Antragsvorlage - A/18/0136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ein Antrag auf namentliche oder geheime Abstimmung (Abs. 1 Nr. 8 und 9) ist nur bis zur Eröffnung der Abstimmung zur Sache zulässig.

Auf Antrag mindestens eines Viertels Drittels der Mitglieder des Rates ist geheim abzustimmen.

Auf Antrag mindestens eines Viertels Drittels der Mitglieder des Rates ist namentlich abzustimmen. Zum selben Tagesordnungspunkt hat ein Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang gegenüber dem Verlangen auf namentliche Abstimmung (§ 50 Abs. 1 Satz 6 GO NRW).

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