Beschlussvorlage - B/18/0100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring D06000322 „Erzieherische Hilfen“ für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu:

 

 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

ÜPL - Betrag

310006050621 – §31 SPFH

533136

Ambulante und flexible Hilfen Minderjährige

-1.496.900,00

310006050626 – §34 Heime

 

533220

Stationäre Hilfen

-8.010.696,00

310006050632 – §35 a ambulant

 

533132

EGH seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

-1.492.404,00

310006050602 - Regionalteams

 

523200

 

Erstattungen an Gemeinden (GV)

 

-4.000.000,00

 

 

Summe:

-15.000.000,00

 

 

Damit erhöht sich das Planbudget des o.g. Deckungsrings für das Haushaltsjahr 2025 von ursprünglich 74.412.420 Euro auf nun 89.412.420 Euro.

 Deckungsvorschlag

 Mehrerträge/Mehreinzahlungen im Haushaltsjahr 2025 wie folgt:

 Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310006050691 - UMA

448100

Erstattungen vom Land

3.888.380,00

310006050638 - Kostenerst.§89a SGB VIII i.V.m. 86 VI

448200

Erstattungen von Gemeinden (GV)

180.000,00

 

 

Summe:

4.068.380,00

 

Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 310106010104 – Tagespflege wie folgt: 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310106010104 – Tagespflege

533128

Jugendhilfe a.v.E.-Kind. i. Tagespflege

250.000,00

 

Es bleibt eine Differenz in Höhe von 10.681.620,00 Euro für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe. 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Insgesamt gibt es im Deckungsring „Erzieherische Hilfen“ sowohl erhebliche Kostensteigerungen als auch retrospektiv nicht auskömmlich geplante Rückstellungen. Die Kostensteigerungen entstehen durch höhere Kostensätze, die im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen (LQE-Vereinbarungen) zwischen der Stadt Oberhausen aber auch anderen Städten und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart wurden. Ein weiterer Grund für die Kostensteigerungen ist der Anstieg der Fallzahlen in den erzieherischen Hilfen. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 15,0 Mio. Euro. 

Das Bereichscontrolling hat aufgezeigt, dass in den zurückliegenden Haushaltsjahren mit zu geringen Rückstellungen für eine periodengerechte Rechnungsabgrenzung gearbeitet worden ist. Nach vollständiger Aufzehrung der Rückstellungen mussten die eingehenden Rechnungen der Vorperiode somit aus den laufenden Haushaltsmitteln bezahlt werden. Um die Aufwendungen in dem nächsten Haushaltsjahr periodengerecht abzubilden, soll zum Abschluss des Haushaltsjahres 2025 eine auskömmlichere Rückstellung gebildet werden. 

Erstattungen an Gemeinden stellen im Rahmen der Aufwendungen/Auszahlungen den zweitgrößten Einzelposten an den Mehrbedarfen dar. Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 1,62 Mio. Euro mehr ausgezahlt als für das Haushaltsjahr 2025 geplant. Insgesamt werden 8,5 Mio. Euro Erstattungen an Gemeinden für das Haushaltsjahr 2025 erwartet. Dies bedeutet einen Mehrbedarf von 4,0 Mio. Euro über dem angemeldeten Haushaltsbudget für 2025. Für diesen Einmaleffekt ist die Rechnungsverarbeitung aus dem Vorjahr ursächlich, da Rückstände priorisiert bearbeitet wurden. Für das nächste Haushaltsjahr kann hierdurch, unter Berücksichtigung von Rückstellungen, eine präzisere Prognose erstellt werden. Die übrigen 11,0 Mio. Euro Mehrbedarf entstehen durch Kostensteigerungen und Fallzunahmen.  

Übersicht Hilfen zur Erziehung / Fallzahlen 

Die folgenden Grafiken sind zum Stichtag 31.10.25 aktualisiert und stellen die Fallzahlentwicklung dar, aus welcher Aufwandssteigerung resultieren.

 C:\Users\guth\Desktop\Grafik 1.png 

 

 

Besonders bei den stationären Hilfen (Heime, Pflegefamilien, Erziehungsstellen, betreutes Wohnen – inkl. Junge Volljährige und Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)) zeigen sich die oben genannten Kostensteigerungen. Insbesondere die intensivpädagogischen Maßnahmen führen zu sehr hohen Aufwendungen/Auszahlungen.

Bei den stationären Hilfen gibt es die Besonderheit, dass nur ein geringer Teil der LQE-Vereinbarungen zwischen den Trägern und der Stadt Oberhausen geschlossen werden. Dies liegt daran, dass die meisten stationären Hilfen außerhalb der Stadt Oberhausen belegt werden. Hier kann also nur ein geringer Anteil der LQE-Vereinbarungen direkt durch die Stadt Oberhausen beeinflusst werden.  

Der Anstieg der Fallzahlen in Kombination mit den gestiegenen Kostensätzen für die stationären Hilfen führt zu einer deutlichen Aufwandssteigerung. Es lässt sich erkennen, dass der größte Teil der Aufwandssteigerung durch die Erhöhung der Kostensätze entstanden ist. Die stationären Hilfen machen den größten Teil der Mehraufwendungen/-auszahlungen aus. 

Die folgenden Grafiken stellen die Fallzahlen der stationären Hilfen ohne UMA sowie die Fallzahlen der stationären Hilfen ausschließlich für UMA und die Fallzahlentwicklung der UMA in den Jahren 2023 bis Q2 2025 dar.

 C:\Users\guth\Desktop\Grafik 2.png

 C:\Users\guth\Desktop\Grafik 3.png 

Von kleineren Schwankungen abgesehen zeigen beide Bereiche eine grundsätzliche Steigerung in den stationären Hilfen, wobei die Steigerung bei den UMA milder verläuft und den Höhepunkt im ersten Quartal 2024 verzeichnete. 

 C:\Users\guth\Desktop\Grafik 4.png 

Die Fallzahlentwicklungen sind im Bereich der UMA nicht steuerbar. Es ist ein bundesweiter Anstieg zu verzeichnen, der sich unmittelbar auf die Inanspruchnahme der Leistungen nach dem SGB VIII auswirkt. Durch fehlende Anschlussmaßnahmen in andere Hilfesysteme, langwierige Asylverfahren und dem Übergang in die Volljährigkeit verbleiben viele UMA länger in stationären Einrichtungen als vorgesehen. Dieser Aufwand für UMA belastet den Haushalt jedoch nur mittelfristig, da er vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nahezu vollumfänglich kompensiert wird. 

Die gestiegenen Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich §35a gem. SGB VIII sind mit einer besseren Personalausstattung und Abarbeitung von Anträgen zu erklären. Hier kann erwartet werden, dass dieser Effekt im nächsten Jahr abflacht. Insgesamt verzeichnen die Hilfen zur Erziehung jedoch vermehrt Anträge für eine Integrationshilfe. Hierzu hat die Fachstelle §35a bereits das Eingangsmanagement angepasst, um effizienter den tatsächlichen Bedarf zu benennen und an den Bereich Schule zurückmelden zu können. Wir sehen aus fachlicher Sicht im interkommunalen Vergleich die dringliche Notwendigkeit, die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule zu optimieren, da beide Systeme an erhebliche Belastungsgrenzen stoßen. Hierzu gibt es in Oberhausen erste Ansätze, z.B. durch das an ein Pooling angelehnte Modell der Schulbegleitung. Aber auch die Schulsozialarbeit als Verbindung beider Systeme kann hilfreich sein, die Kinder dem Bedarf entsprechend im Schulalltag zu begleiten, sodass nicht unweigerlich eine Antragsstellung im Rahmen des §35a SGB VIII in der erzieherischen Hilfe erfolgt.  

Bei den ambulanten Hilfen ergeben sich generell Mehrbedarfe aufgrund von Kostensteigerungen.  

Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich besonders die Kommunen im Ruhrgebiet mit deutlich steigenden Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung konfrontiert sehen. Neben den genannten Ursachen sind auch die wachsende Zahl an komplexen Fällen mit intensivem Betreuungsbedarf zu nennen. Die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, die zu steigenden psychosozialen Belastungen innerhalb der Familiensysteme führen, tragen neben dem Fachkräftemangel in der Trägerlandschaft zur benannten Ausgabenentwicklung bei. Die Überbelastung der angrenzenden Hilfesysteme (klinische Angebote, Unterbringungen für Kinder mit geistiger Behinderung etc.) verhindert notwendige Abgaben laufender Hilfen der Jugendämter. Zudem führen die Anforderungen resultierend aus dem SGB VIII gerade im Kinderschutz zu erhöhtem Personal- und Koordinationsaufwand. 

 

 

 

Begründung Deckungsvorschlag: 

Der Anteil zur Deckung des ÜPL - Betrags wird aus zusätzlichen Erträgen im FB 3-1-40 generiert. Analog zu dem gestiegenen Bedarf für Erstattungen an Gemeinden durch Abarbeitung von Rückständen, kann dieser Effekt auch auf den Erstattungsbetrag von Gemeinden übertragen werden. Ursächlich hierfür ist eine verbesserte Personalausstattung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die aktuell den Einmaleffekt der Abarbeitung von Rückständen bewirkt.  

Durch geringere IST-Zahlen bei der Belegung der Kindertagespflege werden im Auftrag 310106010104 „Tagespflege“ auf dem Sachkonto 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen-Kinder in Tagespflege“ Minderaufwendungen/-auszahlungen von 250.000,00 Euro erzielt. Die dadurch entstehenden Minderaufwendungen/-auszahlungen können ebenfalls zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen genutzt werden.

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