Beschlussvorlage - B/18/0008
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.11.2025
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Sachverhalt
1. Einleitung
Im Frühjahr 2006 haben die Räte der an der Planungsgemeinschaft beteiligten sechs Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erstmalig mit übereinstimmenden Beschlüssen die Gründung eines interkommunalen Ausschusses (ursprünglich vbA RFNP, heute vbA GFNP) herbeigeführt, der das Aufstellungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) begleiten und als Schnitt- und Vermittlungsstelle zu den kommunalen Gremien fungieren sollte (siehe Drucksache B/14/1466-01).
Im Frühjahr 2010, 2014 sowie im Herbst 2020 wurde die Beibehaltung des vbA RFNP bzw. vbA RFNP/GFNP beschlossen. Der Ausschuss wurde ermächtigt, sich in seiner konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung zu geben, in der neben formellen Angelegenheiten auch seine Zusammensetzung sowie die Aufgaben und Ziele der Zusammenarbeit geregelt wurden. Die redaktionell angepasste Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.
Danach befasst sich der Ausschuss unbeschadet der Zuständigkeit der für formelle Beschlussfassungen festgelegten Stellen und Gremien mit regionalen Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale Ebene hinausgeht und die für den GFNP mit den dazu gehörenden Themenfeldern bedeutsam sind. Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ausgerichtet. Er unterstützt die Entscheidungsfindung beim GFNP und kann hierbei Moderations- und Koordinierungsaufgaben übernehmen.
Durch den Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr am 10.11.2023 ist – gemäß der Übergangsvorschrift des Landesplanungsgesetzes NRW zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) – der bauleitplanerische Teil des RFNP zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der beteiligten Städte geworden. Der regionalplanerische Teil des RFNP ist mit Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr außer Kraft getreten. Der bauleitplanerische Teil gilt als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der beteiligten Städte fort. Änderungen bedürfen weiterhin der Beschlussfassung der Räte aller beteiligten Städte.
Auf seiner letzten Sitzung in der abgelaufenen Kommunalwahl-Periode am 29.08.2025 hat der vbA GFNP die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzung des vbA GFNP nach der Kommunalwahl zwei Szenarien zu entwickeln und im vbA zur Diskussion zu stellen:
1. Abschaffung / Einstellung des Gremiums vbA GFNP
2. Anreicherung und strukturelle Neuaufsetzung des Gremiums. Dies erfordert zunächst eine Wieder-Einrichtung und Neubesetzung des Gremiums.
2. Zusammensetzung des Ausschusses „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“
(vbA GFNP)
Da der vbA GFNP keine eigenen Entscheidungskompetenzen hat und um die Anzahl der Mitglieder im Sinne einer arbeitsfähigen Größe des Gremiums zu begrenzen, wird auf eine der unterschiedlichen Stadtgröße entsprechende Regelung zur Entsendung von Mitgliedern für den Ausschuss GFNP verzichtet. Jede Stadt entsendet fünf stimmberechtigte Ratsmitglieder in den Ausschuss GFNP. Hinzu kommen als nicht stimmberechtigte Mitglieder die fachlich zuständigen Beigeordneten bzw. Dezernentinnen/Dezernenten der sechs Städte der Planungsgemeinschaft
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses der beteiligten Städte werden jeweils von den Räten der Städte analog zu § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewählt.
Nach § 50 Abs. 3 GO NRW können sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Über die Annahme des Wahlvorschlages entscheidet der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. In diesem Fall liegt nur ein einziger Wahlvorschlag vor, für den wegen der Einvernehmlichkeit, mit der er aufgestellt ist, nicht erst im Wege der Verhältniswahl ermittelt zu werden braucht, wie viele Stimmen auf ihn entfallen.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem anzuwendenden Verhältniswahlverfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt.
Unter der Voraussetzung, dass alle Mitglieder des Rates anwesend sind, an der Abstimmung teilnehmen und alle Mandatsträger gültige Stimmen für eigene Wahlvorschläge abgeben, ergibt sich aufgrund des geschilderten Rechenweges folgendes Ergebnis:
gültige Stimmen:
zu vergebende Sitze: 5
X-Fraktion = xxx
X-Fraktion = xxx
X-Fraktion = xxx
X-Fraktion = xxx
…
Ein einzelnes Ratsmitglied kann keinen Wahlvorschlag einreichen. Es kann sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer Gruppe zusammenschließen oder sich einer Gruppe oder Fraktion anschließen und dann mit dieser einen Wahlvorschlag einreichen.
Ist ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, so kann es sich durch sein zum/zur persönliche/n Vertreter/in gewähltes Ratsmitglied vertreten lassen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses können sich im Verhinderungsfall untereinander oder durch fachlich zuständige Verwaltungsangehörige vertreten lassen.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ werden für die Dauer der allgemeinen Wahlzeit der Vertretungen der Gemeinden gewählt.
3. Sitzungsfolge und Sitzungsort
Die konstituierende Sitzung des Ausschusses GFNP soll im 1. Quartal 2026 stattfinden. Laut Geschäftsordnung sind zwei bis vier Sitzungstermine pro Kalenderjahr vorgesehen. Die Ausrichtung des Ausschusses und die Häufigkeit der Sitzungen soll nach Neubesetzung des Gremiums überprüft werden (s.o.).
Die Sitzungen finden in der Stadt Essen statt. Die Verwaltungen der sechs Städte werden ermächtigt, die notwendigen organisatorischen Regelungen hierfür zu treffen.
4. Aufwandsentschädigungen, Pauschalen, Sitzungsgelder, Ersatz des Verdienstausfalls, Kinderbetreuungskosten
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses GFNP erhalten von ihrer Kommune Aufwandsentschädigungen, Pauschalen, Sitzungsgelder, Ersatz des Verdienstausfalls sowie Kinderbetreuungskosten nach den jeweiligen für ihre Kommune geltenden Regelungen.
5. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle soll weiterhin bei der Stadt Essen liegen. Die Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt die Arbeit des Ausschusses „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“, sie bereitet den kalenderjährlichen Sitzungskalender vor, erstellt und versendet die Einladungen zu den Sitzungen, übernimmt die Schriftführung der Sitzungen des Ausschusses und unterstützt den Vorsitzenden / die Vorsitzende bei der Führung der Geschäfte.
Über die weiteren Einzelheiten zu Einrichtung und Betrieb der Geschäftsstelle treffen die Verwaltungen der Mitgliedsstädte der Planungsgemeinschaft die erforderlichen Vereinbarungen.
6. Gemeinsamer Beschluss
Diese Vorlage wird in den Räten aller sechs beteiligten Städte mit gleichem Wortlaut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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49,6 kB
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