Antragsvorlage - A/18/0136
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen zur Drucksache B/18/0003 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- Antragsteller/-in:
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Simone-Tatjana Stehr
Manuel Prohl
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.11.2025
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Beschlussvorschlag
Ein Antrag auf namentliche oder geheime Abstimmung (Abs. 1 Nr. 8 und 9) ist nur bis zur Eröffnung der Abstimmung zur Sache zulässig.
Auf Antrag mindestens eines Viertels Drittels der Mitglieder des Rates ist geheim abzustimmen.
Auf Antrag mindestens eines Viertels Drittels der Mitglieder des Rates ist namentlich abzustimmen. Zum selben Tagesordnungspunkt hat ein Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang gegenüber dem Verlangen auf namentliche Abstimmung (§ 50 Abs. 1 Satz 6 GO NRW).
