Beschlussvorlage - B/17/7108
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Neubaus für eine Mensa an der Wunderschule im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Thomas Dabels
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
| |||
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●
Erledigt
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|
Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2025
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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26.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Mensaneubaus an der Wunderschule mit einem Kostenvolumen in Höhe von 3.155.000 EUR.
Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt 2025 angemeldet worden:
Finanzstelle 330003010100524 – Wunderschule OGS-Förderrichtlinie
HH 2025 HH 2026 HH 2027 HH 2028
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785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
190.000 |
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Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2025 ff. die Kostenberechnung in Erstellung war und somit noch kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur die erwarteten Planungskosten für 2025 veranschlagt.
Die aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 3.155.000 EUR werden im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 ff. unter den entsprechenden Haushaltsansätzen (siehe Sachverhalt) angemeldet.
Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) des Landes Nordrhein-Westfalen 9.209.833,74 EUR Zuschussmittel. Die Förderquote beträgt hierbei höchstens 85% der förderfähigen Baukosten. Somit stehen bei einem zu erbringenden Eigenanteil von mindestens 15% rund 10,835 Mio. EUR zu Verfügung. Der Förderzeitraum sieht eine Fertigstellung der Um- und Neubaumaßnahmen für den Ganztag bis spätesten 31.12.2029 vor. Eine Beantragung der Mittel musste bereits im Dezember 2024 erfolgen, so dass für die Wunderschule rund 1.400.000 EUR Fördermittel zugewiesen wurden.
Die Oberhausener Grundschulen wurden zwischen 2003 und 2009 mit Ausgabeküchen zur Versorgung der am Ganztag teilnehmenden Kinder ausgestattet. Diese Mensen wurden nach den damaligen Richtlinien und angenommenen Teilnahmegrößen von rund 25% der Kinder errichtet.
Auf einem ehemaligen Sportplatz wurde für die Wunderschule ein Ganztagsgebäude errichtet.
Mittlerweile entsprechen diese Küchen nicht mehr den vorgegebenen Richtlinien einer hygienegerechten Ausstattung. Seit 2018 werden die Mensen in Oberhausen auch vor dem Hintergrund des anstehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erweitert und umgebaut.
Bauvorhaben Wunderschule
Die Wunderschule ist eine vierzügig festgelegte Grundschule in Oberhausen-Lirich. Sie wird laut offizieller Schulstatistik in den vergangenen Jahren durchweg zwischen drei- und vierzügig geführt:
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Jahrgangs- stufe |
Schuljahr 2019/2020 |
Schuljahr 2020/2021 |
Schuljahr 2021/2022 |
Schuljahr 2022/2023 |
Schuljahr 2023/2024 |
Schuljahr 2024/2025 |
||||||
|
Kl. |
Kinder |
Kl. |
Kinder |
Kl. |
Kinder |
Kl. |
Kinder |
Kl. |
Kinder |
Kl. |
Kinder |
|
|
1. Klasse |
3 |
65 |
3 |
72 |
4 |
86 |
3 |
78 |
4 |
91 |
3 |
81 |
|
2. Klasse |
4 |
99 |
3 |
70 |
3 |
73 |
4 |
100 |
3 |
74 |
4 |
98 |
|
3. Klasse |
3 |
76 |
4 |
98 |
3 |
66 |
3 |
81 |
4 |
88 |
3 |
71 |
|
4. Klasse |
4 |
97 |
3 |
76 |
4 |
92 |
3 |
67 |
3 |
71 |
4 |
92 |
|
Summe |
14 |
337 |
13 |
316 |
14 |
317 |
13 |
326 |
14 |
324 |
14 |
342 |
Im Schuljahr 2024/2025 waren 285 Kinder zum Ganztag angemeldet, dies entspricht einer Ganztagsteilnehmerquote von rund 83%. Die bestehende Mensa mit rund 100qm Größe inkl. Küche und Speiseraum genügt nicht, um alle Kinder innerhalb von 3 Schichten zu versorgen, sodass die Essenseinnahme aktuell an drei unterschiedlichen Standorten erfolgen muss. Eine zentrale Versorgung ist unter den bestehenden Bedingungen nicht möglich.
Entsprechend der Schulbauleitlinie wird bei einer 4-zügigen Grundschule allein eine ca. 85qm große Küche mit Ausgabe, Spülküche und Lager benötigt. Mittlerweile ist zusätzlich noch eine Umkleide mit einer separaten Toilette für die Küchenkräfte notwendig geworden. Der Speiseraum soll mindestens eine Größe von 120qm haben. Als weitere Flächen sind Platz zum Anstellen an der Ausgabetheke, zum Händewaschen und für den Trinkwasserspender vorzusehen.
Im Bestandsgebäude können diese Anforderungen durch einen Umbau nicht erreicht werden. Um eine zentrale, hygienisch einwandfreie und pädagogisch sinnvolle Essensversorgung sicherzustellen, ist der Neubau der Mensa auf dem Ganztagsgelände erforderlich.
Da die Wunderschule nur über einen kleinen Gymnastikraum mit einer Größe von 115qm verfügt, der zeitgleich für Veranstaltungen genutzt wird, benötigt die Schule eine größere Versammlungsmöglichkeit. Die Mensa soll demzufolge gleichzeitig als Aulaersatz multifunktional genutzt werden können. Im Hinblick auf diese Nutzung soll ein Stuhllager angrenzend zum Speiseraum errichtet werden. Auf Basis dieser Anforderungen wurde ein Entwurf des Mensaneubaus mit einer Fläche von 363m² BGF erarbeitet.
Damit die Mensa beliefert werden kann, ist der Weg entsprechend anzulegen. Zudem soll eine Überdachung zum Bestandsgebäude errichtet werden.
Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise
Das beauftragte Architekturbüro hat nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine Kostenberechnung vorgelegt.
Die Kostenberechnung beinhaltet die Neubaukosten, die Herrichtung der Außenanlage und die Honorarkosten. Zusätzlich werden ein Zuschlag als Sicherheitspuffer als auch ein Zuschlag für die erwartete Indexsteigerung eingerechnet.
|
Baukosten Anbau |
1.975.000 EUR |
|
Außenanlage |
220.000 EUR |
|
Sicherheitspuffer 20% |
440.000 EUR |
|
Indexsteigerung 4,5% |
100.000 EUR |
|
Summe Baukosten |
2.735.000 EUR |
|
Honorarkosten Planung Anbau |
420.000 EUR |
|
Gesamtkosten |
3.155.000 EUR |
Der Zuschlag als Sicherheitspuffer umfasst die durchschnittliche Abweichung zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung von 20-25%. Da im konkreten Projekt ein Neubau auf der Wiese geplant worden ist, wird ein Puffer von 20 % eingerechnet. Dies entspricht 440.000 EUR.
Weiterhin ist die Indexsteigerung für den Zeitraum der Kostenberechnungserstellung bis zum Baubeginn zu beachten. Für den Neubau sind somit eineinhalb Jahre anzusetzen. Als Präferenz wird die Indexsteigerung im Zeitraum vom 2. Quartal 2024 bis zum 4. Quartal 2025 herangezogen. Der Zuschlag für den Neubau beträgt somit 4,5 %, also 100.000 EUR.
Unter Beachtung der Kostenberechnung und der genannten Zuschläge ergeben sich Gesamtkosten von 3.155.000 EUR (inkl. 420.000 EUR HOAI) für den Neubau mit der Herrichtung der Außenanlagen.
Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von rund 1.400.000,00 EUR aus dem Förderprogramm Förderrichtlinie Ganztagsausbau.
Die aktuellen Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung in Höhe von 3.155.000 EUR werden im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 ff. unter den entsprechenden Haushaltsansätzen wie folgt angemeldet:
|
Fi.-Po |
Beschreibung |
Ansatz |
Ansatz |
Ansatz |
Gesamt-summe (inkl. Vorjahre) |
|
7851.00 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
800.000 |
1.665.000 |
50.000 |
2.515.000 |
|
7851.01 |
Auszahlung für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen |
200.000 |
100.000 |
20.000 |
420.000 (inkl. 100.000 aus Vorjahren) |
|
7852.00 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
0 |
200.000 |
20.000 |
220.000 |
|
|
Gesamtsumme |
1.000.000 |
1.965.000 |
90.000 |
3.155.000 |
Die voraussichtlich zu erwartenden Fördermittel in Höhe von 1.400.000 EUR werden wie folgt angemeldet:
|
Fi.-Po |
Beschreibung |
Ansatz |
Ansatz |
Ansatz |
Gesamt-summe (inkl. Vorjahre) |
|
6811.00 |
Investitionszuweisungen vom Land |
445.000 |
925.000 |
30.000 |
1.400.000 |
Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Im Anschluss an einen Ratsbeschluss kann die Genehmigungsplanung erfolgen. Unter Beachtung der Ausführungsplanung und der anschließenden Ausschreibungsphase wird ein Baubeginn im Herbst 2026 avisiert.
Weitere Bedarfe
Weitere Mensen fehlen dann noch an der Schwarze-Heide-Schule und der Grundschule Buschhausen.
Der Raumbedarf der Schwarze-Heide-Schule überschreitet die Errichtung einer Mensa, so dass weitere Räume eingeplant werden müssen. Da das Schulgelände sehr beengt ist, wurde erneut eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hierzu steht noch aus.
Eine Zusammenlegung der Grundschule Buschhausen am Standort Friesenstraße wurde bereits umgesetzt. Erste Entwürfe des Architekturbüros befinden sich in der Abstimmung, um den Raumbedarf, sowie die Errichtung der Mensa sicherzustellen. Die Planungen befinden sich aktuell in der Leistungsphase 2.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
