Beschlussvorlage - B/16/0994-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die in der Anlage beigefügte geänderte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds Innenstadt Alt-Oberhausen im Rahmen des Bund-Länder–Programms „Soziale Stadt“

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.04.2007 (B/14/2398-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Beirat des Stadtteilprojekts Alt-Oberhausen (Projekt-TeamCity) hat in seiner Sitzung am 4.02.2015 aufgrund der Bestimmungen im Zuwendungsbescheid Nr. 04/039/14 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8.12.2014 den Verfügungsfonds beraten und empfiehlt die Änderung der oben näher bezeichneten Richtlinie aus mehreren Gründen.

 

Zum einen hat sich u.a. die Bezeichnung der finanziellen Unterstützung in der Zwischenzeit geändert, so lautet diese nun nicht mehr Quartiersbudget sondern Verfügungsfonds. Zum anderen wurde auch der Name des zuschussgebenden Dezernates neu gefasst, sodass einige formelle Änderungen in der Richtlinie von 2007 vorzunehmen sind.

 

Darüber hinaus soll insbesondere ermöglicht werden, dass für einzelne Projekte die Förderhöchstgrenze von bisher 2.000,- € auf bis zu 10.000,- € angehoben werden soll. Der Beirat behält sich vor, je nach Anzahl der eingehenden Anträge, eine Obergrenze für kostenintensive Vorhaben / Maßnahmen festzulegen, damit das zur Verfügung stehende Budget sowohl für kleinteilige Bürgerprojekte als auch teure Maßnahmen ausreicht.

Aufgrund von Nachfragen einzelner Bürgerinnen und Bürger von Oberhausen sowie von Führungspersonen verschiedener freier Träger in Oberhausen und auch anderer privater Gruppierungen hat sich der Beirat Innenstadt mit diesem Thema befasst. Als Ergebnis der intensiven Diskussion empfiehlt nun der Beirat die vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Höhe des Zuschusses zu beschließen, um möglichst vielen Gruppierungen in Oberhausen Mittel aus dem Verfügungsfonds zur Verfügung zu stellen bzw. zumindest einen Anreiz zu geben, Finanzmittel zu beantragen.

 

Mit der geänderten Richtlinie wird eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Programms geschaffen.

 

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Anlagen

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