Beschlussvorlage - B/16/1145-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Auf Basis des Bund-Länder-Programms soziale Stadt beschließt der Rat der Stadt Oberhausen das städtebauliche Programmgebiet Soziale Stadt Osterfeld. Im Sinne des §171 e, Abs. 3 BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich (Anlage 1).

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt das qualifizierte integrierte Handlungskonzept Osterfeld für das o.g. Programmgebiet als Grundlage zur Durchführung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen (Anlage 2). Im Sinne des § 171e BauGB.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die dafür erforderlichen Städtebauförderanträge für das Programmjahr 2016 ff stellt.

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

  • Drucksache B/14/3453-01 vom 08.September 2008 „Stadtentwicklungskonzept Oberhausen 2020 – STEK 2020“

 

  • Drucksache A/15/3028-01 vom 30. September 2013 „Antrag der SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grünen; Verantwortung wahrnehmen – Oberhausen bürgernah, wirtschaftlich, sozial und umweltfreundlich weiterentwickeln“

 

  • Drucksache B/16/0168-01 vom 15.September 2014 Integriertes Handlungskonzept Osterfeld

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

 

Die Kostenschätzungen auf Basis des integrierten Handlungskonzeptes Osterfeld betragen ca. 22 Mio. Euro.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung

 

1.Ausgangssituation

 

Die Stadt Oberhausen hat in den vergangenen Jahren Fördermittel für die Programmgebiete Knappenviertel, Lirich sowie die Innenstadt von Alt-Oberhausen über das Bund-Länder-Programm „Sozialen Stadt“ beantragt.

 

Ziel ist es, im Rahmen der Sozialen Stadt, durch Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale und städtebauliche Missstände benachteiligten Quartieren, eine nachhaltige, tragfähige und gebündelte Qualitätsverbesserung für die dort lebenden und arbeitenden Menschen vorzunehmen.

 

Aufgrund von Analyseuntersuchungen im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes 2020 wurde herausgearbeitet, dass in Osterfeld, vielfältige soziale und städtebauliche Problemlagen bestehen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 30. September 2013, als einen weiteren Baustein der gesamtstädtischen Entwicklung, Maßnahmen im Sinne einer lokalen Strategie zur Anwendung integrierter Handlungsansätze in der Quartiersentwicklung.

 

Des Weiteren wurde entschieden, einen Planungsprozess mit einer breiten Beteiligung der Bevölkerung in Osterfeld durchzuführen. Diese Entscheidung fand ihre erste Umsetzung in der „Stadtteilmesse Osterfeld“ Anfang 2014. Hier konnten Bürgerinnen und Bürger als lokale Experten Stärken, Schwächen und Chancen für das Programmgebiet benennen. Diese Ideen sind u.a. für die Entwicklung von Handlungsfeldern für ein „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld“ verwendet worden. Sie wurden in einer Bürgerversammlung im September 2014 „rückgespiegelt“. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt im September 2014 das Integrierte Handlungskonzept Osterfeld beschlossen.

 

Nach der erfolgten Antragsstellung in 2014 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde von Seiten des Fördergebers gefordert, das vorliegende Handlungskonzept, stärker zu qualifizieren und dabei die Maßnahmen umfassend zu beschreiben und sie zeitlich und kostenmäßig zu konkretisieren.

 

Im Januar 2015 wurden auf Einladung der Stadt Oberhausen innerhalb einer Zukunftswerkstatt erste Ideen für räumlich konkrete Maßnahmen entwickelt. Diese Ideen und Maßnahmen wurden unter breiter Beteiligung der zuständigen Bereiche, Fachbereiche und Akteuren vor Ort weiter ausgearbeitet.

 

Auf Grund der Hinweise des Fördergebers und des engen Zeitrahmens wurde im Juli 2015 das Büro WohnBund-Beratung NRW GmbH, Bochum, durch die Stadt Oberhausen mit der Überarbeitung und Qualifizierung des im September 2014 beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes beauftragt. Die Aufgabe bestand darin, u. a. auch aus den neuen Erkenntnissen der Zukunftswerkstatt und den erforderlichen Konkretisierungen der Maßnahmen seitens der Verwaltung und der lokalen Akteure ein qualifiziertes Integriertes Handlungskonzept zu erarbeiten.

 

Das nun detailliertere vorliegende Handlungskonzept beinhaltet eine konkretisiertes Programmgebiet, ca. 40 Einzelmaßnahmen, Aussagen über die Zeitzielplanung und die geschätztem Kosten für den gesamten Projektzeitraum (Anlage 2).

 

 

2. Festlegung des Programmgebietes Osterfeld

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes das neue konkretisierte Programmgebiet im Rahmen der Soziale Stadt für Osterfeld. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme der Analyseergebnisse sowie der Auswertung der Beteiligungen zeichnen sich sehr deutlich Problemlagen für die in dem Programmgebiet gezeigten Bereiche von Osterfeld ab.

 

Neben sozialen Problembereichen und dem schlechten baulichen Zustand verschiedener Bereiche sind hier die zahlreichen Zäsuren im Stadtgefüge zu beachten. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Innenstadt von Osterfeld eine Funktion als Versorgungszentrum für ganz Osterfeld hat, diese jedoch in ihrer Entwicklung gefährdet ist. Andererseits sind in der Osterfelder Innenstadt und direkt angrenzend zahlreiche Entwicklungsflächen vorhanden.

 

Im Rahmen einer Förderung sind hier neben sozialintegrativen Maßnahmen, zahlreiche städtebauliche Verbesserungen möglich. In diesem Zusammenhang können die Potenzialflächen als Kristallisationspunkte der weiteren Entwicklung, auch das Versorgungszentrum Osterfeld, in den Fokus rücken.

 

Die Abgrenzung des Programmgebietes Osterfeld (siehe Anlage 1) erfolgt zum einen auf Basis der aktuellsten vorliegenden Sozialstrukturdaten, zum anderen aber auch aufgrund der strukturellen Verflechtungen innerhalb Osterfelds.

 

3.Leitbild, Entwicklungsziele und Handlungsfelder

 

Die Bewältigung komplexer Problemlagen erfordert die Integration verschiedenster Handlungsfelder. Bei der Entwicklung von Lösungsansätzen ist eine Kooperation aller Institutionen und Akteure aus dem privaten und öffentlichen Bereich notwendig. Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Stadtteilprojektes Osterfeld besteht deshalb darin, eine Vielzahl stadtteilrelevanter Akteure sowie die Bürgerinnen und Bürger in den Planungs- und Umsetzungsprozess miteinzubeziehen. Es gilt die Entwicklung lokaler Netzwerke und Partnerschaften zu fördern bzw. zu nutzen.

 

Ziel des vorliegenden Integrierten Handlungskonzeptes ist es, eine nachhaltige zukunftsgerechte und bedarfsgerechte Entwicklung für Osterfeld zu ermöglichen und die Wohnverhältnisse, das Wohnumfeld und den öffentlichen Raum zu verbessern, das Gebiet städtebaulich aufzuwerten sowie die Wohn- und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft zu steigern. Ebenso sind die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Programmgebiet zu verbessern und die Umweltfreundlichkeit zu erhöhen. Es gilt, die Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Menschen mit einem Migrationshintergrund, zu verbessern. Die Nutzungsvielfalt von Infrastruktur, auch sozialer Art, ist im Stadtteil für alle Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und das Zusammenleben und das Miteinander zu stärken.

 

Das Leitbild „Osterfeld: „Gemeinsam fit für Zukunft!“ besitzt für die Planung und die Arbeit im Programmgebiet eine hohe Relevanz. Bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen gilt es, an die Stärken, Qualitäten und Potenziale des Stadtteils anzuknüpfen, diese weiter zu stärken und sie für die Entwicklung Osterfelds zu nutzen. Erkannte Mängel und Schwächen sind auszugleichen, und ihnen soll aktiv entgegen gewirkt werden.

 

Dem Leitbild werden Entwicklungsziele untergeordnet, die auf die Vielschichtigkeit der Probleme im Projektgebiet eingehen und deren gut abgestimmtes Zusammenspiel für eine erfolgreiche Aufwertung Osterfelds von Bedeutung sind.

 

Diese Entwicklungsziele werden auf Handlungsfelder übertragen, welche die Richtung für die funktionale, räumliche und soziale Entwicklung darstellen sollen. Die Ausdifferenzierung der Handlungsfelder erfolgt mit der Beschreibung der Maßnahmen, die sich auf ein oder mehrere Entwicklungsziele beziehen.

 

4.Kostenauswirkungen

Der Beschluss zur Festlegung des Programmgebietes Osterfeld und das Integrierte Handlungskonzept Osterfeld nach § 171e, BauGB soll die förderrechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Zuwendung von Städtebaufördermitteln des Bund- Länderprogramms und darüber hinausgehenden Förderprogrammen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten schaffen. Aufgrund der geschätzten Kosten der Einzelmaßnahmen wird für die Umsetzung mit einer Kostengröße von ca. 22 Mio. Euro gerechnet. Es werden über die Städtebauförderung i.d.R. 80 % gefördert, d.h. der städtische Eigenanteil bzw. der Anteil Dritter beläuft sich auf 20 % der jeweiligen Kosten.

 

Da es sich bei dem Handlungskonzept nicht um einen statischen Plan handelt, wird sich im Laufe des Prozesses aufgrund der Prüfung und Konkretisierung von Teilkonzepten bzw. Maßnahmen diese Kostengröße noch weiter schärfen. Für die Entwicklung und Umsetzung wird mit einem Zeitraum von mindestens 7 Jahre gerechnet.

 

5.Erste Umsetzungs- und Teilmaßnahmen

Für die nachhaltige und erfolgreiche Bearbeitung sowie Umsetzung des Projektes Soziale Stadt Osterfeld ist die Einrichtung eines Stadtteilbüros mit entsprechender personeller Ausstattung vor Ort in zentraler Lage erforderlich.

 

Des Weiteren werden zum Projektstart

 

  • erste vertiefende Planungen für Einzelmaßnahmen,
  • Mittel für Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mittel für ein Fassaden- und Innenhofprogramm,
  • Mittel für einen Verfügungsfond zur Aktivierung der Bürgerschaft und Gewerbetreibende,
  • u.a.,

 

beantragt.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...