Beschlussvorlage - B/18/0096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderungssatzung zur Straßen­reinigungssatzung vom 14.12.2015

 

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Bezug

 

Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 14.12.2015

 

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Sachverhalt

 

Die Straßenreinigungssatzung ist erforderlich, um die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sauber, verkehrssicher und benutzbar zu halten. Das Straßenreinigungsverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung be­steht seit dem Jahr 2021 in unveränderter Form. Straßen bzw. Straßenteile im Stadtgebiet Oberhausen sind durch Um- und Ausbaumaß­nahmen in das Straßenreinigungsverzeichnis aufzunehmen, um nach entsprechender formeller Widmung die Benutzungsgebühren veranlagen zu können.

 

Darüber hinaus ergibt sich für einige Straßen bzw. Straßenteile eine Änderung der festge­legten Reinigungsklasse. In diesen Fällen liegen aufgrund örtlicher Gegebenheiten satzungs­rechtliche oder reinigungstechnische Veränderungen vor.

 

Ferner wurde festgestellt, dass einige Straßen im Reinigungsverzeichnis einer alphabe­tischen Korrektur bedürfen. Aus diesem Grunde wird das Straßenreini­gungsverzeichnis für die Zeit ab 01.01.2026 angepasst.

 

Die Erweiterung des Straßenreinigungsverzeichnisses bildet gleichzeitig die Rechtsgrund­lage für die nach § 6 Abs. 2 KAG zu erhebenden Benutzungsgebühren.

 

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Anlagen

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