Beschlussvorlage - B/18/0113
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld": Bestellung der Mitglieder für den Beirat Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Fabian Cohrs
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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25.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Oberhausen-Osterfeld bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode die folgenden Mitglieder für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes “Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“:
Stimmberechtigte Mitglieder
Sieben Mitglieder und ihre Stellvertreter/-innen, die die Bezirksvertretung Osterfeld nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus dem Kreise der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Osterfeld entsendet.
Mitglieder Stellvertreter/in
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1. |
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3. |
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7. |
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Die in der Bezirksvertretung Osterfeld mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, benennen und entsenden jeweils ein beratendes Mitglied und eine/einen Stellvertreter/in in den Beirat Osterfeld.
Mitglieder Stellvertreter/Stellvertreterin
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1 |
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen. Dieses Handlungskonzept wurde aktualisiert und in der Sitzung am 12.12.2022 vom Rat der Stadt beschlossen.
Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungsprozesses in Oberhausen Osterfeld sowie als Beschlussgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus den Verfügungsfonds gemäß Nr. 10.2.1 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2023 des Landes NRW wurde der Beirat Osterfeld eingerichtet.
Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Osterfeld in Kraft getreten.
Da die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Osterfeld in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW von der Bezirksvertretung Osterfeld für die Dauer einer Wahlperiode bestellt werden, besteht die Notwendigkeit zur Neubesetzung.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirats werden von den entsprechenden Institutionen, Interessenvertretungen und Gremien benannt und in den Stadtteilbeirat entsendet. Darüber hinaus werden weitere stimmberechtigte Mitglieder mittels eines noch andauernden Auswahlverfahrens entsendet. Aus diesem Grund wird der Bezirksvertretung Osterfeld in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtübersicht der Beiratsmitglieder vorgelegt.
Zusätzlich werden beratende Mitglieder im Beirat Osterfeld vertreten sein. Für die Entsendung beratender Mitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger/-innen ist die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Osterfeld grundlegend. Diejenigen in der Bezirksvertretung Osterfeld mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, werden aufgefordert, ein beratendes Mitglied und eine Stellvertretung zu benennen.
Darüber hinaus ist der zuständige Beigeordnete für die Stadterneuerung, Herr Dr. Thomas Palotz, geborenes beratendes Mitglied des Beirates.
Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld über einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Beiratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.
Die konstituierende Sitzung des Beirates Osterfeld soll im Januar 2026 stattfinden.
