Beschlussvorlage - B/18/0111
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt Sozialer Zusammenhalt Brückenschlag: Bestellung der Mitglieder für den Beirat Brückenschlag
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Fabian Cohrs
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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26.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen bestellt für die Dauer ihrer Wahlperiode die folgenden Mitglieder für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes “Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“:
Stimmberechtigte Mitglieder
Sieben Mitglieder und ihre Stellvertreter/-innen, die die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus dem Kreise der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen entsendet.
Mitglieder Stellvertreter/in
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1. |
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3. |
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4. |
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6. |
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7. |
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Die in der Bezirksvertretung mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, benennen und entsenden jeweils, ein beratendes Mitglied und eine/einen Stellvertreter/-in in den Beirat Brückenschlag.
Mitglieder Stellvertreter/in
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1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen - Brückenschlag“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Alt-Oberhausen beschlossen. Dieses wurde im Jahr 2023 aktualisiert und in der Sitzung am 13.11.2023 vom Rat der Stadt beschlossen.
Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungs-prozesses in Oberhausen Brückenschlag sowie als Beschlussgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus den Verfügungsfonds gemäß Nr. 10.2.1 und Nr. 10.2.2 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2023 des Landes NRW wurde der Beirat Brückenschlag eingerichtet.
Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Brückenschlag in Kraft getreten.
Da die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen in entsprechender Anwendung des §50 Abs. 3 GO NRW von der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen jeweils für die Dauer einer Wahlperiode bestellt werden, besteht die Notwendigkeit zur Neubesetzung.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirats werden von den entsprechenden Institutionen, Interessenvertretungen und Gremien benannt und in den Stadtteilbeirat entsendet. Darüber hinaus werden weitere stimmberechtigte Mitglieder mittels eines noch andauernden Auswahlverfahrens entsendet. Aus diesem Grund wird der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtübersicht der Beiratsmitglieder vorgelegt.
Zusätzlich werden beratende Mitglieder im Beirat Brückenschlag vertreten sein. Für die Entsendung beratender Mitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger/-innen ist die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen grundlegend. Diejenigen in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, werden aufgefordert, ein beratendes Mitglied und eine Stellvertretung zu benennen.
Darüber hinaus ist der zuständige Beigeordnete für die Stadterneuerung, Herr Dr. Thomas Palotz, geborenes beratendes Mitglied des Beirates.
Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen über einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Beiratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.
Die konstituierende Sitzung des Beirates Brückenschlag soll zu Beginn des Jahres 2026 stattfinden.
