Beschlussvorlage - B/18/0053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt -jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- beschließt:

 

1.) Die Stadt Oberhausen führt alle zwei Jahre in Kooperation mit der OWT GmbH den Wettbewerb Unternehmenswert:Familie (Preisgeld: 1.000 Euro je Gewinner*innen, gesamt 3.000 Euro) durch.

 

2. ) Die Jury setzt sich aus institutionellen Mitgliedern und Mitgliedern des Rates zusammen. Institutionelle Mitglieder sind:

  • ein/e Vertreter/in aus der Wirtschaftsförderung – OWT
  • ein/e r Vertreter/in aus dem Unternehmerverband
  • ein/e Vertreter/in aus dem Kompetenzzentrum
  • ein/e Vertreter/in der Regionalagentur MEO
  • je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitgeberorganisationen IHK und HWK
  • ein/e Vertreter/in aus einer Arbeitnehmerorganisation des DGB
  • ein/e Vertreter/in aus der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
  • drei Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt Oberhausen
  • ein/e Vertreter/in aus der Stadtverwaltung

 

3.) Der Rat der Stadt bestellt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW seine folgenden drei Mitglieder als ordentliche Mitglieder des Wettbewerbs Unternehmenswert: Familie sowie seine folgenden drei weiteren Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030:

 

ordentliche Mitglieder    Stellvertreter/innen

 

1. _____________________   _____________________

 

2. _____________________   _____________________

 

3. _____________________   _____________________

 

4.) Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.

 

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Bezug

Drucksachen-Nr. A/14/0771-01

Drucksachen-Nr. B/14/1481-01 

Drucksachen-Nr. M/17/3658-01 

Drucksachen-Nr. B/17/4090-01 

 

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Sachverhalt

1. Ausgangslage und Rechtsgrundlage

 

Der Wettbewerb Unternehmenswert:Familie (vormals: Vorbildlich familienfreundliches Unternehmen in Oberhausen) wurde im Jahr 2006 auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27.06.2005 (Drucksache A/14/0771-01) initiiert. Über die Grundlagen dieses Wettbewerbs und die Jury einschließlich ihrer Besetzung hat der Rat mit verschiedenen Beschlüssen entschieden (s. o. „Bezug“). Mit der vorliegenden Drucksache soll anlässlich der Neukonstituierung des Rates aus Gründen der Nachvollziehbarkeit eine ausdrückliche zusammenfassende Entscheidung des Rates herbeigeführt werden. Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Beschlüsse und der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ist hiermit nicht verbunden.

 

Da es sich bei der Jury um ein freiwillig geschaffenes internes Gremium handelt, ist der Rat in der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Bildung und Besetzung der Jury weitgehend frei.

 

2. Amtszeit

Die Amtszeit der dem Rat der Stadt angehörenden Jurymitglieder ist an die Wahlperiode des Rates der Stadt gebunden; daher sind für die Wahlperiode 2025 bis 2030 drei dem Rat angehörende Jurymitglieder nebst persönlichen Stellvertretungen zu bestellen. 

 

3. Aktuelle Besetzung

 

Die aktuellen Jurymitglieder sind:

 

  •           Julia Pietrasch, Stadt Oberhausen, Gleichstellungsbeauftragte 
  •           Frank Domeyer, Diakonisches Werk (als Vertreter der AG Wohlfahrt)
  •           Dr. Andreas Henseler, Geschäftsführer (OWT)
  •           Dieter Hillebrand, Regionsgeschäftsführer MEO des DGB
  •           Marion Steinhoff, Agentur für Arbeit
  •           Jessica Hallmann, IHK zu Essen
  •           Barbara Yeboah, Kreishandwerkerschaft Mülheim/Oberhausen
  •           Heike Zeitel, Unternehmerverband
  •           Lina Spliethoff, Competentia – Kompetenzzentrum Frau und Beruf
  •           Bodo Kalveram, Regionalagentur MEO

 

Bisher dem Rat angehörende Jurymitglieder sind Frau Ulrike Willing-Spielmann (Frau Georgis Schmidt als Stellvertretung), Frau Claudia Salwik (Frau Dagmar Heitmann als Stellvertretung) und Frau Stefanie Optiz (Herr Tim Dobnik als Stellvertretung).

 

4. Verfahren

 

Soweit -wie hier- gesetzliche Vorgaben zur Bestellung von Gremienmitgliedern fehlen, kann der Rat im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie über das Bestellungsverfahren und den Wahlmodus selbst entscheiden. Grundsätzlich steht es ihm frei ein Beschlussverfahren nach § 50 Abs. 1 GO NRW, ein Einzelwahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW oder ein Verhältniswahlverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW zur Grundlage der Bestellung zu machen. Im vorliegenden Fall – der Bestellung von drei Ratsmitgliedern und ihrer persönlichen Stellvertretungen– bietet es sich an, den Wahlmodus nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden [vgl. Plückhahn/Faber PdK NW B-1, GO NRW § 50 Anm. 7.6, Stand 2025].

Die Besetzung erfolgt somit in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW durch einen mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder gefassten Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder, falls dieser nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die zu vergebende Plätze auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber/innen namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.

 

Wegen der lediglich entsprechenden Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister Stimmrecht.

 

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