Beschlussvorlage - B/18/0009
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Mitglieder für den Gestaltungsbeirat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt – jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:
1. Für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 werden die sechs folgenden, möglichst mit Planung vertrauten Ratsmitglieder oder Mitglieder des Planungsausschusses als nicht stimmberechtigte Mitglieder des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen benannt:
1.____________________________
2.____________________________
3.____________________________
4.____________________________
5.____________________________
6. ____________________________
2. Frau Prof. Karin Damrau ist ein stimmberechtigtes Mitglied im Sinne von Ziffer 5.1 Nr. 1 der Geschäftsordnung. Sie hat ihre Mitgliedschaft im Gestaltungsbeirat aus persönlichen Gründen zum 31.12.2025 niedergelegt. Der Rat nimmt die Niederlegung zur Kenntnis und dankt Frau Prof. Damrau für ihr Engagement im Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen.
3. Frau Dominique Schiffer wird mit Wirkung ab dem 01.01.2026 als stimmberechtigtes Mitglied gemäß Ziffer. 5.1 Nr.1 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen an Stelle von Frau Prof. Karin Damrau in den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen berufen.
4. Herr Daniel Dratz wird als stimmberechtigter lokaler Fachberater gemäß Ziffer 5.1 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen für den Zeitraum vom 31.12.2025 bis zum 31.12.2026 in den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen berufen.
Sachverhalt
1. Ausgangslage und Rechtsgrundlage
Der Rat der Stadt hat am 7. April 2014 beschlossen den Gestaltungsbeirat einzurichten. Dieser hat seine Arbeit im Frühjahr 2015 aufgenommen und begutachtet seitdem als unabhängiges Sachverständigengremium Vorhaben von städtebaulicher, architektonischer und baukultureller Bedeutung in ihrer Auswirkung auf die Stadtgestalt und Stadtstruktur.
Die Einzelheiten der Aufgaben des Gestaltungsbeirats, seiner Besetzung und des Verfahrens ergeben sich aus der vom Rat der Stadt beschlossenen Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen (nachstehend „Geschäftsordnung“ genannt). Vorliegend sind zunächst sämtliche nicht stimmberechtigten Beiratsmitglieder im Sinne der Ziffer 5.2 der Geschäftsordnung für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 zu bestellen (Beschlussvorschlag zu 1.). Weiterhin scheidet eines der stimmberechtigten Beiratsmitglieder im Sinne der Ziffer 5.1 Nr. 1. der Geschäftsordnung mit Ablauf des Jahres 2025 auf eigenen Wunsch im Sinne der Ziffer 8.3 der Geschäftsordnung (aus dem Gestaltungsbeirat aus (Beschlussvorschlag zu 2.). Für dieses Mitglied ist eine Nachfolgerin zu bestellen (Beschlussvorschlag zu 3.). Schließlich ist ein neues lokales Fachmitglied zu berufen (Beschlussvorschlag zu 4.).
2. Amtszeit
a) Nicht stimmberechtigte Mitglieder
Die nicht stimmberechtigten Beiratsmitglieder werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt (Ziff. 5.2 der Geschäftsordnung), vorliegend also für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030.
b) Stimmberechtigte Mitglieder
Die Amtszeit der einzelnen stimmberechtigten Mitglieder ist nach der Geschäftsordnung nicht von vornherein ausdrücklich befristet. Vielmehr wird im Turnus von zwei Jahren dasjenige stimmberechtigte Mitglied abberufen, das dem Beirat zum gegebenen Zeitpunkt am längsten angehört (vgl. Ziff. 8.1 der Geschäftsordnung). Scheidet -wie nunmehr Frau Prof. Damrau- ein stimmberechtigtes Mitglied vorzeitig aus, entscheidet der Rat über die Nachbesetzung (vgl. Ziff. 8.3 der Geschäftsordnung).
c) Lokale/r Fachberater/in
Der/Die lokale Fachberater/in wird vom Rat (vgl. Ziff. 5.1 Nr. 3 der Geschäftsordnung) gemäß Ziff. 8.5 der Geschäftsordnung für maximal ein Jahr berufen.
3. Aktuelle Besetzung
a) Nicht stimmberechtigte Mitglieder
Der Gestaltungsbeirat ist bisher mit den folgenden nicht stimmberechtigten Mitgliedern besetzt:
Denis Osmann CDU Beiratsmitglied seit dem 24.02.2015
Frank Bandel CDU Beiratsmitglied seit dem 16.11.2020
Hubert Cordes SPD Beiratsmitglied seit dem 24.02.2015
Axel Scherer SPD Beiratsmitglied seit dem 16.11.2020
Tim Heinzen GRÜNE Beiratsmitglied seit dem 16.11.2020
b) Stimmberechtigte Mitglieder
Der Gestaltungsbeirat ist zzt. mit den folgenden externen stimmberechtigten Mitgliedern besetzt:
Prof. Dipl.Ing. M.Arch. Karin Damrau, Architektin, Köln
Dr.rer.pol. Dipl.Soz. Stefan Hochstadt, Soziologe, Essen
Dipl.Ing. Christof Nellehsen, Stadtplaner und Architekt, Duisburg / Berlin
Prof. Dr.Ing. Renée Tribble, Stadtplanerin und Architektin, Dortmund
Dipl.Ing. Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen
c) Lokaler Fachberater
Zum lokalen Fachberater ist zzt. Herr Moritz Ebbers bestellt; seine Amtszeit endet zum 31.12.2025.
Stellvertretende Beiratsmitglieder sind nicht vorgesehen.
4. Verfahren
a) Benennung der nicht stimmberechtigten Mitglieder (Beschlussvorschlag zu 1.)
Gemäß Ziff. 5.2 Satz 1, 1. HS der Geschäftsordnung benennt der Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sechs möglichst mit Planung vertraute Ratsmitglieder oder Mitglieder des Planungsausschusses für den Gestaltungsbeirat. Nach Ziff. 5.2 Satz 1, 2. HS der Geschäftsordnung hat der Oberbürgermeister hierbei Stimmrecht.
Die Benennung in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gefassten Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder, falls dieser nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Beiratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber/innen namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.
b) Nachbesetzung/ Berufung eines stimmberechtigten Mitglieds (Beschlussvorschlag zu 3.)
Ein neu in den Gestaltungsbeirat zu berufendes stimmberechtigtes Mitglied wird dem Rat der Stadt gemäß Ziffer 8.2 Satz 1 der Geschäftsordnung von der Geschäftsführung des Beirats vorgeschlagen. Die stimmberechtigten Mitglieder gehören den in Ziffer 5.1 Nr. 1 der Geschäftsordnung genannten Berufsgruppen an und qualifizieren sich u. a. durch Publikationen ihrer Projekte in Fachzeitschriften, Wettbewerbserfolge oder durch Erfahrung in herausgehobener Tätigkeit im Bereich des Bauwesens.
Gemäß Ziffer 9.2 der Geschäftsordnung dürfen die stimmberechtigten Mitglieder ihren Wohn- oder Geschäftssitz und den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht in Oberhausen haben.
Die Geschäftsführung schlägt Frau Dominique Schiffer als neues Mitglied des Gestaltungsbeirats vor. Sie soll in Ihrer Funktion als Architektin Frau Prof. Damrau als neues Gestaltungsbeiratsmitglied nachfolgen.
Die aus der Geschäftsordnung folgenden Voraussetzungen für die Bestellung der Frau Dominique Schiffer zum stimmberechtigten Mitglied des Gestaltungsbeirats sind erfüllt; ihr Werdegang und ihre fachliche Qualifikation können dem als Anlage 1 beigefügten Kurzportrait entnommen werden.
Die Berufung der Frau Dominique Schiffer ist durch Wahl im Sinne des § 50 Abs. 2 GO NRW herbeizuführen; der Oberbürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
c) Berufung eines lokalen Fachberaters/ einer lokalen Fachberaterin (Beschlussvorschlag zu 4.)
Seit 2023 wird ein lokaler Fachberater bzw. eine lokale Fachberaterin für die Amtsdauer von einem Jahr in den Gestaltungsbeirat berufen. Er/Sie soll die externen Mitglieder mit seiner/ihrer Kenntnis über die Stadt und deren gewachsene Strukturen unterstützen und somit die Beratung der Bauvorhaben noch weiter qualifizieren.
In Anwendung der Ziffer 5.1 Nr. 3 der Geschäftsordnung schlägt die Verwaltung für den Zeitraum vom 31.12.2025 bis zum 31.12.2026 Herrn Daniel Dratz als lokalen Fachberater vor.
Herr Dratz, geboren in Oberhausen, ist Gründungsmitglied des seit 2010 bestehenden Büros DRATZ&Dratz ARCHITEKTEN in Oberhausen.
Herr Dratz ist Mitglied der Architektenkammer NRW sowie Mitglied im Arbeitskreis Junge Architektinnen und Architekten im Bund Deutscher Architektinnen und Architekten. Er hatte diverse Lehraufträge u.a. an den Hochschulen Düsseldorf, Bochum und Dortmund.
Die aus der Geschäftsordnung folgenden Voraussetzungen für die Berufung von Herrn Dratz zum stimmberechtigten Mitglied des Gestaltungsbeirats sind erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,5 kB
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