Beschlussvorlage - B/18/0010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt folgende Mitglieder in den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Oberhausen:

 

ordentliche Mitglieder     Stellvertreter/innen

 

1.  ________________________  ________________________

 

2.  ________________________  ________________________

 

3.  ________________________  ________________________

 

4.  ________________________  ________________________

 

5.  ________________________  ________________________

 

6.  ________________________  ________________________

 

7.  ________________________  ________________________

 

8.  ________________________  ________________________

 

9.  ________________________  ________________________

 

10.  ________________________  ________________________

 

11.  ________________________  ________________________

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Bezug

Drucksachen-Nr. B/17/0027-01

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Sachverhalt

1. Ausgangslage und Rechtsgrundlage

 

Bei den Kreispolizeibehörden bestehen gemäß § 15 des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen – Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) – Polizeibeiräte, deren 11 ordentliche und 11 stellvertretende Mitglieder gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 POG NRW von den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte aus ihrer Mitte für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Rates gewählt werden.

 

2. Amtszeit

 

Da die Wahlperiode des Rates und damit auch die Mitgliedschaft der derzeitigen Mitglieder des Polizeibeirats Oberhausen mit Ablauf des 31.10.2025 endet, ist eine Neuwahl für die Dauer der Wahlzeit 2025 bis 2030 erforderlich.

 

3. Aktuelle Besetzung

 

Derzeit ist der Polizeibeirat Oberhausen durch folgende vom Rat der Stadt gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder besetzt:

 

ordentliche Mitglieder    Stellvertreter/innen

 

1. Dubbert, Karin    Bennewa, Helmut

2. Rubin, Dirk     Babic, Robert

3. Ingendoh, Holger    Willing-Spielmann, Ulrike

4. Stenkamp, Dominik (Bgm.)  Tüzün, Saadettin

5. Bongers, Sonja    Sahin, Bülent

6. Flore, Manfred    Salwik, Claudia

7. Look, Dietmar    Dr. Schröer, Jörg

8. Prohl, Manuel    Janetzki, Maximilian

9. Gödderz, Sandra    Kessel, Joachim

10. Kempkes, Wolfgang   Lange, Jörg

11. Müller, Norbert (Bgm.)   Risthaus, Michael (Bgm.)

 

4. Verfahren

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 POG NRW im Wege der Listenwahl nach dem Hare/Niemeyer- Verhältniswahlsystem. Darüber hinaus bestimmt § 17 Abs. 1 POG NRW das Folgende: 

 

In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.

 

Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht (§ 17 Abs. 1 Satz 1 POG NRW: „Die Vertretungen…“).

 

Der Polizeibeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und für beide Funktionen je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter (§ 18 Abs. 1 Satz 1 POG NRW).

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