Beschlussvorlage - B/18/0035
Grunddaten
- Betreff:
-
Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
10.12.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Anhörung
|
|
|
|
25.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Anhörung
|
|
|
|
26.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Anhörung
|
|
|
|
27.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Umweltausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
04.12.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Jahr 2026 zu und bittet die Servicebetriebe Oberhausen die Vergabe der Leistungen zu beauftragen.
In dem von der Stadt Oberhausen an die SBO Servicebetriebe Oberhausen gerichteten Pauschal-zuschuss sind für das Jahr 2026 72.000 Euro brutto für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorgesehen.
Bezug
Drucksache Nr. M/16/4278-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2019
Drucksache Nr. B/16/5135-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2020
Drucksache Nr. B/17/0018-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2021
Drucksache Nr. B/17/1549-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2022
Drucksache Nr. B/17/2678-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2023
Drucksache Nr. B/17/4263-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2024
Drucksache Nr. B/17/5820 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2025
Sachverhalt
Aufgrund der Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat die Stadt Oberhausen seit dem Jahr 2018 jährlich Bekämpfungsmaßnahmen an den betroffenen städtischen Bäumen vorgenommen.
Es ist unmöglich eine Prognose für die jährliche Intensität des Befalls zu erstellen, sodass weiterhin präventive Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich werden, um einer potentiellen Massenvermehrung des EPS entgegenzuwirken und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Seit 2021 wird das Mittel Foray® ES verwandt, das auf Basis des Bazillus thuringiensis aufgebaut ist. Foray ®ES wirkt ausschließlich gegen freifressende Schmetterlingsraupen und wird ebenfalls mit der Nahrung aufgenommen. Es zerstört selektiv das Verdauungssystem, wodurch die Raupen nach wenigen Stunden bis einigen Tagen absterben. Bereits kurz nach der Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Nahrungsaufnahme ein.
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in 2025
Im Frühjahr 2025 wurden 1.048 städtische Eichen, die an Straßen, Kitas, Schulen, Kinderspielplätzen und vereinzelt in Grünanlagen stehen, mit dem Biozid Foray® ES besprüht. Dies sind 472 Eichen weniger als in 2024 und nochmals 50 Eichen weniger als für 2025 ursprünglich eingeplant waren.
In 2024 wurde erstmalig die Roteiche aus dem Behandlungsplan genommen, da diese im Gegensatz zu den Traubeneichen und Stieleichen nur sehr selten vom EPS befallen wird. Im Laufe der Ausführung der Besprühung wurde erkannt, dass sich unter den zu behandelnden Eichen mehr Roteichen befanden als ursprünglich angenommen.
Zudem konnten einige Standorte aufgrund mangelnder Tragfähigkeit der Böden nicht angefahren werden. Einzelne Bäume konnten außerdem nicht besprüht werden, da Halteverbote nicht eingehalten wurden oder Fenster an Wohnhäusern offenstanden, sodass letztendlich deutlich weniger Bäume mit dem Biozid behandelt wurden als ursprünglich geplant
In 2025 wurde nur an einem Baum ein Nest des EPS vorgefunden, welches daraufhin mechanisch abgesaugt werden musste.
Die Kosten für die gesamten EPS-Maßnahmen belaufen sich für das Jahr 2025 auf insgesamt rund 65.000 Euro brutto. Hierin enthalten sind das Absaugen von Nestern, das Besprühen mit dem Biozid, das Aufstellen von Warnschildern, das Absperren von Parkbuchten sowie der Kauf, das Anbringen und das Reinigen von Nisthilfen.
Keiner der besprühten Bäume zeigte nach der Behandlung einen Befall, was einem Wirkungsgrad von 100 Prozent entspricht. Der Biozideinsatz im Jahr 2025 war somit sehr erfolgreich.
Einsatz von EPS-Raupen- und Pheromon-Falter-Fallen zur Populationsverringerung
Im Jahr 2025 wurde der Einsatz der EPS-Raupen- und Pheromon-Falter-Fallen, wie in der Beschlussvorlage aus 2024 erläutert, nicht weiter fortgeführt. Die Maßnahme wurde aufgrund des zuvor nachgewiesenen sehr geringen Fangerfolges und des hohen personellen sowie finanziellen Aufwands eingestellt.
Während der EPS-Saison 2025 konnte trotz des Wegfalls der Fallen keine Zunahme des Eichenprozessionsspinner-Befalls festgestellt werden. Damit hat sich bestätigt, dass der Einsatz der Fallen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtpopulation hatte.
Strategie und Maßnahmenkonzept für 2026
Im Frühjahr 2026 sollen 1.098 städtische Eichen mit dem Mittel Foray® ES behandelt werden. Dabei handelt es sich vorrangig um Straßenbäume sowie um Bäume an Spielplätzen, Schulen und KITAs. Anstelle des bis 2020 verwendeten Biozids Neem Protect, ist seit 2021 aufgrund der selektiveren Wirkung das Mittel Foray® ES zum Einsatz gekommen.
Der Eichenprozessionsspinner befällt vorwiegend Stiel- und Traubeneichen, die Roteiche oder Amerikanische Eiche (Quercus robur) wurde in den letzten Jahren nur sporadisch und vereinzelt vom EPS befallen und wird deshalb nicht in den Biozideinsatz integriert.
Entsteht dennoch ein Befall, werden die Nester an den Roteichen mechanisch entfernt bzw. abgesaugt.
Traubeneichen und Stieleichen werden in den folgenden Bereichen ebenfalls nicht mit dem Biozid behandelt:
- In Parkwald- und Parkbereichen wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz kein Biozideinsatz erfolgen.
- Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete sind generell vom Biozideinsatz ausgeschlossen
- In den städtischen Wäldern werden ebenfalls keine Biozid Behandlungen durchgeführt.
Befallene Bäume in diesen Bereichen, die dennoch Probleme verursachen, z. B. an hoch frequentierten Wegen, müssen daher abgesperrt und die Nester abgesaugt werden.
Deshalb muss damit gerechnet werden, dass es in der Zeit von Mai bis Juli zu vorübergehenden Sperrungen von Wegen in Parkanlagen und Wäldern kommen kann. An den Eingängen der Waldgebiete und Parkanlagen werden bei bestätigtem EPS-Befall im Bereich von Wegen spezielle EPS-Warnschilder aufgestellt. Zudem ist es nicht auszuschließen, dass ggf. Veranstaltungen in den Parkanlagen aufgrund des Eichenprozessionsspinners kurzfristig abgesagt oder in eine andere Parkanlage verschoben werden müssen. Es kann auch zu kurzzeitigen Sperrungen von Außenanlagen der Schulen oder KITAs kommen.
Zur effektiven Bearbeitung eingehender Meldungen über EPS-Vorkommen wird die in 2020 eingeführte zentrale Erfassung über die Service-Hotline 0208 825-7777 oder die E-Mail-Adresse eps@oberhausen.de fortgesetzt.
Ökologische Bekämpfungsmaßnahmen
In naturnahen Bereichen, in denen keine prophylaktische Bioziodbehandlung vorgenommen wird, wurden seit 2020 220 Stück Nisthilfen speziell für Meisen an mehreren Standorten im Wäldern, Parkanlagen und Friedhöfen installiert, um die Vogelpopulation zu erhöhen und die natürliche Prädation (Fraß der EPS-Raupen durch Vögel) zu fördern.
Bei der Reinigung der Nisthilfen im Herbst/Winter 2024/25 wurde festgestellt, dass 108 von insgesamt 220 überprüften Nisthilfen belegt waren, was einer Belegungsquote von 54 % entspricht. Im Rahmen dieser und vorheriger Kontrollen wurde zudem ermittelt, dass 57 Nisthilfen defekt oder nicht mehr vorhanden sind.
Zur Sicherstellung des vollständigen Bestandes, wurden diese 57 defekten oder fehlenden Nisthilfen im Herbst 2025 ersetzt.
Seit 2022 sind weitere 45 Nisthilfen entlang der mit Eichen bestandenen Gewässer (Tüsselbeck, Handbach, Reinersbach, Alsbach, Nassenkampgraben) im Einsatz, die durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH angebracht und regelmäßig außerhalb der Vogelschutzzeit gewartet und kontrolliert werden.
Die letzte Kontrolle aus dem Februar 2025 ergab, das von den 45 Nisthilfen 4 Stück nicht mehr vorhanden waren. Von den übrigen 41 Nisthilfen, waren alle belegt.
Die fehlenden 4 Nisthilfen wurden von der WBO ersetzt.
Öffentlichkeitsarbeit
Wie in den vergangenen Jahren soll die Öffentlichkeitsarbeit und der Meldeverlauf von EPS-Nestern für die Oberhausener Bevölkerung aufrechterhalten werden. Hierzu zählen insbesondere die zu diesem Zweck installierte zentrale Rufnummer und E-Mail-Adresse.
Die Meldungen von EPS-Nestern an städtischen Eichen sind an die Service-Hotline (Tel.: 0208 825-7777) oder an die E-Mail-Adresse (eps@oberhausen.de) zu richten.
Im Frühjahr wird in Presseartikeln (Zeitung, soziale Netzwerke, Internetseite der Stadt Oberhausen etc.) über den EPS und das Vorgehen im Jahr 2026 informiert. Zusätzlich werden bei Befall Hinweisschilder an Wald- und Parkeingängen aufgestellt. Befallene Bäume und Wege in Parkanlagen werden im Bedarfsfall von Außendienstmitarbeitern mit einem Flatterband abgesperrt. Anschließend werden vorhandene EPS-Nester von beauftragten Fachfirmen entfernt.
Kurzfassung
Aufgrund der Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat die Stadt Oberhausen seit dem Jahr 2018 jährlich Bekämpfungsmaßnahmen an den betroffenen städtischen Bäumen vorgenommen.
Es ist unmöglich eine Prognose für die jährliche Intensität des Befalls zu erstellen, sodass weiterhin präventive Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich werden, um einer potentiellen Massenvermehrung des EPS entgegenzuwirken und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Verwaltung plant daher für 2026 einen erneuten Biozideinsatz an 1.098 städtischen Trauben- und Stieleichen durchzuführen. Roteichen sind von der Biozidbehandlung ausgeschlossen. Es wird wiederum das Mittel Foray® ES mit geringeren negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft bei gleichbleibender Wirksamkeit eingesetzt. Behandelt werden Straßenbäume, Bäume an Spielplätzen, Schulen, öffentlichen Plätzen und KITAs. In Waldbereichen, Parkbereichen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz kein Biozideinsatz erfolgen. Durch den Einsatz des Biozids an hoch frequentierten Standorten soll die Gesundheitsgefährdung für die Oberhausener Bevölkerung deutlich reduziert werden.
Die ökologischen Bekämpfungsmaßnahmen durch Nisthilfen werden weiter fortgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
