Beschlussvorlage - B/18/0112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Sterkrade bestellt für die Dauer ihrer Wahlperiode die folgenden Mitglieder für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade“:

 

Stimmberechtigte Mitglieder

Sieben Mitglieder und ihre Stellvertreter/-innen, die die Bezirksvertretung Sterkrade nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Sterkrade entsendet.

 

Mitglieder Stellvertreter/-in

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5

 

 

6.

 

 

7.

 

 

 

 

Die in der Bezirksvertretung Sterkrade mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, benennen und entsenden jeweils ein beratendes Mitglied und eine/einen Stellvertreter/-in in den Beirat Sterkrade.

 

Mitglieder Stellvertreter/-in

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

 

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Bezug

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat (Drucksache B/17/0189-01 vom 14.12.2020)

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15. September 2014 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Sterkrade beschlossen. Dieses Handlungskonzept wurde aktualisiert und am 25.09.2023 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen.

 

Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungsprozesses in Oberhausen Sterkrade wurde der Beirat Sterkrade eingerichtet.

 

Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Sterkrade in Kraft getreten.

 

Da die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Sterkrade in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW von der Bezirksvertretung Sterkrade für die Dauer einer Wahlperiode bestellt werden, besteht die Notwendigkeit zur Neubesetzung.

 

Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirats werden von den entsprechenden Institutionen, Interessenvertretungen und Gremien benannt und in den Stadtteilbeirat entsendet. Darüber hinaus werden weitere stimmberechtigte Mitglieder mittels eines noch andauernden Auswahlverfahrens entsendet. Aus diesem Grund wird der Bezirksvertretung Sterkrade in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtübersicht der Beiratsmitglieder vorgelegt.

 

Zusätzlich werden beratende Mitglieder im Beirat Sterkrade vertreten sein. Für die Entsendung beratender Mitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger/-innen ist die Zusammensetzung der Bezirksvertretung Sterkrade grundlegend. Diejenigen in der Bezirksvertretung Sterkrade mit Fraktionen und Gruppen vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Beirat vertreten sind, werden aufgefordert, ein beratendes Mitglied und eine Stellvertretung zu benennen.

 

Darüber hinaus ist der zuständige Beigeordnete für die Stadterneuerung, Herr Dr. Thomas Palotz, geborenes beratendes Mitglied des Beirates.

 

Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Sterkrade über einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Beiratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.

 

Die konstituierende Sitzung des Beirates Sterkrade soll zu Beginn des Jahres 2026 stattfinden.

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