barrierefreiheit für alle Förderschwerpunkte kaum möglich ist. Folgende Maßnahmen sind nur Beispiele und können bei Weitem nicht als abschließende Maßnahme angesehen werden:

 

Motorisch eingeschränkte Kinder benötigen eher Aufzüge, Rampen und breitere, selbsttätige Türen,

Kinder mit dem Förderschwerpunkt Hören jedoch benötigen bestimmte akustische Schalldämmungsmaßnahmen

Kinder mit Sehbehinderungen benötigen oftmals starke Kontraste, um sich in Räumen zurechtzufinden

andere Kinder benötigen zusätzliche Rückzugs- und Bewegungsräume oder zusätzliche sanitäre Einrichtungen

an Gymnasien kann ein Bedarf an neuen Fächern (Hauswirtschaft, Technik) entstehen.

 

Bevor solch konkrete, investitionsintensive Planungen erfolgen können, bleiben - wie oben beschrieben -  die vorgesehenen Entscheidungen zum Bildungsplan abzuwarten. Erst nach den Beschlüssen im Frühjahr 2016 steht insbesondere bei den Grundschulen fest, welche Grundschulstandorte zukunftsorientiert aufgestellt werden sollen. Dazu gehört neben der ausreichenden Anzahl von Unterrichtsräumen und Räumen des Ganztages auch die entsprechende räumliche und bauliche Ausstattung zur Gewährleistung von Inklusion (Differenzierungs-, Pflegeräume, behindertengerechte Toiletten).

 

Wichtig ist (hierbei handelt es sich rein um die bauliche Betrachtung), dass eingeschränkte Personen jederzeit ohne fremde Hilfe und besondere Erschwernis die Schule und ihre unterschiedlichen Räume auffinden, begehen und nutzen können. Hierbei müssen nicht alle Räume "erreichbar" oder nutzbar sein, jedoch z. B. Sanitär-, Unterrichts und Fachräume in notwendiger/ausreichender Anzahl.

 

Unter der Beachtung des anstehenden Bildungsplanes bestehen noch keine konkreten Prioritätslisten der Schulverwaltung und pädagogische Konzepte der Schulen.

 

Dem Bereich 0-7/Strategisches Immobilienmanagement war es demzufolge bislang nur möglich, auf konkrete Bedarfe durch Zuweisung von Schüler/innen oder Verbesserung der räumlichen Ausstattung von Schulen des Gemeinsamen Lernens reagieren zu können. Sobald die tatsächlichen Bedarfe der Inklusion aufgrund von Prognosezahlen und Konzepten der Schulen bekannt sind, können strategische Planungen erfolgen.

 

In den Jahren 2014 und 2015 erfolgten folgende Maßnahmen aufgrund der Inklusion:

 

Schwarze-Heide-Schule:
Erstellung eines Differenzierungsraumes durch Umbau im Bestand und Einbauten von Leitungen zur Beschaffung eines elektrisch höhenverstellbaren Wickeltisches

 

Overbergschule:
Erstellung eines Differenzierungsraumes durch Umbau im Bestand

 

Gesamtschule Osterfeld:
Einrichtung eines Pflegeraumes

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg:
Umbauten für eine motorisch eingeschränkte Schülerin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, incl. Einbau eines Lifts (s. auch Beschlussvorlage B/16/0944-01)

 

Königschule:

Akustikmaßnahmen aufgrund der Aufnahme eines/r hörbehinderten Schülers/in

 

Friedrich-Ebert-Realschule:
Akustikmaßnahmen aufgrund der Aufnahme eines/r hörbehinderten Schülers/in

 

 

Neben diesen konkreten Arbeiten fallen aber auch Maßnahmen an der Förderschule an der Hagedornstraße an. Durch den Schülerverlust der Förderschulen wurden Förderschulen geschlossen und andere zusammengelegt. Zur Aufwertung und Verbesserung des Angebotes der Förderschule an der Hagedornstraße mussten zusätzliche Leitungen im Werkraum gezogen und die ehemalige Hausmeisterwohnung umgenutzt werden.

 

Ebenfalls werden vermehrt Büros für Schulsozialarbeiter und Sonderpädagogen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens benötigt, die im Bestand neu errichtet werden müssen.

 

Analog zu den Schulen sind Konzepte zur Umgestaltung der Verwaltungsgebäude noch nicht abschließend erstellt worden, da auch hier eine Prüfung aller Verwaltungsgebäude in Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt derzeit erfolgt.

 

 

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