Beschlussvorlage - B/18/0085
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Osterfeld
- Bearbeitung:
- Olaf Hinkemeyer
- Beteiligt:
- Bürgerservice
- Verantwortung:
- Frau Wilken, Herr Jehn
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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25.11.2025
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Sachverhalt
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung ohne Aussprache aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Die Vorschriften des § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW finden entsprechende Anwendung. Der Bezirksbürgermeister und die Stellvertreter dürfen nicht gleichzeitig Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürgermeisters sein (§ 36 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
Zunächst ist die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen im Beschlussweg festzulegen. In den letzten beiden Wahlperioden gab es in der Bezirksvertretung Osterfeld jeweils eine/n Stellvertreter/in. Diese Regelung hat sich aus Vertretungsgründen im Alltag bewährt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anzahl der Stellvertreter/-innen erneut auf eine Person festzulegen.
