Beschlussvorlage - B/18/0096
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Beteiligt:
- Finanzen; Recht
- Verantwortung:
- Fr. Mauksch, Hr. Dr. Palotz, Hr. Tsalastras, Hr. Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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25.11.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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26.11.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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27.11.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.12.2025
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Sachverhalt
Die Straßenreinigungssatzung ist erforderlich, um die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sauber, verkehrssicher und benutzbar zu halten. Das Straßenreinigungsverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung besteht seit dem Jahr 2021 in unveränderter Form. Straßen bzw. Straßenteile im Stadtgebiet Oberhausen sind durch Um- und Ausbaumaßnahmen in das Straßenreinigungsverzeichnis aufzunehmen, um nach entsprechender formeller Widmung die Benutzungsgebühren veranlagen zu können.
Darüber hinaus ergibt sich für einige Straßen bzw. Straßenteile eine Änderung der festgelegten Reinigungsklasse. In diesen Fällen liegen aufgrund örtlicher Gegebenheiten satzungsrechtliche oder reinigungstechnische Veränderungen vor.
Ferner wurde festgestellt, dass einige Straßen im Reinigungsverzeichnis einer alphabetischen Korrektur bedürfen. Aus diesem Grunde wird das Straßenreinigungsverzeichnis für die Zeit ab 01.01.2026 angepasst.
Die Erweiterung des Straßenreinigungsverzeichnisses bildet gleichzeitig die Rechtsgrundlage für die nach § 6 Abs. 2 KAG zu erhebenden Benutzungsgebühren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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37,9 kB
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