Beschlussvorlage - B/18/0041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt -jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- beschließt:

 

1.) Die Stadt Oberhausen verleiht jährlich in Kooperation mit der Agentur für Arbeit einen Inklusionspreis (Preisgeld: 1.000 Euro) an Unternehmen in Oberhausen.

 

2.) Die Jury setzt sich aus institutionellen Mitgliedern und Mitgliedern des Rates zusammen. Institutionelle Mitglieder sind:

  •           ein/e Vertreter/in der OWT
  •           je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitgeberorganisationen IHK und HWK
  •           ein/e Vertreter/in aus einer Arbeitnehmerorganisation des DGB
  •           ein/e Vertreter/in des Unternehmerverbands
  •           ein/e Vertreter/in der Kreishandwerkerschaft Mülheim/Oberhausen
  •           ein/e Vertreter/in des Competentia – Kompetenzzentrums Frau und Beruf
  •           ein/e Vertreter/in der Regionalagentur MEO
  •           ein/e Vertreter/in aus der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
  •           zwei Vertreter/innen des Beirates für Menschen mit Behinderung (keine Ratsmitglieder)
  •           ein/e Vertreter/in der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
  •           ein/e Vertreter/in des Integrationsfachdienstes Oberhausen
  •           Geschäftsführung Jobcenter Oberhausen
  •           Geschäftsführung Agentur für Arbeit Oberhausen
  •           ein/e Vertreter/in aus der Stadtverwaltung

 

3.) Der Rat der Stadt bestellt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW seine folgenden drei Mitglieder als ordentliche Mitglieder der Jury für den Inklusionspreis an Oberhausener Unternehmen sowie seine folgenden drei weiteren seiner Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030:

 

ordentliche Mitglieder    Stellvertreter/innen

 

1. _____________________   _____________________

 

2. _____________________   _____________________

 

3. _____________________   _____________________

 

 

4.) Ansprüche auf Verdienstausfall, Sitzungsgeld und Fahrtkostenerstattung werden im Sinne des § 17 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen ausgeschlossen.

 

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