Beschlussvorlage - B/18/0093
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Alt-Oberhausen
- Bearbeitung:
- Niklas Müller
- Beteiligt:
- Bürgerservice
- Verantwortung:
- Herr Jehn, Frau Wilken
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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26.11.2025
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Sachverhalt
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung ohne Aussprache aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Die Vorschriften des § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW finden entsprechende Anwendung. Der Bezirksbürgermeister und die Stellvertreter dürfen nicht gleichzeitig Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürgermeisters sein (§ 36 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
Zunächst ist die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen im Beschlussweg festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, dass zwecks Einheitlichkeit aller drei Bezirksvertretungen jeweils eine Stellvertretung gewählt wird.
